11/10/2018
Sondereigentumsverwaltung (SEV)
Die Sondereigentumsverwaltung bedeutet die Betreuung einer einzelnen Wohnung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Im Gegensatz zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ist die Verwaltung des Sonder- oder Teileigentums, also der Wohnung, Gewerbefläche bzw. eines Stellplatzes nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings geben nahezu alle Wohnungseigentümer, deren Eigentümergemeinschaft wir verwalten, auch die Sondereigentums- bzw. Teileigentumsverwaltung in unsere Verantwortung, da wir natürlich auch hier den gleichen professionellen Maßstab anlegen, wie bei der Wohneigentumsverwaltung.
Sondereigentumsverwaltung (SEV) Die Sondereigentumsverwaltung bedeutet die Betreuung einer einzelnen Wohnung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Im Gegensatz zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ist die Verwaltung des Sonder- oder Teileigentums, also der Wohnung, Gewerbefläche bzw. eines ...