Rechtsanwälte & Fachanwälte für Verkehrsrecht - Momberger Rechtsanwälte

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Platz 1 Top Anwalt Verkehrsrecht in der Titelstory des FOCUS Magazin

08/04/2026

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02/07/2022
16/12/2021

2 Stellenangebote: Rechtsanwältin / Rechtsanwalt für Verkehrsrecht (w / m / x)

Zum Ausbau unseres Teams in Düsseldorf suchen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Rechtsanwalt (m/w/d) in dem Bereich

Straf - und Ordnungswidrigkeitenrecht

in Vollzeit (40 h/Woche) oder Teilzeit.

Was uns ausmacht
Wir, die derzeit 28 Rechtsanwälte und - Anwältinnen der Anwaltskanzlei Momberger & Niersbach, stellen uns täglich den Anforderungen unserer Mandanten im Zivil- Straf- und Verwaltungsrecht und befinden uns als agile, mittelständische Kanzlei stets auf dem neuesten Stand der Technik.
Reaktionsschnelles, wirtschaftlich effizientes und serviceorientiertes Arbeiten sind die Maßstäbe, an denen wir uns messen lassen.
Aufgrund unserer Spezialisierung wenden sich Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an unsere Fachanwälte für Straf- und Verkehrsrecht, sowie an unsere Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Verkehrs- und/oder Zivilrecht.

Was Sie erwartet
Als Mitglied in unserem Team klären Sie die rechtlichen Anliegen des Mandanten, zu denen Privatpersonen und Unternehmen zählen, im Beratungsgespräch und setzen im weiteren Verlauf die Ansprüche unserer Mandanten durch.
Das bedeutet für Sie von Anfang an Kontakt zu Mandanten, Behörden und Gerichten.
Dabei werden Sie selbstverständlich von unseren erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, sowie den im Verkehrsrecht weitergebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten unterstützt. Auch wenn die rechtlichen Grundlagen Ihrer zukünftigen Tätigkeit bei Ihnen noch nicht gesichert vorliegen, sollten Sie vor einer Bewerbung nicht zurückschrecken. Das noch eventuell fehlende notwendige Wissen wird Ihnen bei uns vermittelt.

Was Sie mitbringen, damit Sie zu uns passen
Wir freuen uns über kommunikationsstarke Kollegen mit Mannschaftsgeist, die zusätzlich Folgendes mitbringen:
Ein abgeschlossenes zweites Staatsexamen, Leistungsbereitschaft ebenso, wie Zielstrebigkeit und Ergebnisorientierung, Auffassungsgabe und Problemlösefähigkeit, Eigenverantwortliches Arbeiten, Interesse an technischen Lösungsansätzen für juristische Probleme (Legal Tech)

Was wir Ihnen bieten
Sollten wir uns füreinander entscheiden, werden Sie Teil eines erfolgreichen und kommunikativen Teams. Wir bieten ein hoch modernes Arbeitsumfeld mit offener Unternehmenskultur. Eine steile Lernkurve. Das gilt für Ihr juristisches Fachwissen ebenso wie für den Umgang mit unseren Mandanten. Sofern gewünscht, unterstützen wir Sie auch gerne auf dem Weg zu Ihrem Fachanwaltstitel. Frühzeitiger Mandantenkontakt auf Grundlage einer umfassenden Einarbeitung ist für uns selbstverständlich. Wir bieten flexible Arbeitszeiten und laden Sie ein, an unseren beliebten Teamevents teilzunehmen.

Sie haben noch Fragen?
[email protected]

20/03/2021

DevOps Administrator/Entwickler (m/w/x)

