18/10/2026
BFH stärkt Hoteliers bei kostenlosen Parkplätzen!
Der Bundesfinanzhof hat mit mehreren Urteilen wichtige Fragen zur Besteuerung von Zusatzleistungen in Hotels geklärt. Besonders bei kostenlosen Parkplätzen können sich daraus Vorteile für Hotelbetreiber ergeben.
Denn entscheidend ist unter anderem, wer die Parkplätze nutzen darf. Auch bei der Schätzung von Parkplatzumsätzen setzt der BFH klare Grenzen: Das Finanzamt darf nicht einfach davon ausgehen, dass zu jedem belegten Hotelzimmer auch ein geparktes Fahrzeug gehört.
Die Urteile zeigen, warum Hoteliers ihre bisherige umsatzsteuerliche Behandlung von Zusatzleistungen überprüfen sollten. Das betrifft neben Parkplätzen auch Frühstück, WLAN sowie Fitness- und Wellnessangebote.
Die wichtigsten Erkenntnisse haben wir in unseren Slides zusammengefasst.
➡️ Welche Auswirkungen die Urteile auf die Praxis haben, erklärt unser aktueller Artikel: https://www.etl.de/aktuelles/bfh-staerkt-hoteliers-bei-parkplaetzen-2026/?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=news&utm_content=etl