21/07/2025
Wer eine anwaltliche Leistung in Anspruch nimmt, muss diese auch bezahlen. (...) Es kam einmal ein chinesischer Kaiser zu einem Maler in einem Bergdorf und bat ihn, darum, ihm einen Hahn zu malen. Der Kaiser reiste weiter und kam nach 30 Jahren wieder in das Dorf. Da erinnerte er sich an den Auftrag und fragte den Maler nach dem Bild. Der setzte sich hin, nahm ein Blatt und malte mit wenigen Pinselstrichen einen wunderschönen Hahn. "Wieviel kostet das?", fragte der Kaiser. "Drei Goldstücke", antwortete der Maler. "Findest Du das nicht ein wenig zu viel für fünf Minuten Malerei?". Da sprach der Maler: "Edler Kaiser, Du hast nur die fünf Minuten gesehen. Aber bedenke, dass ich 30 Jahre lang geübt habe für diesen Hahn."
So verhält es sich auch mit der Vergütung des Rechtsanwaltes, welcher nicht für die Zeit der Beratung sondern die Inanspruchnahme seines Wissens angemessen vergütet wird.
Amtsgericht Leverkusen, Urteil vom 27.05.2020, 27 C 135/19