21/04/2026
⚖️ Die BILD bezeichnet einen Bezieher von Sozialleistungen als „Stütze-Schmarotzer“ und „Stütze-Schnorrer“. Laut OLG Köln verletzt das Persönlichkeitsrechte. Es hat Prozesskostenhilfe gewährt. Auch der Vorwurf, er habe sich „auf satte 7.250,77 € Stütze hochgekindert“, ist rechtswidrig.
Zum Hintergrund: Anfang 2026 berichtete BILD in mehreren Artikeln identifizierend über einen achtfachen Familienvater mit Kettenduldung. Fotos des Betroffenen und sogar die Vornamen seiner Kinder auf einem Bescheid wurden unverpixelt veröffentlicht.
Das LG Köln erließ bereits eine einstweilige Verfügung wegen zahlreicher Rechtsverletzungen, u. a. der Bildveröffentlichung. Einen Teil des Antrags auf Prozesskostenhilfe wies es zurück. Dagegen hatte ich für den Betroffenen sofortige Beschwerde beim OLG eingelegt – mit Erfolg.
Das OLG: Die Begriffe „Stütze-Schmarotzer“ und „Stütze-Schnorrer“ stellen den „sozialen Geltungsanspruch einer Person grundlegend infrage“. Sie dienen dazu, den Betroffenen wegen seines vermeintlich unredlichen Sozialleistungsbezugs „erheblich herabzusetzen und anzuprangern“.
Auch die Formulierung, er habe sich „auf satte 7.250,77 € Stütze hochgekindert“, sei ehrenrührig. BILD suggeriere damit, er habe „nur deswegen acht Kinder bekommen, um unverdiente Sozialleistungen in erheblicher Höhe in Anspruch zu nehmen“.
Ein Beitrag des Chefredakteurs richte sich nicht nur gegen staatliche Institutionen, sondern auch gegen den Antragsteller, „der schon in der fett gedruckten Überschrift als ‚Schmarotzer‘ beschimpft und zu dessen Abschiebung im Befehlston aufgefordert wird“.
Die Kampagne der BILD ist in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig. Sie verletzt Persönlichkeitsrechte in eklatanter Weise. Das Kalkül, dass der Betroffene sich schon nicht wehren würde, ist nicht aufgegangen. Mittlerweile hat das LG Köln seine einstweilige Verfügung ergänzt.
Wer Sozialhilfe bezieht, wird sich schon aus Kostengründen in der Regel nicht gegen eine bundesweite Berichterstattung der BILD wehren. Dieses Verfahren zeigt: Medien dürfen nicht Einzelne an den Pranger stellen oder beschimpfen.
Brisant: Sozialhilfebescheide und die Akte des Ausländeramtes wurden an Medien durchgestochen. Wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses ist bereits Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln erstattet worden. Das Verfahren ist nicht rechtskräftig.