20/10/2026
⭐ Von 5,0 auf 4,9 Sterne – wegen einer Bewertung.
„Mit der Arbeit der Kanzlei bin ich bestens zufrieden.“
So beginnt unsere neueste 3-Sterne-Bewertung. Klingt zunächst nach einem schönen Kompliment, oder?
Die Kritik? Der Mandant musste das von der Versicherung erhaltene Geld selbst an die Reparaturwerkstatt weiterüberweisen.
Was viele nicht wissen: Eine Abtretungserklärung bedeutet nicht automatisch, dass die Versicherung unmittelbar an die Werkstatt zahlt. Auf die Zahlungsabwicklung der Versicherung haben wir als Kanzlei keinen unmittelbaren Einfluss.
Natürlich nehmen wir jede Kritik ernst. Und selbstverständlich darf jeder seine Erfahrungen frei bewerten.
Aber wir finden auch: Bewertungen sollten differenzieren zwischen der anwaltlichen Leistung und Umständen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.
Wir kämpfen täglich mit vollem Einsatz für unsere Mandanten. Umso mehr schmerzt es, wenn aus 5,0 Sternen plötzlich 4,9 werden – obwohl die anwaltliche Arbeit ausdrücklich gelobt wird.
Deshalb unsere Frage an euch: Findet ihr diese 3 Sterne gerechtfertigt? ⚖️
Mandantenzufriedenheit