13/08/2026
Landgericht Bochum - :
Im heutigen Termin vertreten wir eine Mandantin, bei der aufgrund einer Adipositas eines Sleeve-Resektion (Schlauchmagen-Operation) des Magens vorgenommen wurde. Obwohl das beklagte Krankenhaus im eigenen Internetauftritt damit wirbt, das intraoperativ eine vermehrte Dichtigkeitskontrolle vorgenommen wird, blieb eine solche durch den Operateur aus. Er übersah aufgrund dessen eine primäre Undichtigkeit, wegen derer im weiteren Verlauf Magensäure in das Abdomen austrat. Es entwickelten sich eine Peritonitis sowie ein Abszess. Unsere Mandantin war wiederkehrend zu operieren. Der Sachverständige des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bestätigte, dass intraoperativ eine Dichtigkeitskontrolle mittels Methylenblau sowie Luftinsufflation zum Standard gehört hätte und damit erforderlich gewesen wäre. Auch wurden unserer Mandantin vor dem Eingriff keine Behandlungsalternativen oder gar die tatsächlichen Risiken aufgezeigt.
patientenanwalt patientenanwälte schmerzensgeld schadensersatz