Kanzlei Kuhlmann Rechtsanwaltsgesellschaft

Kanzlei Kuhlmann Rechtsanwaltsgesellschaft Rechtsanwälte & Fachkanzlei für Arbeitsrecht weitere Schwerpunkte: Massenverfahren,
Versicherungsrecht, Bankenrecht und Mietrecht Wir sind gerne für Sie da!

In der Kanzlei wird die bekannte Schlüsselfigur Daniel Kuhlmann regelmäßig von angestellten Rechtsanwälten, Rechtsfachwirtinnen und Rechtsanwaltsfachangestellten tatkräftig unterstützt. Alle unsere Mitarbeiter bilden sich laufend fort und stehen für ein hohes Maß an Kompetenz und Einsatzbereitschaft. Unsere Anwälte sind nicht nur im Bereich des Arbeitsrechts für Sie da, sondern stehen Ihnen auch b

ei Verkehrsunfällen, Mietstreitigkeiten oder Versicherungsfällen mit Rat und Tat zur Seite. Auch das allgemeine Zivilrecht sowie Vertragsrecht wird abgedeckt. Zudem sind wir im Bereich des Umweltrechtes tätig (Umweltauswirkungen von Kokereien, Bergschadensrecht usw.). Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren!

Heute ganztägig in Leipzig: Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan gemäß §§ 111, 112 BetrVG.Geplant...
29/05/2026

Heute ganztägig in Leipzig: Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan gemäß §§ 111, 112 BetrVG.

Geplante Betriebsänderungen erfordern eine rechtlich fundierte und strukturierte Ausgestaltung. Als Vertreter der Arbeitgeberseite steht für mich heute die Erarbeitung von rechtssicheren, wirtschaftlich ausgewogenen und zukunftsfähigen Lösungen im Fokus.

Ziel ist es, das Verfahren im Dialog mit den Arbeitnehmervertretern konstruktiv und rechtssicher zu gestalten.

Kriminelle fingen eine per Post verschickte Debitkarte ab und hoben mit 210 Transaktionen fast 220.000 Euro ab. Das OLG ...
28/05/2026

Kriminelle fingen eine per Post verschickte Debitkarte ab und hoben mit 210 Transaktionen fast 220.000 Euro ab. Das OLG Frankfurt am Main sprach dem Kontoinhaber vollen Ersatz zu: Er habe keine Schutzpflichten verletzt, weil er die Karte nie erhalten habe.

Update zum Haspa-Verfahren: Wider Erwarten hat das Hanseatische Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichtes aufgehobe...
27/05/2026

Update zum Haspa-Verfahren:

Wider Erwarten hat das Hanseatische Oberlandesgericht das Urteil des Landgerichtes aufgehoben. Wir hatten hier mit einem positiven Urteil gerechnet, kennen aber auch die Details noch nicht. Wir hatten ja bereits von Anfang an darauf hingewiesen, dass Massenverfahren gerade gegen Banken ein sehr komplexes Thema sind und es da auch guter, hartnäckiger Rechtsanwälte bedarf. Ob da Verfahrensfehler gemacht worden sind oder dergleichen, können wir natürlich nicht beurteilen. Wir können das beurteilen, was wir hier haben, und wir gehen fest davon aus, dass die Sparkasse in Gelsenkirchen nicht richtig gesichert hat. Die Haspa hat nachweislich anders und besser gesichert. Sie hatte immerhin eine Alarmanlage auch im Tresorraum. Die Sparkasse Gelsenkirchen hatte das nicht und wir gehen davon aus, dass bei der Haspa auch ein irgendwie nachvollziehbares Sicherheitskonzept bestand. Die Sparkasse hatte kein Sicherheitskonzept, außer die bloße schlichte mechanische Sicherung als solcher.Der entscheidende Unterschied zu unserem Verfahren ist aber, dass nach den uns vorliegenden Informationen die Sparkasse in Gelsenkirchen noch schlechter gesichert hat, es gab nämlich keine elektronische Sicherung im Tresorraum. Zudem ist ein entscheidender Unterschied, dass die HASPA ja nur einen vorherigen Einbruchversuch hatte. Die Sparkasse Gelsenkirchen hat aber gesehen, dass es bei der HASPA erfolgreich gewesen ist und hatte hier also noch mehr Vorwarnungen und hätte dementsprechend die Sicherheitsvorkehrungen anpassen müssen. Was das Landgericht Essen in Kürze aus den neuen Entwicklungen macht, bleibt abzuwarten, wir sind zuversichtlich. Letztendlich haben wir aber auch noch unser Oberlandesgericht in Hamm und die Fälle sind nicht eins zu eins vergleichbar. Darauf haben selbst die Anwälte der Sparkasse Gelsenkirchen in ihren Schriftsätzen hingewiesen. Wir werden trotzdem die Entscheidungsgründe, sobald sie vorliegen, des Urteils vom Hanseatischen Oberlandesgericht analysieren und unsere Schlüsse daraus ziehen. Jedes Verfahren ist natürlich immer individuell und es bedarf immer einer individuellen Risikoanalyse, deshalb können konkrete Rückschlüsse auf unser Verfahren allenfalls bedingt gezogen werden. Wir bleiben zuversichtlich.

