06/03/2025
Vorsorgevollmacht - öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung?
Problematisch ist die Frage, ob eine Vorsorgevollmacht notariell beurkundet oder nur öffentlich beglaubigt sein muss. Diese Frage stellt sich insbesondere im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften.
Damit der Bevollmächtigte gegenüber dem Grundbuchamt tätig werden kann, ist zumindest eine öffentliche Beglaubigung der Vorsorgevollmacht notwendig. Eine notarielle Beurkundung ist grundsätzlich nicht nötig. Davon gibt es aber einige Ausnahmen. Eine der Ausnahmen ist eine unwiderrufliche Vollmacht, die der Vollmachtgeber im Zusammenhang mit Erwerb und Veräußerung von Eigentum und Erbbaurecht, Grundstücken oder von Eigentum an Wohnungen erteilt.
Grundsätzlich ist eine Vorsorgevollmacht jederzeit frei widerruflich. Problematisch wird es jedoch, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird. Dann kann er die Vollmacht nicht mehr selbst widerrufen. Es stellt sich dann die Frage, ob die Vorsorgevollmacht dann als eine von Anfang unwiderrufliche Vollmacht bewertet werden kann. Bislang gibt es hierzu keine eindeutige Rechtsprechung. In solchen Fällen ist es also ratsam, sich durch einen auf Erteilung von Vorsorgevollmachten spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Wenn Sie Fragen zum Thema Vorsorgevollmacht haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.
gez. Rechtsanwältin Magdalena Gomeier