GILSBACH I Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht

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Landgericht Mönchengladbach -     : Unsere zwischenzeitlich bedauerlicherweise verstorbene Mandantin wurde mit  akuten, ...
03/06/2026

Landgericht Mönchengladbach - :

Unsere zwischenzeitlich bedauerlicherweise verstorbene Mandantin wurde mit akuten, massiven Schmerzen im Bereich der rechten Flanke sowie im abdominellen Bereich per RTW in das Haus der Beklagten verbracht. Dort wurden die Schmerzen auf eine bereits lange Zeit bekannte Pseudarthrose im Bereich des Beckens zurückgeführt und keine weitere Diagnostik veranlasst. Übersehen wurde daher eine schwerwiegende Gallenblasenentzündung. Unter anhaltend stärksten Schmerzen wurde die Patientin sodann nach einigen Tagen in die Häuslichkeit entlassen. Bereits drei Stunden später wurde sie notfallmäßig wieder in das Haus der Gegenseite verbracht, wo nun ein septischer Schock festgestellt wurde. Unter akuter Lebensgefahr erfolgte eine Not-OP. Im Rahmen derer zeigte sich eine massive Entzündung der Gallenblase, die bereits in das Leberbett hineinperforiert war und dort zu der Entstehung eines Abszesses geführt hatte. Während der Sachverständige des MDK schwerwiegende Fehler der Beklagten bestätigte, wurde die Behandlung durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen in keiner Weise beanstandet. Es wird nun einer Berufung bedürfen.

Oberlandesgericht Hamm -      : In zweiter Instanz wurde heute eine junge Mandantin von uns vertreten. Mit auf einen dro...
08/05/2026

Oberlandesgericht Hamm - :

In zweiter Instanz wurde heute eine junge Mandantin von uns vertreten. Mit auf einen drohenden Schlaganfall hindeutenden Symptomen stellte sie sich zweimalig im Hause der Beklagten zu 1) vor, wo Untersuchungen unter stationären Bedingungen erfolgten. Dabei war der Gegenseite bekannt, dass unsere Mandantin Raucherin war und die Antibabypille einnahm. Es wurde ihr trotz dessen nicht der Rat erteilt, die Einnahme der Antibabypille sowie das Rauchen einzustellen. Einige Zeit später kam es dazu, dass unsere Mandantin einen Schlaganfall wegen eines M1-Verschlusses erlitt. Dieser wurde im Haus der Beklagten zu 1) zwar schnell festgestellt und eine Indikation für eine Thrombektomie gestellt. Allerdings dauerte es lange, bis sie in das Haus der Beklagten zu 2) verbracht und dort operiert wurde. Unsere damalig erst 19jährige Mandantin leidet seither unter Lähmungen und Spastiken im Arm und Bein links. Sie unterliegt einem Pflegegrad 2. Die Nachbehandler führten den ischämischen Schlaganfall auf eine Kumulation von Rauchen und der Einnahme der Antibabypille zurück.

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Landgericht Dortmund -      : Vor dem Landgericht Dortmund haben wir heute eine Mutter und deren Kind vertreten. Nachdem...
07/05/2026

Landgericht Dortmund - :

Vor dem Landgericht Dortmund haben wir heute eine Mutter und deren Kind vertreten. Nachdem unser kleiner Mandant im Hause der Gegenseite zur Welt gebracht wurde, musste dort unter der Frühgeburtlichkeit und Neugeborenensepsis eine Intubation erfolgen. Damit wurde das Kind in einen stabilen Zustand gebracht. Sodann kam es jedoch dazu, dass eine Pflegekraft mitten in der Nacht einen Wechsel des Verbandes des Tubus vornahm, wobei dieser dislozierte. Da kein Arzt zur unmittelbaren Reintubation zugegen war, blieb das Kind lange Zeit sauerstoffunterversorgt und wurde reanimationspflichtig. Die genauen Abläufe bleiben bei ungenügender Dokumentation unklar. Unser kleiner Mandant erlitt unter den Geschehnissen einen hypoxischen Hirnschaden mit schwerwiegenden Langzeitfolgen.