Update zum Haftungsrecht bei Sparkassen-Einbrüchen:Heute um 10:00 Uhr findet vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OL...
26/05/2026

Update zum Haftungsrecht bei Sparkassen-Einbrüchen:

Heute um 10:00 Uhr findet vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg ein wegweisender Termin statt. Das Gericht verkündet seine Entscheidung im Berufungsverfahren zum spektakulären Schließfach-Einbruch bei der Hamburger Sparkasse (Haspa). Das Landgericht Hamburg hatte die Bank in der ersten Instanz wegen unzureichender Sicherheitsvorkehrungen bereits zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von vielen tausend Euro verurteilt. Nun entscheidet das Berufungsgericht über die rechtlichen Grundsätze.Die dort verhandelten Rechtsfragen besitzen eine enorme Bedeutung für das gesamte Bankenrecht und sind auch für das von unserer Kanzlei geführte Verfahren gegen die Sparkasse Gelsenkirchen von zentraler Relevanz. Im Kern geht es um die Frage, wie genau ein Kreditinstitut seine Tresorräume sichern muss und welche konkreten Anforderungen an eine sogenannte „branchenübliche“ Sicherung zu stellen sind.Zu genau diesem Punkt hat der renommierte Sachverständige Puppel im Auftrag des hanseatischen Oberlandesgerichtes eine umfassende Feldstudie durchgeführt und hierfür die Sicherheitsvorkehrungen von über 500 Bankhäusern empirisch überprüft. Vor allem steht im Fokus, ob Banken ihre Sicherheitsmaßnahmen fortlaufend anpassen müssen.

Das bedeutet konkret: Müssen Banken auf veränderte Täter-Methoden – wie den vermehrten Einsatz von schweren Kernbohrern – zeitnah reagieren und ihre Technik entsprechend aufrüsten? Die Beantwortung dieser Fragen wird die rechtliche Argumentation in unserem Gelsenkirchener Fall maßgeblich stützen. Für unsere Mandanten ist es ein großer Vorteil, dass wir für unser Verfahren exakt denselben Gutachter beauftragen konnten. Herr Puppel gilt als der absolute Experte der Experten für Sicherheitsrecht im Bankenbereich. Es ist für den Erfolg unserer Verfahren von unschätzbarem Wert, einen so profilierten und gerichtlich erfahrenen Sachverständigen in unserem Team zu wissen.Wir werden den Ausgang des heutigen Termins in Hamburg genau analysieren und an dieser Stelle zeitnah über die Ergebnisse und die Auswirkungen auf das Verfahren in Gelsenkirchen berichten.

Wer als Busfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und zu geringen Abstands grob fahrlässig einen Verkehrsunfall mit ...
12/05/2026

Wer als Busfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und zu geringen Abstands grob fahrlässig einen Verkehrsunfall mit hohem Schaden und Schwerverletzten verursacht, muss mit der ordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen. Das hat das Arbeitsgericht Elmshorn am 11. Februar 2026 (3 Ca 1504 d/25) entschieden.

