Thimmel & Partner

Thimmel & Partner Expertise und Beratung in jeglichen juristischen Fachbereichen. Wir sind stets vor Ort, per Telfon oder Email für Sie erreichbar.

Juristische Beratung und Expertise in jeglichen Fachgebieten.

https://thimmel-partner.de/ausbildungsstellen-ab-sommer-2024-jetzt-bewerben/
11/06/2024

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Wir sind Rechtsanwälte aus Überzeugung und finden, dies ist der schönste Beruf der Welt. Wir werden Ihnen mit unserem ganzen Team zeigen, dass wir RECHT haben.   Wenn Sie ein tolles Betriebsklima, ein ansprechendes Arbeitsumfeld, ein wirkliches Team und Herausforderungen im beruflichen Alltag sc...

Jahrespraktikumsstellen im Rahmen Fachoberschule zu vergeben:
08/02/2023

Jahrespraktikumsstellen im Rahmen Fachoberschule zu vergeben:

Sie suchen im Rahmen Ihrer schulischen Ausbildung einen Praktikumsplatz für 1 Jahr?   Wir haben freie Praktikumsplätze für das Schuljahr 2023/2024 zu vergeben.   Bewerbungen bitte per E-Mail an unsere Mitarbeiterin in der Personalabteilung Frau Kirsch, [email protected]

Ihr wollt eine berufliche Veränderung und sucht nach einer neuen Herausforderung? Dann bewerbt euch jetzt:
06/12/2022

Ihr wollt eine berufliche Veränderung und sucht nach einer neuen Herausforderung? Dann bewerbt euch jetzt:

Wir sind Rechtsanwälte aus Überzeugung und finden, dies ist der schönste Beruf der Welt. Wir werden Ihnen mit unserem ganzen Team zeigen, dass wir RECHT haben.   Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir eine/n   Rechtsanwaltsfachangestellte/-n (m/w/d)   und eine/n   Büromitarbeiter (m/w/d...

24/12/2021

Wir wünschen Ihnen allen ein beschauliches Weihnachtsfest.

Wir werden ab dem kommenden Montag wieder wie gewohnt für Sie da sein.

Bleiben Sie gesund und genießen Sie die kommenden Festtage!

12/11/2021

Einen wunderschönen Freitag.

Wirecard, einstiger Shooting-Star der deutschen Börsenlandschaft, heute Betrugs- und Insolvenzfall.

Zum Schattenreich Wirecard gab es einen Bericht des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) über die Qualität der Prüfungen seitens der Wirtschaftsprüfer von Wirecard. Ebenjener Bericht verschwand aber ebenfalls in den Schatten, da der Bundestag dieses sogleich als Geheim einstufte.

Das Handelsblatt hat sich nun, der journalistischen Moralität verpflichtet, ein Herz gefasst und den Bericht voll veröffentlicht.
Ein Schaden in Mehrstelliger Milliardenhöhe liegt vor. Insbesondere betroffen: Kleinanleger.

Der Inhalt wirft alles andere als ein gutes Licht auf die involvierten Wirtschaftsprüfer. Für alle Geschädigten und allgemein börslich Interessierten ein „must-read“.

Die Wirecard-Insolvenz ist bereits Fakt. Wie viele noch, insbesondere im Rahmen der Corona-Pandemie, folgen werden ist bisher noch nicht genau abschätzbar.

Klar ist aber, auch wenn wir die Corona-Pandemie bald überwinden sollten, werden die wirtschaftlichen Gegebenheiten sich nicht zwingend bessern. Lieferkettenprobleme, Teuerung in Energie und Werkstoffen etc. werden weiterhin ein großes Thema bleiben.