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Frohe Ostern 🐣🌷Wir wünschen Ihnen entspannte Feiertage, Zeit zum Durchatmen und einen guten Start in den Frühling.Herzli...
05/04/2026

Frohe Ostern 🐣🌷

Wir wünschen Ihnen entspannte Feiertage, Zeit zum Durchatmen und einen guten Start in den Frühling.

Herzliche Grüße von Ihrem Team der Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht Gilsbach

Oberlandesgericht Hamm -      : Gestern verhandelten wir in einem Termin vor dem Oberlandesgericht Hamm, bei dem unser k...
28/03/2026

Oberlandesgericht Hamm - :

Gestern verhandelten wir in einem Termin vor dem Oberlandesgericht Hamm, bei dem unser kleiner Mandant eine intrauterine Hodentorsion beidseits erlitt. Aufgrund dieser wird er zukünftig bedauerlicherweise unfruchtbar sein. Es ging um zwei wesentliche Fragen, nämlich ob die Hodentorsion infolge der Entbindung unmittelbar hätte festgestellt sowie behandelt werden müssen und ob im Zusammenhang mit einer künstlichen Geburtseinleitung auch über die echte Behandlungsalternative einer Kaiserschnittentbindung aufzuklären gewesen wäre. Unter früherer Geburt bei Sectio hätte zumindest ein Hoden und damit auch die Fruchtbarkeit des Kindes gerettet werden können. Die Frage, ob bei künstlicher Geburtseinleitung auch über einen Kaiserschnitt aufzuklären ist, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden, so dass es gut möglich ist, dass dieser Fall weiter durch den Bundesgerichtshof zu entscheiden ist.

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Landgericht Hagen -      : An Prozesstag Nr. 3 dieser Woche treten wir vor dem Landgericht Hagen auf. Unserem Mandanten ...
27/02/2026

Landgericht Hagen - :

An Prozesstag Nr. 3 dieser Woche treten wir vor dem Landgericht Hagen auf. Unserem Mandanten wurde eine Knie-TEP im Hause der ersten gegnerischen Partei eingebracht. Nach dem Eingriff bestanden Schmerzen und Bewegungsbeeinträchtigungen. Unser Mandant holte eine zweite Meinung im Hause der weiteren gegnerischen Partei ein. Seitens derer wurde ihm mitgeteilt, dass die Prothese im voroperierenden Haus falsch eingesetzt und nun auszutauschen sei. Der Revisionseingriff fand circa acht Monate nach dem Ausgangseingriff statt. Dabei wurde die nun eingesetzte Prothese fehlerhaft eingesetzt, so dass sich in den Folgejahren ein ständiger Metallabrieb (sog. Metallose) einstellte und auch dieses Kniegelenk auszutauschen war. Durch den Sachverständigen wurden grobe Behandlungsfehler festgestellt. Auch wurde konstatiert, dass die erste Prothese nicht falsch eingesetzt und daher operativ nicht zu tauschen war.

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Landgericht Essen -      : Im Termin vom gestrigen Tag, der vom frühen Morgen bis weit in den Nachmittag hinein ging, ha...
27/02/2026

Landgericht Essen - :

Im Termin vom gestrigen Tag, der vom frühen Morgen bis weit in den Nachmittag hinein ging, haben wir einen Mandanten vertreten, der unter der streitgegenständlichen Behandlung vollständig erblindete. Konkret stellte sich bei unserem Mandanten ein Rezidiv eines Menigeoms ein. Dieses wurde im beklagten Krankenhaus operativ entfernt. Präoperativ bestehende Sehbeeinträchtigungen verbesserten sich infolge des Eingriffs, wurden sodann jedoch kontinuierlich schlechter. In der ebenfalls beklagten Rehabilitationseinrichtung stellten sich zusätzlich Kopfschmerzen sowie ein großes Liqorkissen im Hinterkopfbereich, d. h. dort, wo der Tumor zuvor entfernt wurde, ein. Abklärende Maßnahmen erfolgten nicht. Erst nachdem sich unser Mandant notfallmäßig selbst wieder im voroperierenden Haus vorstellte, erfolgte dort eine Shunt-Anlage. Bedauerlicherweise vermochte diese nicht, die Erblindung unseres Mandanten aufzuhalten.

