Rechtsanwalt Patrick Vogt LL.M.

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Rechtsanwalt Patrick Vogt LL.M. Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Ich verteidige Mandanten im gesamten Gebiet der BRD in allen strafrechtlichen Bereichen. Ein Schwerpunkt meiner Verteidungstätigkeit liegt im Bereich der Verteidigung bei Betäubungsmittelverstößen, insbesondere im Bereich der legal highs und anderer nps - neuer psychaktiver Substanzen. Ein weiterer Schwerpunkt stelt der Bereich der Verteidigung gegen Bußgeldbescheide / Ordnungswidrigkeiten dar. Weiterhin sind mein Team und ich Ihnen bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen mit der gegnerischen Versicherung behilflich. Bei allen Fragen um die MPU wegen Alkohl- oder Drogenverstößen berate ich Sie umfassend. Schließlich bin ich Ihnen auch bei allen übrigen versicherungsrechtlichen Fragen behilflich. Insbesondere ist hier der Bereich der Kaskoversicherungen, privaten Krankenversicherung und der Lebens-, Renten- und Unfallversicherung hervorzuheben. Weiterhin bin ich Autor in einem Fachbuch hinsichtlich der Schnittstelle des Versicherungsrechtes mit der Strafverteidigung. In einem weiteren Fachbuch habe ich Fragen des Personenschadens im Zusammenhang mit dem Strafverfahren aufgegriffen und bearbeitet. Schließlich habe ich in einem dritten Fachbuch, dass für Anwälte gedacht ist, die Opfer von Straftaten oder Unglücken vertreten, ein Kapitel gestaltet und bearbeitet, in dem ich dargelegt habe, was der Opferanwalt über das Versicherungsrecht in Bezug auf die Straftat / das Unglück wissen muss, um für seinen Mandanten eine Entschädigungszahlung zu erhalten.

14/08/2026

Gestern konnte ich einen Freispruch für meinen Mandanten erreichen. Er war wegen einer gefährlichen Körperverletzung angeklagt, deren Mindeststrafe 6 Monate Freiheitsstrafe beträgt.
Der angeblich Geschädigte erlitt einen Bruch eines kleinen Knochens, der operativ versorgt werden musste. Auch mein Mandant war nicht unerheblich verletzt worden. In der Gerichtsverhandlung legte ich Verletzungsbilder des Mandanten und ein Video des angeblich Geschädigten vor, bei dem das von ihm gesprochene Wort interessanter war als die Videobilder selbst. Nach umfangreicher Befragung des angeblich Geschädigten konnte letztlich nicht festgestellt werden, wer wenn zuerst angegriffen und wer sich nur verteidigt hatte. Auch ein Teleskopschlagstock sowie eine Eisenstange spielten in diesem Verfahren eine nicht unbedeutende Rolle. Im Ergebnis waren beide Schilderungen gleich nachvollziehbar und nicht aufklärbar, ob eine der beiden Schilderungen ausgeschlossen werden konnte. Letztlich konnte ich einen Freispruch für meinen Mandanten erreichen.

In einem weiteren Strafverfahren wegen einer Körperverletzung in drei Fällen im Rahmen eines Gaststättenbesuches in Düsseldorf beauftragt mich der Mandant mit seiner Verteidigung, als er bereits einen Strafbefehl erhalten hatte. Hiergegen habe ich Einspruch eingelegt und konnte in der Hauptverhandlung, nach Vernehmung von 2 Zeugen, erreichen, dass das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage eingestellt wurde.

Letzte Woche Freitag konnte ich in einer einstündigen Hauptverhandlung wegen eines angeblichen Handyverstoßes ebenfalls einen Freispruch für den Mandanten erreichen. In dieser, für einen Handyverstoß ungewöhnlich aufwendigen und langen Beweisaufnahme, konnte dargelegt werden, dass der Beifahrer das Handy in der Hand hielt und nicht mein Mandant. In der Kürze der Beobachtungszeit lag bei den Beamten wohl eine Verwechslung vor, die sich nach der Beweisaufnahme als nachvollziehbar herausstellte.

