03/06/2026
Landgericht Mönchengladbach - :
Unsere zwischenzeitlich bedauerlicherweise verstorbene Mandantin wurde mit akuten, massiven Schmerzen im Bereich der rechten Flanke sowie im abdominellen Bereich per RTW in das Haus der Beklagten verbracht. Dort wurden die Schmerzen auf eine bereits lange Zeit bekannte Pseudarthrose im Bereich des Beckens zurückgeführt und keine weitere Diagnostik veranlasst. Übersehen wurde daher eine schwerwiegende Gallenblasenentzündung. Unter anhaltend stärksten Schmerzen wurde die Patientin sodann nach einigen Tagen in die Häuslichkeit entlassen. Bereits drei Stunden später wurde sie notfallmäßig wieder in das Haus der Gegenseite verbracht, wo nun ein septischer Schock festgestellt wurde. Unter akuter Lebensgefahr erfolgte eine Not-OP. Im Rahmen derer zeigte sich eine massive Entzündung der Gallenblase, die bereits in das Leberbett hineinperforiert war und dort zu der Entstehung eines Abszesses geführt hatte. Während der Sachverständige des MDK schwerwiegende Fehler der Beklagten bestätigte, wurde die Behandlung durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen in keiner Weise beanstandet. Es wird nun einer Berufung bedürfen.