Wir sind eine überwiegend im Verkehrsrecht tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Düsseldorf und Nesselwang. Wir befinden und stets auf dem neusten Stand der Technik. Spracherkennung, Online-Akte und papierloses Arbeiten gibt es bei uns seit über zehn Jahren. Der Kontakt zum Mandanten steht immer an erster Stelle. Am Standort Düsseldorf sind 21 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tätig. Wir brauchen Verstärkung und würden uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mail freuen, wenn Sie folgende Voraussetzungen mitbringen:
Ihre Aufgaben:
- Verwaltung der Systeminfrastruktur, einschließlich Datenbanken, Prüfung der Computerausrüstung, Firewalls und Malware sowie anderer Software und Hardware
- Technische Unterstützung sowohl für Hardware- als auch für Softwareprobleme, die auftreten können.
- Tägliche Überwachung des Systems und schnelle Reaktion auf Sicherheitslücken oder Probleme in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit
- Instandhaltung von PCs, Servern und der Telekommunikation
- Ausbau und Optimierung der IT-Architektur
- Monitoring
- Administrative Aufgaben
- Unterstützung, Kommunikation und Zusammenarbeit mit den anderen Teams
- Erstellung und Fortführung von Dokumentationen
- (Weiter-)Entwicklung der internen Kanzlei-Software
- Anbindung an externe Dienstleister
Ihre Anforderungen:
- Erfahrungen im Bereich der Windows-Server- und Client-Administration
- Erfahrungen im Bereich Azure und Azure DevOps
- Erfahrungen mit Programmierung im Bereich von Microsofts .NET-(Core)-Umgebung, idealerweise mit C #, ASP.NET und erste Erfahrung mit Server-Side-Blazor
- Erfahrungen im Bereich Datenbanken (MSSQL) und dem Entity Framework
- Analytisches Denkvermögen
- Problemlösungskompetenz

20/03/2021

DevOps Administrator/Entwickler (m/w/x)
Wir sind eine überwiegend im Verkehrsrecht tätige Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Düsseldorf und Nesselwang. Wir befinden und stets auf dem neusten Stand der Technik. Spracherkennung, Online-Akte und papierloses Arbeiten gibt es bei uns seit über zehn Jahren. Der Kontakt zum Mandanten steht immer an erster Stelle. Am Standort Düsseldorf sind 21 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tätig. Wir brauchen Verstärkung und würden uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mail freuen, wenn Sie folgende Voraussetzungen mitbringen:
Ihre Aufgaben:
- Verwaltung der Systeminfrastruktur, einschließlich Datenbanken, Prüfung der Computerausrüstung, Firewalls und Malware sowie anderer Software und Hardware
- Technische Unterstützung sowohl für Hardware- als auch für Softwareprobleme, die auftreten können.
- Tägliche Überwachung des Systems und schnelle Reaktion auf Sicherheitslücken oder Probleme in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit
- Instandhaltung von PCs, Servern und der Telekommunikation
- Ausbau und Optimierung der IT-Architektur
- Monitoring
- Administrative Aufgaben
- Unterstützung, Kommunikation und Zusammenarbeit mit den anderen Teams
- Erstellung und Fortführung von Dokumentationen
- (Weiter-)Entwicklung der internen Kanzlei-Software
- Anbindung an externe Dienstleister

Ihre Anforderungen:
- Erfahrungen im Bereich der Windows-Server- und Client-Administration
- Erfahrungen im Bereich Azure und Azure DevOps
- Erfahrungen mit Programmierung im Bereich von Microsofts .NET-(Core)-Umgebung, idealerweise mit C #, ASP.NET und erste Erfahrung mit Server-Side-Blazor
- Erfahrungen im Bereich Datenbanken (MSSQL) und dem Entity Framework
- Analytisches Denkvermögen
- Problemlösungskompetenz

Kauf eines gebrauchten PKW - Verjährungsfrist 2 Jahre!Haben Sie einen gebrauchten PKW als Verbraucher von einem Händler ...
11/04/2018

Kauf eines gebrauchten PKW - Verjährungsfrist 2 Jahre!

