Thomas M. Amann

Thomas M. Amann Unsere Kanzlei berät und vertritt ihre Mandanten gegenüber Polizei, Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten in allen Bereichen des Strafrechts

Zur Person

Rechtsanwalt Thomas M. Amann

Rechtsanwalt Thomas M. Amann repräsentiert eine moderne auf das Strafrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit Haupt- und Gründungssitz in Darmstadt sowie weiteren Standorten bzw. Besprechungsmöglichkeiten in Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Bensheim und Bietigheim-Bissingen. Die Tätigkeitsbereiche von Rechtsanwalt Amann umfassen das gesamte Rechtsgebie

t Strafrecht und Strafverteidigung, sowohl im nationalen wie auch internationalen Bereich. Die Kanzlei berät und vertritt Ihre Mandantschaft gegenüber Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten in allen Fällen der Felder Strafrecht und Jugendstrafrecht sowie in der klassischen Strafverteidigung in Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren sowie in Berufungen und Revisionen. Notdienst bei Notfall durch Strafverteidiger

Rechtsanwalt Thomas M. Amann nimmt als Anwalt am Notdienst des AnwaltVerein Stuttgart e.V. teil (Anwaltlicher Notdienst für Strafsachen durch Strafverteidiger). Für juristische Notfälle (z.B. bei Beschuldigung Straftat, Verhaftung, Festnahme, Durchsuchung, Hausdurchsuchung, Pflichtverteidigung, Vorführung, Vernehmung, Beschlagnahme, Sicherstellung, Polizeikontrolle, Wegnahme Führerschein) und auch für sonstige dringende Rechtsfragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Amann außerhalb der Bürozeiten (z.B. am Wochenende und an einem Feiertag) auch direkt unter 01605557880 anwaltlich und menschlich zur Verfügung. Soweit Sie Herrn Amann entsprechend kontaktieren möchten, schreiben Sie bitte eine SMS an diese Mobilnummer mit Ihren Nachnamen und dem Zusatz Notfall. Herr RA Amann wird Sie dann so schnell wie möglich zurückrufen und Ihnen weiterhelfen! Per E-Mail erreichen Sie uns in Notfällen und dringenden Fällen jederzeit unter notfall[at]akk-kanzlei.com

Anwaltlicher Notdienst ist dabei bundesweit möglich! In Strafsachen ist Herr Rechtsanwalt Amann als Strafverteidiger an jedem Gericht im Bundesgebiet zugelassen (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof). In den Bereichen Heilbronn, Besigheim, Bietigheim, Ludwigsburg, Stuttgart, Marbach und Backnang sind auch Hausbesuche möglich. Sprechen Sie uns an! Die Kanzlei für Strafrecht und Strafverteidigung

Im Strafverfahren stehen der Beschuldigte oder das beschuldigte Unternehmen den Ermittlungsbehörden wie den Staatsanwaltschaften und Amts- und Landgerichten oftmals völlig hilflos gegenüber. Kommt es dazu dann noch zu einem Haftbefehl, zu einer Durchsuchung oder bspw. einer Beschlagnahme des Führerscheins, befindet sich der Beschuldigte häufig in einer ernsthaften Notsituation. Die Kanzlei Amann Krasel Koch ist daher mit ihrem Rechtsanwalt und Partner Thomas M. Amann ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts beratend und in der klassischen Strafverteidigung in Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren sowie in Berufungen und Revisionen regional und bundesweit tätig. Mit der neuen Niederlassung in Bietigheim-Bissingen ist die Kanzlei nun auch in unmittelbarer Nähe zu der Landeshauptstadt Stuttgart sowie zu der Barockstadt Ludwigsburg vertreten. Durch die dortige zentrale geographische Lage besteht die Möglichkeit, neben dem Landgerichtsbezirk Stuttgart gleichermaßen effektiv in den angrenzenden Landgerichtsbezirken Heilbronn, Karlsruhe, Baden-Baden, Tübingen, Hechingen, Ellwangen-Jagst und Ulm tätig zu werden. An allen Standorten wird sowohl die Verteidigung von Privatpersonen als auch die Vertretung von Unternehmensinteressen im Strafverfahren wahrgenommen. Legal Consulting & Compliance

Primäres Spektrum der Tätigkeit für Unternehmen ist die Analyse und Lösung strafrechtlicher und bußgeld-/ordnungsrechtlicher Ermittlungsverfahren unter Antizipation und Einbeziehung der dem strafrechtlichen Störfall immanenten weiteren juristischen und wirtschaftlichen Problemkomplexe sowie der notwendigen Litigation-PR-Maßnahmen. Primäre Zielsetzung ist dabei die Herbeiführung eines mediativ (integrierte Mediation) erreichten Verfahrensbeendigungsszenarios. Vor dem Hintergrund der §§ 298 und 331 ff. StGB ist im Präventivbereich Schwerpunkt der Tätigkeit für Unternehmen, Behörden und Amtsträger die strukturell und präventiv orientierte Analyse und Lösung betroffener Sachverhalte unter Nutzung/Einbindung bereits vorhandener interner und externer Ressourcen.

Adresse

Darmstadt
64283

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