12/08/2026
NEWS-SERVICE der Kanzlei MANSHOLT & LODZIK SCHÄFER RAANE CORNELIUS:
Elternzeit aufgeteilt? Der besondere Kündigungsschutz bleibt bestehen.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Wer seine Elternzeit in mehrere Abschnitte aufteilt, genießt vor jedem einzelnen Abschnitt erneut besonderen Kündigungsschutz – auch wenn alle Zeiträume mit nur einem Antrag angemeldet wurden. Das Urteil schafft mehr Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und stärkt die flexible Gestaltung der Elternzeit.
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