22/08/2026
Behandlungsfehler: Neue Zahlen des Medizinischen Dienstes zeigen, warum Patienten handeln sollten
Behandlungsfehler: In jedem fünften Gutachten war der Fehler ursächlich für den Schaden
Eine Operation heilt nicht wie erwartet, Beschwerden werden schlimmer oder nach einer Behandlung bleibt eine dauerhafte Einschränkung zurück. Viele Patientinnen und Patienten fragen sich dann: War das eine unvermeidbare Komplikation – oder ein Behandlungsfehler?
Die aktuelle Jahresstatistik des Medizinischen Dienstes für 2024 zeigt die Bedeutung dieser Frage: Bundesweit wurden 12.304 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. In 3.301 Fällen stellten die Gutachter einen Behandlungsfehler mit Gesundheitsschaden fest. In 2.825 Fällen war der Fehler nach ihrer Einschätzung auch ursächlich für den Schaden.
Besonders häufig betrafen die Vorwürfe die Orthopädie und Unfallchirurgie, die Innere Medizin und Allgemeinmedizin sowie die Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Die Statistik ist allerdings keine Fehlerquote einzelner Fachgebiete. Sie zeigt nur die Fälle, die beim Medizinischen Dienst begutachtet wurden.
Für Betroffene ist wichtig: Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes kann ein entscheidender Baustein sein, ersetzt aber nicht automatisch die Prüfung der Haftungsansprüche. Entscheidend sind drei Fragen:
•Liegt ein Verstoß gegen den medizinischen Standard vor?
•Ist ein konkreter Gesundheitsschaden entstanden?
•Wurde dieser Schaden durch den Fehler verursacht?
Gesetzlich Versicherte können sich an ihre Krankenkasse wenden und um Unterstützung bei der Begutachtung bitten. Die Prüfung durch den Medizinischen Dienst ist für Versicherte kostenfrei.
Sichern Sie Ihre Patientenakte, erstellen Sie ein Gedächtnisprotokoll und lassen Sie mögliche Ansprüche frühzeitig prüfen. Ihr rechtssicherer Rath in Düsseldorf.
Alles Gute für Ihre Gesundheit!
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