GILSBACH I Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht

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Landgericht Bochum -      : Im heutigen Termin vertreten wir eine Mandantin, bei der aufgrund einer Adipositas eines Sle...
13/08/2026

Landgericht Bochum - :

Im heutigen Termin vertreten wir eine Mandantin, bei der aufgrund einer Adipositas eines Sleeve-Resektion (Schlauchmagen-Operation) des Magens vorgenommen wurde. Obwohl das beklagte Krankenhaus im eigenen Internetauftritt damit wirbt, das intraoperativ eine vermehrte Dichtigkeitskontrolle vorgenommen wird, blieb eine solche durch den Operateur aus. Er übersah aufgrund dessen eine primäre Undichtigkeit, wegen derer im weiteren Verlauf Magensäure in das Abdomen austrat. Es entwickelten sich eine Peritonitis sowie ein Abszess. Unsere Mandantin war wiederkehrend zu operieren. Der Sachverständige des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bestätigte, dass intraoperativ eine Dichtigkeitskontrolle mittels Methylenblau sowie Luftinsufflation zum Standard gehört hätte und damit erforderlich gewesen wäre. Auch wurden unserer Mandantin vor dem Eingriff keine Behandlungsalternativen oder gar die tatsächlichen Risiken aufgezeigt.

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Oberlandesgericht Düsseldorf -      : Bei schönem Wetter verhandelten wir heute einen Fall in der Berufung vor dem Oberl...
18/06/2026

Oberlandesgericht Düsseldorf - :

Bei schönem Wetter verhandelten wir heute einen Fall in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Während einer Koloskopie wurde bei unserer jungen Mandantin eine Milzruptur herbeigeführt. Postimterventionell ging es ihr sehr schlecht. Da sie über das Risiko einer Organverletzung weder vor noch nach der Untersuchung aufgeklärt worden war, konnte sie keine Rückschlüsse aus den Symptomen ziehen. Zuletzt wurde sie notfallmäßig in ein Krankenhaus gebracht und dort umgehend operiert. Sie befand sich unter starkem Blutverlust in einem lebemsbedrohlichen Zustand. Es war ein großer Bauchdeckenschnitt erforderlich, um die Blutung zu stillen. Zwei Jahre lang durfte unsere Mandantin nicht schwanger werden. Unsere Klage wurde in erster Imstanz durch das Landgericht Duisburg abgewiesen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf teilte unsere Berufungsgründe und wertete die Risikoaufklärung sowie die therapeutische Sicherungsaufklärung als unzureichend. Es wird in die weitere Beweisaufnahme gehen.

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Landgericht Mönchengladbach -     : Unsere zwischenzeitlich bedauerlicherweise verstorbene Mandantin wurde mit  akuten, ...
03/06/2026

Landgericht Mönchengladbach - :

Unsere zwischenzeitlich bedauerlicherweise verstorbene Mandantin wurde mit akuten, massiven Schmerzen im Bereich der rechten Flanke sowie im abdominellen Bereich per RTW in das Haus der Beklagten verbracht. Dort wurden die Schmerzen auf eine bereits lange Zeit bekannte Pseudarthrose im Bereich des Beckens zurückgeführt und keine weitere Diagnostik veranlasst. Übersehen wurde daher eine schwerwiegende Gallenblasenentzündung. Unter anhaltend stärksten Schmerzen wurde die Patientin sodann nach einigen Tagen in die Häuslichkeit entlassen. Bereits drei Stunden später wurde sie notfallmäßig wieder in das Haus der Gegenseite verbracht, wo nun ein septischer Schock festgestellt wurde. Unter akuter Lebensgefahr erfolgte eine Not-OP. Im Rahmen derer zeigte sich eine massive Entzündung der Gallenblase, die bereits in das Leberbett hineinperforiert war und dort zu der Entstehung eines Abszesses geführt hatte. Während der Sachverständige des MDK schwerwiegende Fehler der Beklagten bestätigte, wurde die Behandlung durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen in keiner Weise beanstandet. Es wird nun einer Berufung bedürfen.

Oberlandesgericht Hamm -      : In zweiter Instanz wurde heute eine junge Mandantin von uns vertreten. Mit auf einen dro...
08/05/2026

Oberlandesgericht Hamm - :

In zweiter Instanz wurde heute eine junge Mandantin von uns vertreten. Mit auf einen drohenden Schlaganfall hindeutenden Symptomen stellte sie sich zweimalig im Hause der Beklagten zu 1) vor, wo Untersuchungen unter stationären Bedingungen erfolgten. Dabei war der Gegenseite bekannt, dass unsere Mandantin Raucherin war und die Antibabypille einnahm. Es wurde ihr trotz dessen nicht der Rat erteilt, die Einnahme der Antibabypille sowie das Rauchen einzustellen. Einige Zeit später kam es dazu, dass unsere Mandantin einen Schlaganfall wegen eines M1-Verschlusses erlitt. Dieser wurde im Haus der Beklagten zu 1) zwar schnell festgestellt und eine Indikation für eine Thrombektomie gestellt. Allerdings dauerte es lange, bis sie in das Haus der Beklagten zu 2) verbracht und dort operiert wurde. Unsere damalig erst 19jährige Mandantin leidet seither unter Lähmungen und Spastiken im Arm und Bein links. Sie unterliegt einem Pflegegrad 2. Die Nachbehandler führten den ischämischen Schlaganfall auf eine Kumulation von Rauchen und der Einnahme der Antibabypille zurück.

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Landgericht Dortmund -      : Vor dem Landgericht Dortmund haben wir heute eine Mutter und deren Kind vertreten. Nachdem...
07/05/2026

Landgericht Dortmund - :

Vor dem Landgericht Dortmund haben wir heute eine Mutter und deren Kind vertreten. Nachdem unser kleiner Mandant im Hause der Gegenseite zur Welt gebracht wurde, musste dort unter der Frühgeburtlichkeit und Neugeborenensepsis eine Intubation erfolgen. Damit wurde das Kind in einen stabilen Zustand gebracht. Sodann kam es jedoch dazu, dass eine Pflegekraft mitten in der Nacht einen Wechsel des Verbandes des Tubus vornahm, wobei dieser dislozierte. Da kein Arzt zur unmittelbaren Reintubation zugegen war, blieb das Kind lange Zeit sauerstoffunterversorgt und wurde reanimationspflichtig. Die genauen Abläufe bleiben bei ungenügender Dokumentation unklar. Unser kleiner Mandant erlitt unter den Geschehnissen einen hypoxischen Hirnschaden mit schwerwiegenden Langzeitfolgen.

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