Zwingend dahingehend zu beachten ist nun das neueste Urteil des Bundesgerichtshofs (Zum Nachlesen: BGH, Urteil v. 27.07.2021 - II ZR 164/20) zur Verantwortung von Geschäftsführern in der Krise.
Mit dem Urteil hat der BGH die Haftung der Geschäftsführer erneut verschärft. Im Urteil geht es um jene Fälle, in welchem der Antrag auf Insolvenzeröffnung hinausgezögert wird obwohl bereits klar ist, dass das eigene Unternehmen unabwendbar dem Ende zugeht.

Es zeigt sich erneut wie wichtig es in der jetzigen Zeit und auch gerade nach dem etwaigen Überwinden der Corona-Krise sein wird, Insolvenzgründe für die eigene Unternehmung prüfen zu lassen. Zögern kann sich hier niemand leisten wollen.

Sollten Sie insolvenzrechtlichen Rat benötigen, stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Bleiben Sie sicher, finanziell als auch im Hinblick auf die sich verschärfende Corona-Lage.

Marius Dühr LL.M.,LL.M.,M.A.

Einen wunderschönen Freitag.Nach Panama und Paradise nun auch noch die Pandora-Papers. Was haben diese Papiere gemeinsam...
22/10/2021

Einen wunderschönen Freitag.

Nach Panama und Paradise nun auch noch die Pandora-Papers.
Was haben diese Papiere gemeinsam?
Sie alle decken legale oder illegale Steuervermeidungsstrategien auf. Dem aber nicht genug, auch der Raub von Kulturschätzen oder gar die Plünderung ganzer Länder lassen sich auffinden.

Einen Blog-Beitrag zu diesem Thema gibt es bewusst nicht. Die Papers wurden bereits minutiös genau aufgearbeitet.
Wer der englischen Sprache mächtig, ist bekommt unter nachfolgendem Link kostenlose Thriller in Form der aktuellen Papers geliefert, welche beinahe an den großen John Le Carre selbst erinnern:
https://www.icij.org/investigations/pandora-papers/

Die Papiere zeigen auch wie fein der Grad zwischen der geplanten Auswirkung von Gesetzen und der letztendlichen juristischen Auslegung solcher Gesetze ist. Ein nicht unerheblicher Teil der aufgedeckten Skandale ist nicht zwingend als rechtswidrig einzustufen, sondern basiert lediglich auf der Ausnutzung „schwammiger“ Rechtslagen, oder noch schlimmer, Staaten schaffen solche Rechtslagen selbst um von diesen zu profitieren. Pflichtlektüre, wie man es, moralisch, nicht macht.

Politisch wurden bzgl. der anhaltenden Steuervermeidungsstrategien oder dem schlichten Steuerraub a la Cum-Ex bisher lediglich große Ankündigungen gemacht. Es bleibt spannend wie es nun weitgehen wird.

National sicherlich noch spannender, wie geht’s weiter mit der Bundesregierung? Alle Zeichen stehen auf Ampel. Doch was heißt das? Juristisch wird es sicherlich viel berichtenswertes geben. Sobald es den Koalitionsvertrag gibt, werden wir eine Übersicht juristischer Natur zur Verfügung stellen.

Wir wünschen Ihnen ein paradiesisches Wochenende.

Marius Dühr LL.M.,LL.M.,M.A.

The largest investigation in journalism history exposes a shadow financial system that benefits the world’s most rich and powerful. Read more.

Einen wunderschönen Freitag. ab heute wird es zu weiteren Lockerungen im Sinne der Corona-Beschränkungen kommen.Was sich...
01/10/2021

Einen wunderschönen Freitag.

ab heute wird es zu weiteren Lockerungen im Sinne der Corona-Beschränkungen kommen.

Was sich nun durch das neue "3G Plus Modell" ändert finden Sie hier im Detail:
https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/saarland-modell-plus/saarland-modell-plus_node.html

Der Widerruf gewisser Maßnahmen lässt sich mit den, gegenwärtigen, Fallzahlen und Belegungsraten der Intensivstationen sowie der steigenden Impfquote begründen.

