28/05/2026
Ein Elternteil meldete sich täglich mehrfach über Smartphone bei seinem Kind während der Betreuungszeit des anderen Partners. Das OLG Karlsruhe (Beschl. v. 25.02.2025, Az.: 2 UF 218/24) hat dieser Praxis nun eine klare Absage erteilt. Erfahren Sie, wo die rechtlichen Grenzen für digitale Kontakte liegen und wie Sie sich vor unzulässiger Überwachung schützen. https://www.rechtsanwaelte-poeppinghaus.de/umgangsrecht-digital/
Wie viele Kontaktaufnahmen über soziale Medien, Anrufe, WhatsApp-Nachrichten etc. mit dem gemeinsamen Kind während der Betreuungszeit des anderen Elternteils sind zulässig und erlaubt?