05/05/2021
Durch die jetzt kommenden Lockerungen für Geimpfte/Genesene wird die Ausgangsbeschränkung, die für alle Nichtprivilegierten (oder anders ausgedrückt: Inhaber von Grundrechten 2. Klasse) nicht aufgehoben werden soll, noch offensichtlicher verfassungswidrig.
Bislang konnte sich die Regierung ja als Rechtfertigungsgrund für die Ausgangsbeschränkung noch darauf berufen, diese verhindere zumindest mittelbar im Rahmen der Kontaktbeschränkungen unzulässige abendliche Treffen. Während das als Rechtfertigungsgrund schon mehr als fragwürdig war, aber zumindest leichter zu kontrollieren war als die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen selbst, ist die Aufrechterhaltung der Ausgangsbeschränkungen nun schlicht überhaupt nicht mehr zu rechtfertigen:
Bei (öffentlichen wie privaten) Treffen sollen Geimpfte/Genesene nicht mehr mitgezählt werden. Es darf sich also durchaus völlig legal eine nicht geimpfte/genesene Familie mit einer weiteren nicht geimpften/genesenen Person und einer unbestimmten Zahl weiterer Geimpfter/Genesener treffen. Vorstellbar wäre, dass sich eine Familie mit kleinen Kindern mit den bereits geimpften Großeltern und den vielleicht genesenen Geschwistern der Eltern trifft. Alles legal.
Die Ausgangsbeschränkung würde es nun aber den nicht Geimpften/Genesenen unmöglich machen, an diesem völlig legalen Treffen teilzuhaben - sofern es nicht bei ihnen zu Hause stattfindet. Anders gesagt: Findet eben dieses Treffen bei den nicht Geimpften/Genesenen statt, können alle anderen Beteiligten auch nach 22 Uhr bequem abreisen. Findet es hingegen bei den Großeltern statt, müssten die nicht geimpften/genesenen Teilnehmer so früh den Heimweg antreten, dass sie bis 22:00 Uhr zu Hause wären. Alle anderen dürften bleiben. Ein völlig abstruses Ergebnis.
Eine derartige Ungleichbehandlung kann unter Berücksichtigung der nun kommenden Lockerungen nicht mehr gerechtfertigt werden, sondern ist schlechterdings reine Willkür. Für eine Rechtfertigung eines solchen Grundrechtseingriffs kann das in einem Rechtsstaat nicht mehr ausreichen.
Hinzu kommt, dass - wenn ein gewisser Teil der Bevölkerung auch nach 22:00 Uhr munter draußen unterwegs sein darf - auch die effektive Durchsetzung dieser Regelung für die Behörden kaum noch möglich sein dürfte.
Sollte gleichwohl jemand nach Inkrafttreten der neuen Regelung für einen Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung einen Bußgeldbescheid bekommen, bitte gerne bei unserem Partner Rechtsanwalt und Notar Marc-Daniel Volk melden. Wir könnten uns durchaus vorstellen, die Vertretung pro bono zu übernehmen, da das Handeln der Politik mit unserem Verfassungsverständnis langsam nicht mehr in Einklang zu bringen ist.
Das Bundeskabinett hat die Erleichterungen für Geimpfte und Genesene auf den Weg gebracht. Schon in wenigen Tagen sollen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für diese Gruppen fallen. Doch es gibt auch Warnungen vor einem Rückfall in die Pandemie.