Haben Sie einen gebrauchten PKW als Verbraucher von einem Händler erworben und wurde die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr reduziert und ist diese Frist eigentlich abgelaufen? Dann haben Sie gute Chancen, mit Ihren Rechten als Verbraucher doch noch durchzudringen, wenn seit Übergabe des Fahrzeugs an Sie noch keine 2 Jahre vergangen sind.
Diese Auffassung beruht auf der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13 Juli 2017 C-133/16. Herr Ferenschild – der Kläger – kaufte als Verbraucher einen gebrauchten PKW bei einem Händler für 14.000 EUR.
Herr Ferenschild ist Belgier, lebte seinerzeit in den Niederlanden und kaufte das Fahrzeug in Belgien. Das ist nur relevant, weil das belgische Recht vom deutschen Recht in den Formulierungen abweicht. Im Kern ist es aber in Belgien - so wie in Deutschland üblich - auch möglich, in einer solchen Konstellation die Gewährleistung auf ein Jahr zu reduzieren.
Also, fassen wir zusammen: Ein Verbraucher kauft bei einem Händler einen gebrauchten PKW. Die Gewährleistung wird auf ein Jahr reduziert.
Der gekaufte PKW war von Beginn an, also noch vor Übergabe an Herrn Ferenschild mit einem Mangel behaftet. Jetzt hatte Herr Ferenschild auf Grund der Vereinbarung eigentlich nur ein Jahr Zeit, seine Gewährleistungsrechte, die ihm auf Grund des Mangels zustanden, geltend zu machen.
Diese Frist wurde um einen Monat verpasst. Hierauf berief sich dann auch die Gegenseite im folgenden Gerichtsprozess, denn man habe ja eine Verkürzung auf ein Jahr wirksam vereinbart.
Das sieht der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 13.07.2017 C-133/16 ganz anders. Und damit dürften alle Gebrauchtwagenhändler, die im Falle des Verkaufs eines gebrauchten Kraftfahrzeugs an einen Verbraucher die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzen wollten, fehlerhaft gehandelt haben. Das gilt übrigens nicht nur für Fahrzeuge, sondern für alle gebrauchten Gegenstände die ein Verbraucher bei einem Händler kauft.
Die Gewährleistung ist - folgt man dem EUGH - in „Verjährungsfrist“ und „Haftungsdauer“ aufzuteilen. Die Haftungsdauer oder Haftungsfrist stellt dabei den Zeitraum dar, in dem der Anspruch des Verbrauchers entstehen könnte. Die Verjährungsfrist ist die Zeit, in der der Verbraucher diesen Anspruch geltend machen kann. Nur die Haftungsfrist aber dürfe man auf ein Jahr verkürzen, so der EUGH.
Reduziert man aber die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr, so verkürzt man denknotwendiger Weise beide Fristen (Haftungsfrist und Verjährungsfrist). Das ist nicht vereinbar mit der Richtlinie 1999/44. Genauer gesagt ist es nicht mit Art. 5 Abs. 1 sowie Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 2 vereinbar. Danach ist es Mitgliedstaaten nicht erlaubt, für die Klage eines Verbrauchers bezogen auf den Verkauf eines gebrauchten Gutes eine kürzere Verjährungsfrist als zwei Jahre ab Lieferung des Gutes vorzusehen.
Da von einem Gut und nicht einem PKW die Rede ist, gilt es also für alle gebrauchten Güter. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis diese Fallkonstellation beim VIII. Senat des Bundesgerichtshofs angekommen ist. Dann denke ich wird dieser den § 476 Abs. 2 BGB anders auslegen müssen.

Verjährungsfrist im Gebrauchtwagenkauf, EGRL 44/1999 Art 5 Abs 1, EGRL 44/1999 Art 7 Abs 1 UAbs 2, Art 267 AEUV Zitiervorschlag: EuGH, Urteil vom 13. Juli 2017 – C-133/16 –, juris Zitiervorschlag Vorabentscheidung zur Auslegung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie auf Vorlage eines belgischen Ger...

Team
28/12/2017

Team

27/10/2017

Auf nun 16 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben wir uns in Düsseldorf zur Bearbeitung von verkehrsrechtlichen Fällen mit Rechtsanwältin Elena Jakob, Rechtsanwältin Monika Ziegler, Rechtsanwältin Carla Schnitzler, Rechtsanwalt Markus Schultz, Janina Sommerlatte, Rechtsanwältin Julia Hesker, Rechtsanwältin Sarah Gnad und Rechtsanwältin Silvia Narin erweitert.

11/08/2017

Ab sofort können Sie uns Bild- oder PDF-Dateien per WhatsApp senden: 01 52 / 25 43 15 33.

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Höherweg 101
Düsseldorf
40233

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