Der seit November 2021 bei einem Verkehrsbetrieb als Busfahrer beschäftigte Kläger übernahm im September 2025 morgens bei hellen klaren Sichtverhältnissen eine Linienbustour. Im Bus befand sich u. a. eine Grundschulklasse. Er fuhr auf einen vor einer Kreuzungsampel stehenden Bus auf, nachdem er unmittelbar zuvor noch beschleunigt hatte. Der Kläger wurde durch die tiefstehende Sonne geblendet und versuchte, den Schalter für die Sonnenblende zu bedienen. Bei dem Unfall wurden 20 Menschen verletzt, vier davon schwer. Der Verkehrsbetrieb kündigte dem Kläger fristgemäß. Hiergegen wandte sich der Kläger mit seiner Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Er meint, dass es sich um ein „Augenblicksversagen“ gehandelt habe, was nur eine einfache Fahrlässigkeit darstelle. Dies rechtfertige keine Kündigung.

Dem ist das Arbeitsgericht nicht gefolgt. Der Kläger hat grob fahrlässig gehandelt. Berufskraftfahrern im Personenverkehr muss immer bewusst sein, dass sie mit den Fahrgästen ein besonders vulnerables Gut befördern. Nach § 3 Abs. 1 StVO darf ein Fahrzeug nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Der Kläger kannte die Strecke und wusste, dass er sich in unmittelbarer Nähe einer Kreuzung und einer Ampel befand. Er hätte angesichts der durch die blendende Sonne dramatisch verschlechterten Sichtverhältnisse unmittelbar die Geschwindigkeit reduzieren müssen. Stattdessen beschleunigte er den Bus. Im Rahmen der Interessenabwägung hat das Gericht u.a. eine Abmahnung gegenüber dem Kläger wegen Telefonierens während der Fahrt zu dessen Lasten berücksichtigt. Der Umfang des eingetretenen Schadens – Kosten, Zahl der Schwerverletzten und Imageschaden für den Verkehrsbetrieb – sprach entscheidend für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

ArbG Elmshorn, Urteil vom 11.02.2026, Az. 3 Ca 1504 d/25 (rechtskräftig, Pressemitteilung

Stellungnahme zum heutigen WAZ-Berichthttps://www.waz.de/lokales/gelsenkirchen/article411970990/kritik-an-polizei-nach-s...
12/05/2026

Stellungnahme zum heutigen WAZ-Bericht

https://www.waz.de/lokales/gelsenkirchen/article411970990/kritik-an-polizei-nach-sparkasseneinbruch-jetzt-kontert-die-polizeigewerkschaft.html

Als Vertreter von über 650 Geschädigten des Sparkassen-Einbruchs nehme ich zu dem gestern in der WAZ thematisierten Offenen Brief der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Stellung.

Da die Gewerkschaft in ihren Äußerungen allgemein von „Rechtsanwälten“ spricht, ist für mich zunächst nicht ersichtlich, ob ich persönlich adressiert werden soll. Da die WAZ diesen Brief jedoch ausdrücklich auf meine Person bezieht, sehe ich mich zur Klarstellung veranlasst. Ich habe keinen Einblick in die Kommunikation anderer Kolleginnen und Kollegen und kritisiere das Auftreten einzelner Rechtsanwälte in dieser Sache ausdrücklich selbst. Diese sprechen immer wieder von Clan-Kriminalität, der „Unterwelt“ oder ähnlichen Szenarien, was ich für frei erfunden halte. Eine solche Rhetorik unterstützt genau jene Verunglimpfungsstrategie, die am Ende der Sparkasse in die Karten spielt.