Mit Widerrufen hat sich darüber hinaus nicht nur unser Ministerpräsident beschäftigt, sondern insbesondere auch der EuGH. Dieses Mal hat es insbesondere Verbraucherdarlehnsverträge zum Kauf von Kraftfahrzeugen erwischt. RA Jeremenko bringt es auf unserem Blog auf den Punkt:
https://thimmel-partner.de/widerruf-von-verbraucherkreditvertraegen/
Betroffen von dem geschilderten Sachverhalt? Kontaktieren Sie uns gerne!
Ansonsten wünschen wir ein tolles Wochenende!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 09. September 2021 entschieden, welche Angaben in einem Verbraucherkreditvertrag enthalten sein müssen, damit diese nicht gegen Europäisches Recht verstoßen. Mit dem Urteil wurden gleich drei miteinander verbundene Rechtsstreite auf ein...

Einen wunderschönen Tag.Zurück aus dem Sommerloch, wenn man bei den Wetterbedingungen der letzten Wochen überhaupt noch ...
03/09/2021

Einen wunderschönen Tag.

Zurück aus dem Sommerloch, wenn man bei den Wetterbedingungen der letzten Wochen überhaupt noch von Sommer sprechen kann.

Von einem Sommerloch kann man aus juristischer Sicht eigentlich nicht sprechen, es gab Themen zuhauf. Eines davon, welches jedoch irgendwie in der Öffentlichkeit untergegangen ist, ist der sog. Bundestrojaner, fast so als habe sich dieser in einem von SPD und CDU/CSU erbauten Trojanischen-Pferd versteckt. Was die Einführung bedeutet, und wer zukünftig, wann wen überwachen darf erfahren Sie hier, ergänzt um eine kurze persönliche Ansicht:

https://thimmel-partner.de/staatstrojaner-ja-nein-jein/

Genießen Sie den wiederauferstandenen Restsommer,

Mit besten Grüßen,
Marius Dühr LL.M., LL.M., M.A.

Im Juni hat der Bundestag erweiterte Befugnisse bzgl. der Überwachung von Telekommunikation sowohl für die Bundespolizei als auch für die Geheimdienste beschlossen. Der Bundesrat hat dies, ebenfalls im Juni diesen Jahres, sodann jedoch, im Bezug auf die Bundespolizei, nicht mitgetragen. Die erwei...

28/05/2021

Einen wunderschönen Freitag,

die Corona-Zahlen fallen und auch das Wetter scheint sich langsam aber sicher hin zum Sommer zu bewegen. Zusammen mit der erneut öffnenden Gastronomie die perfekte Kombination um sich im Hinblick auf die kommenden Wochen zu freuen.

Das benötigte Kleingeld für die nunmehr wieder möglichen Kneipen-Besuche lässt sich etwaig mit den nachfolgenden, aktuellen, Urteilen des Bundesgerichtshofes verdienen.

Maßgeblich für alle Privat-Bankkunden ist dahingehend das Urteil vom 27.04.2021 / AZ XI ZR 26/20.
Der BGH hat hier entschieden, dass, in diesem Fall die Postbank, nicht einfach ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Kontoführungsgebühren, dadurch ändern kann, dass sie dem jeweiligen Kunden eine solche Änderung mitteilt und dessen Schweigen als Zustimmung wertet. Das Urteil sollte entsprechend für alle Bankinstitute wirksam sein.

Es wäre folglich ein guter Zeitpunkt den Ordner mit den Bankunterlagen aufzuschlagen. Die Recherche kann sich lohnen, erstattet gibt es etwaig die erhöhten Beiträge bis zurück ins Jahre 2018, darüberhinausgehende Beitragserhöhungen sind meist nicht erstattungsfähig da verjährt.

In die gleiche Richtung geht es im Urteil vom 14.04.2021 / AZ IV 36/20, so können nunmehr Privatversicherte von Beitragsrückerstattungen profitieren.
Im Grundsatz wurden vorliegend diejenigen Beitragserhöhungen für unwirksam erklärt, welche mangelhaft begründet wurden. Auch hier wurden meist Schreiben an die Kunden versandt welche lediglich eine Erhöhung mitteilten ohne diese genauer zu begründen. Pflichtlektüre für entsprechend Versicherte.