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Landgericht Bochum-      : Während eines Handballspiels verletzte sich unsere Mandantin den kleinen Finger der rechten H...
25/02/2026

Landgericht Bochum- :

Während eines Handballspiels verletzte sich unsere Mandantin den kleinen Finger der rechten Hand (D5). Im beklagten Krankenhaus wurde eine Mehrfragmentfraktur mit Gelenkbeteiligung festgestellt. Unserer Mandantin wurde mitgeteilt, dass der Bruch operativ zu versorgen sei. Nach Eröffnung des Fingers dislozierten die nunmehr nicht mehr durch Bänder und Gewebe in Position gehaltenen Frakturteile. Der Operateur hatte laut des Sachverständigen eine nur schwer zu beherrschende Situation geschaffen, welcher er eben nicht mehr Herr wurde. Zwecks Fixierung wurden nun mittels eines Kirschnerdrahts zwei Gelenke nachhaltig geschädigt. Nach einem weiteren Eingriff war der Finger mittels OP Nr. 3 zu versteifen. Im heutigen Termin wurden Aufklärungspflichtverletzungen sowie ein Behandlungsfehler bestätigt. Insbesondere hätte der Ausgangseingriff nicht erfolgen, sondern eine konservative Behandlung stattfinden sollen.

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Landgericht Dortmund-    : Der an Demenz erkrankte Vater unseres Mandanten lebte ursprünglich in Spanien. Dort wurde ein...
19/02/2026

Landgericht Dortmund- :

Der an Demenz erkrankte Vater unseres Mandanten lebte ursprünglich in Spanien. Dort wurde ein Kolonkarzinom operativ entfernt. Nach dem Umzug nach Deutschland und der Unterbringung in einem Pflegeheim, wurden die beklagten Hausärzte mit der Nachsorge beauftragt. Diesen wurden dazu die in das Deutsche übersetzen Arztbriefe der spanischen Vorbehandler überlassen. Die von der einschlägigen S3-Leitlinie vorgesehenen Nachsorgeuntersuchungen im 6-Monats-Intervall wurden nicht eingehalten. Auch wurde die auffällige Symptomatik in Form von rezidivierenden Bauchschmerzen und einer Appetitlosigkeit nicht weiter hinterfragt. Es wurde aufgrund dessen eine Krebserkrankung im Pankreas übersehen, an welcher der Vater unseres Mandanten letzten Endes verstarb. Seitens der Sachverständigen wurden Fehler in der Nachsorge bestätigt.

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Landgericht Bonn-      : Im Rahmen eines Arbeitsunfalls zog sich unser Mandant eine Ruptur der Supraspinatussehne zu. Na...
11/02/2026

Landgericht Bonn- :

Im Rahmen eines Arbeitsunfalls zog sich unser Mandant eine Ruptur der Supraspinatussehne zu. Nach anfänglichen Schmerzen und Bewegungsbeeinträchtigungen im Bereich der rechten Schulter sowie einer Kraftbeeinträchtigung verbesserten sich die Beschwerden. Im Hause des beklagten Krankenhauses wurde ihm dennoch ein unumgängliches OP-Erfordernis aufgezeigt. Ihm wurde angekündigt, dass ohne eine Operation mit erheblichen Folgebeeinträchtigungen in der Zukunft zu rechnen sei. Intraoperativ wurde ihm ohne Ankündigung sodann auch die Bizepssehne durchtrennt. Aufgrund des Eingriffs erlitt unser Mandant ein chronisches Schmerzsyndrom und massive Bewegungsbeeinträchtigungen. Über den tatsächlichen Umfang des Eingriffs war unser Mandant ebenso uninformiert, wie über konservative Behandlungsmöglichkeiten.

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