13/06/2024
Das Bundesverfassungsgericht hat zu Gunsten eines Halters entschieden. Kein automatisches Knöllchen mehr gegen den Halter. Die Behörde muss den Täter ermitteln, auch im Verwarnungsgeldbereich.
Damit sind die Rechte des Fahrzeughalters gestärkt und die Verteidigung gegen das Verwarnungsgeld nun deutlich vereinfacht.