29/05/2026
🧠💼 Schluss mit Job-Frust – Schröder klärt auf!
Wöchentlich. Verständlich. Vom Fachanwalt.
Frank H. Schröder, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht, nimmt euch mit durch den arbeitsrechtlichen Alltag – mit klarem Blick, trockenem Humor und der nötigen Portion Gegenwehr.
📱 Diensthandy nach Feierabend? Nur weil es klingelt, musst du nicht springen.
Sonntagabend, 21:43 Uhr. Das Handy vibriert.
Chef schreibt: „Nur ganz kurz …“
Spoiler: Es ist nie nur ganz kurz. 😉
Aktuell wird wieder viel über Arbeitszeit gesprochen. Die Bundesregierung plant, das Arbeitszeitrecht zu flexibilisieren: Statt der täglichen Höchstarbeitszeit soll künftig stärker eine wöchentliche Höchstarbeitszeit in den Blick genommen werden. Was daraus genau wird, bleibt abzuwarten. Klar ist aber schon jetzt: Auch eine flexiblere Arbeitszeit bedeutet nicht, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig rund um die Uhr verfügbar sein müssen.
Denn egal, ob der Feierabend um 17:00 Uhr, 19:30 Uhr oder nach einem besonders sportlichen Arbeitstag erst später beginnt:
Feierabend bleibt Feierabend. 🛋️
Und das Diensthandy ist kein elektronisches Halsband.
Muss ich nach Feierabend erreichbar sein?
Grundsätzlich: Nein.
Wenn keine Rufbereitschaft, kein Bereitschaftsdienst und keine besondere arbeitsvertragliche Regelung besteht, musst du nach Feierabend nicht dauerhaft erreichbar sein.
Du musst nicht jede Mail beantworten.
Du musst nicht jeden Anruf annehmen.
Und du musst auch nicht nachts auf eine Teams-Nachricht reagieren, nur weil der Chef gerade noch „kurz“ eine Idee hatte.
„Kurz“ ist im Arbeitsleben ungefähr so gefährlich wie:
„Wir müssen mal reden.“ 😬
Aber es ist doch ein Diensthandy?
Ja. Und?
Ein Diensthandy ist ein Arbeitsmittel. Kein Rund-um-die-Uhr-Fernsteuerungsgerät.
Nur weil der Arbeitgeber dir ein Handy gibt, heißt das nicht automatisch, dass du damit jederzeit erreichbar sein musst. Wer ständige Erreichbarkeit will, braucht dafür eine rechtliche Grundlage.
Und wenn aus Erreichbarkeit tatsächlich Arbeit wird, dann reden wir auch über Arbeitszeit.
Also nicht nur:
„Hast du die Nachricht gesehen?“
Sondern:
„Hast du gearbeitet?“
„Wie lange?“
„War das angeordnet oder erwartet?“
„Wurde das erfasst?“
„Wird das bezahlt?“ 💸
Krankheit ist keine Homeoffice-light-Version
Besonders beliebt ist auch diese Nummer:
„Ich weiß, du bist krank, aber kannst du ganz kurz …?“
Nein.
Wer arbeitsunfähig krank ist, ist nicht „ein bisschen verfügbar“. Krankheit dient der Genesung. Punkt.
Natürlich darf der Arbeitgeber in echten Ausnahmefällen organisatorische Rückfragen stellen, wenn es wirklich nötig ist. Aber krankgeschrieben zu sein bedeutet nicht, dass man aus dem Bett heraus den Betrieb am Laufen halten muss.
Der gelbe Schein ist kein WLAN-Router. 🤒
Urlaub ist Urlaub – und nicht mobiles Arbeiten mit Sonnenbrand
Gleiches gilt im Urlaub.
Wenn du Urlaub hast, sollst du dich erholen. Du musst nicht zwischen Pool, Frühstücksbuffet und Sonnencreme die Mails sortieren.
Wer im Urlaub ständig erreichbar sein soll, hat keinen Urlaub, sondern eine schlecht bezahlte Außenstelle mit Aussicht. 🌴
Auch hier gilt: Wenn wirklich gearbeitet wird, kann das arbeitsrechtlich relevant werden. Denn Urlaub und Arbeit passen ungefähr so gut zusammen wie Flipflops und Betriebsversammlung.
Und was ist mit Notfällen?
Natürlich gibt es echte Notfälle.
Wenn der Server brennt, der wichtigste Kunde explodiert oder niemand mehr weiß, wo die einzige Excel-Datei mit der Wahrheit liegt, kann man über vieles sprechen.
Aber: Nicht jeder schlechte Planungsvorgang im Betrieb ist ein Notfall des Arbeitnehmers.
Wenn jeden Mittwochabend „plötzlich“ etwas Dringendes passiert, ist das kein Notfall. Das ist Organisation mit Ansage. Und dafür gibt es Arbeitszeitmodelle, Vertretungsregelungen und notfalls auch bezahlte Rufbereitschaft.
Was du tun solltest, wenn das Diensthandy ständig nervt
📌 Dokumentiere, wann du außerhalb der Arbeitszeit kontaktiert wirst.
📌 Heb Nachrichten, Mails und Anruflisten auf.
📌 Notiere, ob du tatsächlich gearbeitet hast – und wie lange.
📌 Sprich das Problem frühzeitig an, bevor aus „nur kurz“ ein Dauerzustand wird.
Wichtig ist: Wer dauerhaft nach Feierabend arbeitet, sollte nicht immer nur freundlich „kein Problem“ schreiben. Denn irgendwann heißt es sonst:
„Das war doch immer so.“
Und genau diesen Satz wollen wir vermeiden.
Schröder klärt auf:
„Flexible Arbeitszeit heißt nicht, dass Arbeitnehmer flexibel immer verfügbar sind. Wer Feierabend hat, darf Feierabend haben. Das Diensthandy ist ein Arbeitsmittel – kein Arbeitgeber-Jojo. Wenn aus ‚nur ganz kurz‘ ein Dauerzustand wird, wird es Zeit, über Rechte, Arbeitszeit und Grenzen zu sprechen.“
Fazit
Nach Feierabend gilt:
✅ Nicht jeder Anruf ist Pflicht.
✅ Nicht jede Nachricht muss beantwortet werden.
✅ Nicht jede Chef-Idee ist ein Notfall.
✅ Und ständige Erreichbarkeit ist kein Naturgesetz.
Wenn der Arbeitgeber aus deinem Feierabend heimlich Arbeitszeit macht, sollte man sich das genauer ansehen.
Frank H. Schröder – damit dein Diensthandy nicht mehr bestimmt, wann du Feierabend hast.