Gleichwohl verwahre ich mich aufs Schärfste gegen öffentliche Falschdarstellungen und das Verunglimpfen anwaltlicher Arbeit als „unsachlich“, sobald man als Anwalt eine kritische Position im Interesse seiner Mandanten und als Organ der Rechtspflege einnimmt. Es steht einer Gewerkschaft grundsätzlich nicht zu, die Arbeit von Organen der Rechtspflege zu diskreditieren, nur weil Missstände deutlich angesprochen werden. Ein solches Vorgehen ist ein Angriff auf die gesamte Advokatur. Zunächst stelle ich klar: Ich habe zu keinem Zeitpunkt die Arbeit der Polizeibeamtinnen und -beamten vor Ort kritisiert. Ganz im Gegenteil: In meiner Korrespondenz mit Innenminister Herbert Reul sowie in sämtlichen öffentlichen Äußerungen und sozialen Medien habe ich den enormen Einsatz, die unzähligen Überstunden und die physische Belastung der Ermittler ausdrücklich gelobt. Es besteht keinerlei Zweifel daran, dass die Beamten alles in ihrer Macht Stehende tun, um diese Tat aufzuklären. Diese „Knochenarbeit“ verdient und genießt meinen größten Respekt, was ich auch künftig immer wieder betonen werde. Meine Kritik richtet sich jedoch mit aller Deutlichkeit gegen die strategische Führung durch die Polizeispitze. Der mir bekannte Fragenkatalog belegt, dass der Polizeipräsident Ermittlungen führen lässt, die nicht nur der eigentlichen Sachverhaltsaufklärung dienen, was Ressourcen verschwendet und zu zusätzlichen Aufwand führt. Fragen nach Hausrat- oder Rechtsschutzversicherungen tragen nichts zur Ergreifung der Täter bei. Sie dienen allenfalls der zivilrechtlichen Schadensregulierung und spielen damit einseitig der Sparkasse in die Hände. Wenn die Sparkasse über Akteneinsicht erfährt, welche Opfer privat versichert sind, wird sie dies nutzen, um Forderungen im Rahmen von Vergleichen oder Quotenregelungen abzuwehren. Dass die Polizei hier zur Zuarbeiterin für die Schadensabwehr eines Kreditinstituts wird, muss ich als Interessenvertreter kritisieren. Ein weiterer schwerwiegender Punkt ist der teilweise rüde Umgang mit einigen Mandanten in den Befragungen. Rechtschaffene Bürger, die ihre Altersvorsorge nachweislich mit Belegen und Urkunden erspart haben, werden behandelt, als müssten sie sich für ihren Besitz rechtfertigen. Fragen nach Schwarzgeld oder Bezügen zur Clan-Kriminalität gegenüber Opfern, die ihre Existenz verloren haben, sind eine Form der Täter-Opfer-Umkehr. Da diese Ermittlungsrichtung von der Spitze vorgegeben wird, ist sie ein systematischer Fehler der Behördenleitung, nicht der tüchtigen Beamtinnen und Beamten.
Anwälte sind Organe der Rechtspflege und gleichzeitig Interessenvertreter. Wenn hunderte Opfer betroffen sind, ist Kritik an der staatlichen Vorgehensweise nicht nur zulässig, sondern meine berufliche Pflicht. Ich werde mich durch die öffentliche Einflussnahme oder Versuche der Diffamierung nicht in meiner anwaltlichen Unabhängigkeit beschränken lassen, wenn es darum geht, die Rechte meiner Mandanten gegen eine nicht neutral agierende Polizeispitze zu verteidigen.

Nach Kritik von Anwalt Daniel Kuhlmann verteidigt die GdP die Ermittler. Parallel verschärft sich der Streit mit der Sparkasse Gelsenkirchen.

Jubiläum, mit Dankeschönverlosung ! 🥳🥳🥳Seit 14 Jahren sind wir nun auf Facebook aktiv. Mit knapp 3.000 Followern und Rei...
09/05/2026

Jubiläum, mit Dankeschönverlosung ! 🥳🥳🥳

Seit 14 Jahren sind wir nun auf Facebook aktiv. Mit knapp 3.000 Followern und Reichweiten im sechsstelligen Bereich wachsen wir stetig weiter. Ein großes Dankeschön geht an unsere aktiven Follower und die vielen stillen Mitleser. Danke für euren Support und euer Interesse – ihr seid der Grund, warum wir immer weiter wachsen können. ✨. 🙏🤗🎉

Auch auf Instagram wollen wir jetzt richtig durchstarten. Folgt uns dort für weitere Einblicke: Kanzlei Kuhlmann auf Instagram.

https://www.instagram.com/kanzleikuhlmann?igsh=MWxpOHd1Ym1tYXY4dw==

Als Dankeschön planen wir eine neue Aktion. Sicher erinnern sich einige noch an den Besuch von AJ McLean von den Backstreet Boys. Diesen Preis gewann damals eine Mandantin, die wir im Massenverfahren gegen ArcelorMittal vertreten hatten – das Verfahren endete mit millionenschweren Vergleich gegen den größten Stahlkonzern der Welt.

An diesen Erfolg knüpfen wir jetzt an: Wir verlosen VIP-Tickets für einen Star deiner Wahl – inklusive Meet & Greet! Da wir direkte Kontakte zu einigen Künstlern und Managements pflegen, können wir hier sicher ein besonderes Erlebnis arrangieren.

