Anwaltskanzlei Vieweber - Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Mediation

Anwaltskanzlei Vieweber - Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Mediation Unser Schwerpunkt liegt in der rechtliche Beratung zu Fragen des Arbeitsrechtes, Vertragsrechtes und Es gibt bei einer Mediation nur Gewinner, keine Verlierer.

Sie erhalten von uns lösungsorientierte Beratung schwerpunktmäßig im Arbeits- und Vertragsrecht sowie Mediationen. https://www.anwaltskanzlei-vieweber.de/rechtsberatung/
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ARBEITSRECHT

individualrechtlich:

Wir beraten in allen Bereichen des Arbeitsrechts von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zeugnis. Dabei insbesondere:

- Prüfen, Erstellen und Verhandeln von Arbei

tsverträgen
- Prüfen und Erstellen von Abmahnungen
- Prüfen von Bonus- und Tantiemeansprüchen
- Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit
- Fragen zu Teilzeit und Befristung
- Fragen zu Urlaubsansprüchen
- Prüfen und Erstellen von Versetzungsschreiben
- Fragen der Vergütung
- Kündigungen von Arbeitsverhältnissen
- Fragen rund um den Sonderkündigungsschutz
- Führen von Abfindungsverhandlungen
- Prüfen, Erstellen und Verhandeln von Aufhebungs- oder -Abwicklungsverträgen
- Prüfen und Erstellen von Zeugnissen

kollektivrechtlich:
Sie erhalten Beratung in allen Bereichen des Betriebsverfassungsrechts. Insbesondere:

- Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Vertretung in Verfahren vor der Einigungsstelle
- Prüfen, Erstellen und Verhandeln von Betriebsvereinbarungen
- Beraten und Begleiten von Restrukturierungsprozessen
- Ausarbeiten und Verhandeln von Sozialplänen und Interessenausgleichen

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VERTRAGSRECHT

Unser Leben ist von einer Vielzahl von Verträgen, Satzungen, Regelungen, Bescheiden oder sonstigen Vereinbarungen geprägt. Den meisten Konflikten liegt die unterschiedliche Interpretation dieser Inhalte zugrunde. Dabei liegt der Schwerpunkt des Vertragsrechts im

- Prüfen Ihrer bestehenden Verträge
- Erläutern Ihrer Vertragsinhalte
- Ergänzen Ihrer Vertragsinhalte
- Erstellen von Musterverträgen

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ALLGEMEINES ZIVILRECHT

das allgemeine Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, ist das Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Parteien regelt.Wir beraten in folgenden Bereichen:

- Mietrecht
- Kaufrecht
- Werkvertragsrecht
- Dienstleistungsrecht
- Eigentum
- Besitz

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MEDIATION
https://www.konfliktloesung-vieweber.de/mediation/

Die Mediation strebt keinen Kompromiss, Delegation oder anderweitiges Ergebnis des Konfliktes an, sondern eine Win-Win Situation für beide Parteien. Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben. Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt. Die Mediation strebt die endgültige Lösung des vorliegenden Konfliktes an. Die Lösungsfindung durch Mediation bietet den Vorteil, dass die Konfliktparteien durch Begleitung einen strukturierten und konstruktiven Weg zur gemeinsamen Lösungsfindung gehen. Dass die Lösung des Konfliktes nicht vorgegeben, sondern von den Konfliktparteien selbst erarbeitet wird, führt dazu, dass die Lösung nachhaltig getragen wird. Die Lösung ist dauerhaft zufriedenstellend, da alle relevanten Bedürfnisse und Interessen berücksichtigt werden. Die Mediation setzt im Konfliktfall an und konzentriert sich bei der Umsetzung zur Lösungsfindung auf das Konfliktpotential, den Konfliktprozess und die Konfliktfolgen.

Kürzung von Sonderzahlung Eine Betriebsvereinbarung kann vorsehen, dass auch streikbedingte Fehltage den Arbeitgeber zur...
21/03/2026

Kürzung von Sonderzahlung

Eine Betriebsvereinbarung kann vorsehen, dass auch streikbedingte Fehltage den Arbeitgeber zur Kürzung der Sonderleistung berechtigen

Vereinbarungen zu freiwilligen Sonderleistungen des Arbeitgebers enthalten oft Regelungen, wonach der Arbeitgeber Mitarbeitenden Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni oder Anwesenheitsprämien wegen Fehlzeiten kürzen darf.

Das LAG Nürnberg entschied, dass diese Kürzung auch bei Fehlzeiten wegen der Teilnahme an Streiks erfolgen darf.

(LAG Nürnberg, Urteil vom 15. Dezember 2025, Az. 1 SLa 158/25)

Wir beraten Firmen, Betriebsräte und Arbeitnehmer:innen in diesen Fragestellungen.

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Verjährung von ForderungenAm 31.12.2025 endet die Verjährungsfrist für Zahlungsansprüche aus dem Jahr 2022, die der allg...
28/12/2025

Verjährung von Forderungen

Am 31.12.2025 endet die Verjährungsfrist für Zahlungsansprüche aus dem Jahr 2022, die der allgemeinen Verjährung von 3 Jahren unterliegen, wie zB aus Arbeitsverträgen,
Kaufverträgen, Werkverträgen, Mietverträgen etc.

Wir prüfen Ihre Forderungen und Verträge hinsichtlich der Verjährungsfristen und beraten Sie, wie Sie Ihre Forderung sichern.

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Dreieich
63303

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