14/08/2026
Gestern konnte ich einen Freispruch für meinen Mandanten erreichen. Er war wegen einer gefährlichen Körperverletzung angeklagt, deren Mindeststrafe 6 Monate Freiheitsstrafe beträgt.
Der angeblich Geschädigte erlitt einen Bruch eines kleinen Knochens, der operativ versorgt werden musste. Auch mein Mandant war nicht unerheblich verletzt worden. In der Gerichtsverhandlung legte ich Verletzungsbilder des Mandanten und ein Video des angeblich Geschädigten vor, bei dem das von ihm gesprochene Wort interessanter war als die Videobilder selbst. Nach umfangreicher Befragung des angeblich Geschädigten konnte letztlich nicht festgestellt werden, wer wenn zuerst angegriffen und wer sich nur verteidigt hatte. Auch ein Teleskopschlagstock sowie eine Eisenstange spielten in diesem Verfahren eine nicht unbedeutende Rolle. Im Ergebnis waren beide Schilderungen gleich nachvollziehbar und nicht aufklärbar, ob eine der beiden Schilderungen ausgeschlossen werden konnte. Letztlich konnte ich einen Freispruch für meinen Mandanten erreichen.
In einem weiteren Strafverfahren wegen einer Körperverletzung in drei Fällen im Rahmen eines Gaststättenbesuches in Düsseldorf beauftragt mich der Mandant mit seiner Verteidigung, als er bereits einen Strafbefehl erhalten hatte. Hiergegen habe ich Einspruch eingelegt und konnte in der Hauptverhandlung, nach Vernehmung von 2 Zeugen, erreichen, dass das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage eingestellt wurde.
Letzte Woche Freitag konnte ich in einer einstündigen Hauptverhandlung wegen eines angeblichen Handyverstoßes ebenfalls einen Freispruch für den Mandanten erreichen. In dieser, für einen Handyverstoß ungewöhnlich aufwendigen und langen Beweisaufnahme, konnte dargelegt werden, dass der Beifahrer das Handy in der Hand hielt und nicht mein Mandant. In der Kürze der Beobachtungszeit lag bei den Beamten wohl eine Verwechslung vor, die sich nach der Beweisaufnahme als nachvollziehbar herausstellte.
Ein weiteres Verfahren wegen eines Handyverstoßes konnte zur Einstellung gebracht werden, da die Anzeigenbeiblätter und letztlich auch der Bußgeldbescheid ungenau waren oder möglicherweise auch Formfehler enthielten.
Diese Woche Dienstag konnte ich eine Verfahrenseinstellung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erreichen. Es bestanden Zweifel, wer der auf dem Bild abgebildete Fahrer war, obwohl mein Mandant als angeblicher Fahrer von einem Zeugen erkannt worden sein wollte.
Schließlich konnte ich letzte Woche noch einer Mandantin helfen, indem ich erreichen konnte, dass wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes die Geldbuße auf 55,- reduziert wurde und dadurch eine Eintragung in das FAER in Flensburg verhindert werden konnte.