So nimmst du teil:

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Letzte Warnung!Sollte die Sparkasse nicht kompromissbereit sein, klagen wir sie in Grund und Boden. Das meinen wir auch ...
08/05/2026

Letzte Warnung!

Sollte die Sparkasse nicht kompromissbereit sein, klagen wir sie in Grund und Boden. Das meinen wir auch genau so!

Wir versuchen eine grundsätzliche Klärung zu erzielen, indem die Sparkasse unsere Verfahren als Musterverfahren anerkennt, da es in Deutschland so keine Musterverfahren nach der Musterfeststellungsklage gibt. Dafür muss die Sparkasse diese Verfahren als solche anerkennen und bereit sein, die Entscheidungen für alle Fälle zu akzeptieren. Sollte sie dies nicht tun, bleibt uns keine andere Wahl als eine Klagewelle nicht bekannten Ausmaßes zu erheben. Das verschwendet Ressourcen auf beiden Seiten und bei der Justiz und wäre prozessökonomischer Wahnsinn. Aber wenn die Sparkasse uns dazu zwingt, werden wir diesen Schritt gehen. Es liegt am Verhalten der Sparkasse. Aktuell sieht es eher nach totaler Eskalation aus. Einfach behaupten, es war alles sicher, ohne konkret zu sagen, wie denn gesichert wurde, ist keine Basis für vernünftiges Verhandeln. Wäre alles sicher gewesen, hätte es nicht zum Einbruch kommen können – also hat die Sparkasse sich zu rechtfertigen. Auch die Demo wurde nicht genutzt, um den Dialog mit den Opfern herzustellen und zu deeskalieren. Stattdessen versteckt sich die Sparkasse hinter Videobotschaften und gibt dem WDR inmittelbar nach der Demo ein Interview, in dem sie es wagt, den Opfern Vorwürfe zu machen. Es lägen noch nicht alle Inventarlisten vor, deshalb könne sie nichts herausgeben. Damit soll das eigene Versagen den Opfern zugeschrieben werden. Die Herausgabe wäre möglich auf Basis der Listen, die vorliegen. Ohnehin ist davon auszugehen, dass überwiegend nur Wertloses zurückgeblieben ist. Aktuell werden Dokumente herausgegeben, sonst nichts. Hierfür braucht man keine Inventarlisten, der Name steht ja drauf. Also sollte die Sparkasse ihre Schuldvorwürfe sein lassen, sich an die eigene Nase fassen, ihr Versagen eingestehen, die Haftung dem Grunde nach anerkennen und jetzt endlich einmal professionell die Herausgabe organisieren. Dieser Vorstand verspielt jedes Vertrauen. Wir meinen es ernst. Sollte sich das nicht ändern und wir zu vernünftigen Lösungen kommen, klagen wir diese Bank in Grund und Boden.
https://www.stern.de/gesellschaft/regional/nordrhein-westfalen/sparkassen-einbruch--demo-nach-millionen-coup---kunden-fordern-geld-zurueck-37378508.html

08/05/2026

Im vergangenen Dezember brachen Täter in eine Sparkasse in Gelsenkirchen ein. Sie räumten rund 3.000 Schließfächer aus, stahlen Bargeld, Gold, Schmuck und pe...

Erfolgreicher Tag für unsere Mandanten in Gelsenkirchen!Unsere Botschaft wurde klar platziert. Ein besonderer Dank gilt ...
07/05/2026

Erfolgreicher Tag für unsere Mandanten in Gelsenkirchen!Unsere Botschaft wurde klar platziert. Ein besonderer Dank gilt meinem Sicherheitsteam für den Personenschutz, das mich bei solchen Veranstaltungen grundsätzlich begleitet.Ebenso danke ich der Polizei, die die Veranstaltung insgesamt gesichert hat, sowie Sonar Sarı, der mit viel Mühe und Aufwand die Organisation übernommen hat. Ein großes Dankeschön natürlich auch an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Wir haben gezeigt, was wir fordern und dass wir durch Zusammenhalt und Dialog unsere Chancen maximieren.

Adresse

Westring 14
Datteln
45711

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 13:00

Telefon

+492363735980

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