Erlauben Sie sich mal wieder ein feucht-fröhliches Wochenende.
Freundlichst grüßend,

Marius Dühr LL.M.,LL.M.,M.A

23/04/2021

Einen wunderschönen Freitag.

Das Saarland ist seit Anfang April 2021 Modell-Region, wonach es den Bürger/innen gestattet ist, mitsamt negativen Covid-19-Testergebnisses Zugang zu vielen Bereichen des öffentlichen Lebens zu haben. Die Regelungen der neu beschlossenen „Notbremse“ sind nunmehr noch ergänzend zu beachten.

Alle Bürger/innen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland dürfen sich mindestens einmal pro Woche mittels PoC-Antigen-Schnelltests in einem der vielen Testzentren kostenlos testen lassen.

Die Testzentren teilen nach entsprechender Testung dem/der Betreffenden innerhalb kurzer Zeit das Testergebnis mittels SMS, QR-Code oder per PDF-Datei übersandt per E-Mail mit.

Manch' eine/r könnte auf die Idee kommen die Daten des negative Testergebnis nachträglich zu manipulieren, um sich so den Weg zu einem der Testzentren zu sparen und den direkten Weg z.B. zum Fitnessstudio zu nehmen bzw. das Ergebnis mehrfach Gebrauchen zu können.

Doch Vorsicht ist geboten!

Das nachträglich Verändern der Daten des Testdokumentes und das spätere Gebrauchen im Öffentlichen Raum verwirklicht den Straftatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB.

Die Urkundenfälschung stellt kein Kavaliersdelikt dar und wird mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Sollte diese Info Sie zu spät erreicht haben, oder anderweitiger Rechtsrat aus dem strafrechtlichen Bereich von Nöten sein, so steht Frau Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Joanne Groß aus unserem Hause Ihnen gerne zur Seite.

Einen wunderschönen Freitag.Es gilt weiter durchzuhalten. Alle Bürger sind von der Verlängerung der Lockdown-Maßnahmen b...
12/02/2021

Einen wunderschönen Freitag.

Es gilt weiter durchzuhalten. Alle Bürger sind von der Verlängerung der Lockdown-Maßnahmen betroffen. Die fehlenden Freiheiten nagen zunehmend am Gemüt, für viele geht es bereits und dies seit Monaten um die blanke wirtschaftliche Existenz.

Dahingehend hat die Bundesregierung bereits beschlossen die Insolvenzantragspflicht weiter „auszusetzen“.

Tatsächlich war diese jedoch zu keiner Zeit wirklich vollkommen ausgesetzt. Auch die nun neu geltenden Vorschriften sind mit Sicherheit gut gemeint, gehen aber vollends an der Realität vorbei. De facto drohen erhebliche Haftungsrisiken. Die nun „neue“ Aussetzung ist maßgeblich auch an die Covid-Wirtschaftshilfen gekoppelt. Die Stimmung der notleidenden Unternehmer ist, zurecht, mittlerweile so kalt wie das momentan vorherrschende Wetter.

Eine umfassendere Meinung gibt es auf unserem Blog:
https://thimmel-partner.de/zur-weiteren-aussetzung-der-insolvenzantragspflicht/

Genießen Sie das kommende, wohl bitterkalte, aber vielleicht immerhin sonnige Wochenende.

Marius Dühr LL.M., LL.M., M.A.

Wir hatten uns bereits zur Verlängerung der vermeintlichen „Aussetzung der Insolvenzantragspflicht“ bis zum 31.01.2021 geäußert. Nunmehr hat die Bundesregierung unter der schwerwiegend irritierenden Überschrift „Mehr Rechtssicherheit in Krisenzeiten“ beschlossen die Insolvenzantragspflic...

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