Ein weiteres Verfahren wegen eines Handyverstoßes konnte zur Einstellung gebracht werden, da die Anzeigenbeiblätter und letztlich auch der Bußgeldbescheid ungenau waren oder möglicherweise auch Formfehler enthielten.

Diese Woche Dienstag konnte ich eine Verfahrenseinstellung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erreichen. Es bestanden Zweifel, wer der auf dem Bild abgebildete Fahrer war, obwohl mein Mandant als angeblicher Fahrer von einem Zeugen erkannt worden sein wollte.

Schließlich konnte ich letzte Woche noch einer Mandantin helfen, indem ich erreichen konnte, dass wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes die Geldbuße auf 55,- reduziert wurde und dadurch eine Eintragung in das FAER in Flensburg verhindert werden konnte.

Heute ging es um eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h auf der A1. Eine Geldbuße und ein Fahrverbot von 1 Mona...
06/08/2026

Heute ging es um eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h auf der A1. Eine Geldbuße und ein Fahrverbot von 1 Monat sollte die Folge sein. In der Hauptverhandlung gelang es mir, Zweifel bei dem Gericht zu wecken und die Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Als ich dann anschließend wieder in meinem Büro ankam, erwartete mich eine Entscheidung des OLG (Oberlandesgericht) Frankfurt. Auf mein Rechtsmittel hin wurde ein Urteil des AG Limburg - Zweigstelle Hadamar aufgehoben und an das Amtsgericht zu einer neuen Verhandlung zurückverwiesen.

06/08/2026

Heute ging es um eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h auf der A1. Eine Geldbuße und ein Fahrverbot von 1 Monat sollte die Folge sein. In der Hauptverhandlung gelang es mir, Zweifel bei dem Gericht zu wecken und die Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Als ich dann anschließend wieder in meinem Büro ankam, erwartete mich eine Entscheidung des OLG (Oberlandesgericht) Frankfurt. Auf mein Rechtsmittel hin wurde ein Urteil des AG Limburg - Zweigstelle Hadamar aufgehoben und an das Amtsgericht zu einer neuen Verhandlung zurückverwiesen.

Ein kleiner Nachtrag: Aller guten Dinge sind bekanntlich drei… Gerade konnte ich ein weiteres Verfahren positiv für die Mandantschaft beenden. Es ging um eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der A59, die 1 Punkt zur Folge haben sollte. Es gelang mir, das Gericht davon zu überzeugen, die Geldbuße auf 55,- Euro abzusenken. Hierdurch konnte eine Eintragung „in das Punkteregister in Flensburg“ verhindert werden.

Heute standen 4 Bußgeldverfahren auf dem Programm. 3 mal ging es um Geschwindigkeitsüberschreitungen und einmal um einen...
14/07/2026

Heute standen 4 Bußgeldverfahren auf dem Programm.
3 mal ging es um Geschwindigkeitsüberschreitungen und einmal um einen Handyverstoß.
3 Verfahren wurde eingestellt und einmal erfolgte ein Freispruch.
Von unklaren Feststellungen über mögliche Messfehler oder einem Vergleich zwischen Mandant und Fahrer auf dem Messbild bis hin zu der Frage, ob auf einem Messbild die tatsächliche Nutzung eines Handys eindeutig zu sehen war, war heute alles dabei.
4 Verfahren - 3 Einstellungen und 1 Freispruch - ein gelungener Tag

Heute standen zwei Verfahren auf dem Programm. Es ging zunächst um eine Geschwindigkeitsüberschreitung - 122km/h anstatt...
07/07/2026

Heute standen zwei Verfahren auf dem Programm.
Es ging zunächst um eine Geschwindigkeitsüberschreitung - 122km/h anstatt der erlaubten 50km/h.
Eine Geldbuße von 1.200,- Euro und ein Fahrverbot von 2 Monaten sollten die Folge sein.
Nach der Befragung des Messbeamten und einer Verteidigererklärung konnte ich erreichen, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Der Vorwurf eines Handyverstoßes konnte ebenfalls zur Einstellung gebracht werden. Es konnten Zweifel herausgearbeitet werden, ob die Personalienfeststellung eindeutig erfolgte und es war letztlich unklar, ob eine tatsächliche Nutzung des Handys beobachtet wurde. Jedenfalls war daran bei den Beamten während der Befragung keine Erinnerung mehr vorhanden.

Wir ändern unsere persönliche Erreichbarkeit in der Kanzlei im Philosophenweg. Dort sind wir ab jetzt von Montag bis Mit...
07/07/2026

Wir ändern unsere persönliche Erreichbarkeit in der Kanzlei im Philosophenweg.

Dort sind wir ab jetzt von Montag bis Mittwoch zu den bekannten Zeiten persönlich zu erreichen.

Donnerstags und Freitags arbeiten wir ab jetzt ausschließlich im Homeoffice und sind an diesen Tagen wie gewohnt per E-Mail, WhatsApp und Telefon zu den bekannten Bürozeiten zu erreichen.

Wir haben im letzten Jahr geschaut, an welchen Tagen Mandanten persönlich in die Kanzlei kamen. Es stellte sich heraus, dass der Freitag nicht und der Donnerstag so gut wie nicht für persönliche Besuche genutzt wurde.

Daher haben wir zunächst Freitags ausschließlich im Homeoffice gearbeitet.
Jetzt kommt der Donnerstag noch hinzu.

Zu unserer großen Freude nutzen unsere Mandanten weit überwiegend die Möglichkeit, über E-Mail, WhatsApp und Telefon mit uns in Kontakt zu kommen. Das ist von uns auch ausdrücklich erwünscht und uns freut diese Entwicklung, die wir seit mehreren Jahren aktiv gefördert haben, sehr.

Demnächst berichte ich auch wieder über einzelne Verfahren, sobald ich etwas Zeit dafür „entbehren“ kann.

Beste Grüße, Patrick Vogt

07/07/2026

Wir ändern unsere persönliche Erreichbarkeit in der Kanzlei im Philosophenweg.

Dort sind wir ab jetzt von Montag bis Mittwoch zu den bekannten Zeiten persönlich zu erreichen.

Donnerstags und Freitags arbeiten wir ab jetzt ausschließlich im Homeoffice und sind an diesen Tagen wie gewohnt per E-Mail, WhatsApp und Telefon zu den bekannten Bürozeiten zu erreichen.

Wir haben im letzten Jahr geschaut, an welchen Tagen Mandanten persönlich in die Kanzlei kamen. Es stellte sich heraus, dass der Freitag nicht und der Donnerstag so gut wie nicht für persönliche Besuche genutzt wurde.

Daher haben wir zunächst Freitags ausschließlich im Homeoffice gearbeitet.
Jetzt kommt der Donnerstag noch hinzu.

Zu unsere großen Freude nutzen unsere Mandanten weit überwiegend die Möglichkeit, über E-Mail, WhatsApp und Telefon mit uns in Kontakt zu kommen. Das ist von uns auch ausdrücklich erwünscht und uns freut diese Entwicklung, die wir seit mehreren Jahren aktiv gefördert haben, sehr.

Demnächst berichte ich auch wieder über einzelne Verfahren, sobald ich etwas Zeit dafür „entbehren“ kann.

Beste Grüße, Patrick Vogt

09/04/2026

Heute war meine erste Sitzung nach der kleinen Osterpause und in dieser habe ich meine neue Robe (die alte war nach etlichen Jahren dann doch verschlissen) mit einem Freispruch in Leverkusen eingeweiht - die „Neue“ hat also die Feuertaufe bestanden 😅
Es ging wieder um die Frage der Bildqualität und ob man und wenn ja wen man auf dem Messbild erkennen kann.
Über den Freispruch hat sich der Mandant gefreut.

Adresse

Philosophenweg 33
Duisburg-Wedau
47051

Öffnungszeiten

Montag 10:00 - 12:00
13:30 - 17:00
Dienstag 10:00 - 12:00
13:30 - 17:00
Mittwoch 10:00 - 12:00
13:30 - 17:00
Donnerstag 10:00 - 12:00
13:30 - 17:00
Freitag 10:00 - 15:00

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