Prigge Recht

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21/04/2026

⚖️ Die BILD bezeichnet einen Bezieher von Sozialleistungen als „Stütze-Schmarotzer“ und „Stütze-Schnorrer“. Laut OLG Köln verletzt das Persönlichkeitsrechte. Es hat Prozesskostenhilfe gewährt. Auch der Vorwurf, er habe sich „auf satte 7.250,77 € Stütze hochgekindert“, ist rechtswidrig.

Zum Hintergrund: Anfang 2026 berichtete BILD in mehreren Artikeln identifizierend über einen achtfachen Familienvater mit Kettenduldung. Fotos des Betroffenen und sogar die Vornamen seiner Kinder auf einem Bescheid wurden unverpixelt veröffentlicht.

Das LG Köln erließ bereits eine einstweilige Verfügung wegen zahlreicher Rechtsverletzungen, u. a. der Bildveröffentlichung. Einen Teil des Antrags auf Prozesskostenhilfe wies es zurück. Dagegen hatte ich für den Betroffenen sofortige Beschwerde beim OLG eingelegt – mit Erfolg.

Das OLG: Die Begriffe „Stütze-Schmarotzer“ und „Stütze-Schnorrer“ stellen den „sozialen Geltungsanspruch einer Person grundlegend infrage“. Sie dienen dazu, den Betroffenen wegen seines vermeintlich unredlichen Sozialleistungsbezugs „erheblich herabzusetzen und anzuprangern“.

Auch die Formulierung, er habe sich „auf satte 7.250,77 € Stütze hochgekindert“, sei ehrenrührig. BILD suggeriere damit, er habe „nur deswegen acht Kinder bekommen, um unverdiente Sozialleistungen in erheblicher Höhe in Anspruch zu nehmen“.

Ein Beitrag des Chefredakteurs richte sich nicht nur gegen staatliche Institutionen, sondern auch gegen den Antragsteller, „der schon in der fett gedruckten Überschrift als ‚Schmarotzer‘ beschimpft und zu dessen Abschiebung im Befehlston aufgefordert wird“.

Die Kampagne der BILD ist in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig. Sie verletzt Persönlichkeitsrechte in eklatanter Weise. Das Kalkül, dass der Betroffene sich schon nicht wehren würde, ist nicht aufgegangen. Mittlerweile hat das LG Köln seine einstweilige Verfügung ergänzt.

Wer Sozialhilfe bezieht, wird sich schon aus Kostengründen in der Regel nicht gegen eine bundesweite Berichterstattung der BILD wehren. Dieses Verfahren zeigt: Medien dürfen nicht Einzelne an den Pranger stellen oder beschimpfen.

Brisant: Sozialhilfebescheide und die Akte des Ausländeramtes wurden an Medien durchgestochen. Wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses ist bereits Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln erstattet worden. Das Verfahren ist nicht rechtskräftig.

26/03/2026

📖 Falschbehauptungen über Düsseldorfer Buchladen: Juristische Konsequenzen für NiUS und AfD-Abgeordneten Frömming

Das rechte Onlineportal NiUS und der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Dr. Götz Frömming, haben das Düsseldorfer BiBaBuZe mit nachweislich falschen Tatsachenbehauptungen angegriffen. Das hat juristische Konsequenzen.

NiUS hatte behauptet, im BiBaBuZe habe ein Solidaritätsabend stattgefunden, zu dem ein ehemaliges RAF-Mitglied eingeladen worden sei – organisiert in Kooperation mit der Roten Hilfe. Beides ist nachweislich falsch. Die Veranstaltung fand dort nicht statt, der Laden war nicht beteiligt.

Nach der Abmahnung gab NiUS für zwei von drei Falschbehauptungen eine Unterlassungserklärung ab – für die dritte nicht. Die Pressekammer des Landgerichts Düsseldorf hat heute per Beschluss eine einstweilige Verfügung erlassen. Die Verfahrenskosten trägt NiUS.

Der AfD-Abgeordnete Frömming, der den vermeintlichen „Skandal“ aufgedeckt haben wollte, hat ebenfalls eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Er darf nicht mehr behaupten, die Veranstaltung habe im BiBaBuZe stattgefunden. NiUS und Frömming werden zudem die außergerichtlichen Anwaltskosten des BiBaBuZe tragen müssen.

Der Kontext: Im Streit um den Deutschen Buchhandlungspreis versuchen rechte Medien und Politiker, ausgezeichnete Buchhandlungen als nicht förderfähig zu brandmarken – damit ihnen verhasste Buchläden in Zukunft keine staatlichen Mittel mehr erhalten. Wir vertreten das BiBaBuZe und werden weitere Falschbehauptungen konsequent verfolgen.

Den vollständigen Hintergrund zur Affäre um den Deutschen Buchhandlungspreis gibt es in den Kommentaren.

21/03/2026

Berichten oder nicht? Fälle wie der von Collien Fernandes bedeuten gerade für kleine Medien eine Zwickmühle. Es wird über Vorwürfe berichtet, sie dürfen aber nur unter strengen Voraussetzungen wiederholt werden.

In einem aktuellen Interview mit der taz hat Jasper Prigge die rechtlichen Rahmenbedingungen der sogenannten Verdachtsberichterstattung erläutert. Die zentralen Punkte:

1️⃣ Kein Abschreiben ohne eigene Recherche

Es reicht presserechtlich nicht aus, auf die Recherche eines anderen Mediums zu verweisen. Jede Redaktion muss eigenständig prüfen, ob ausreichende Beweistatsachen vorliegen – und die Betroffenen mit den Ergebnissen konfrontieren. Das Zitieren eines Leitmediums entlastet nicht von der eigenen Sorgfaltspflicht.

2️⃣ Ermittlungen allein begründen keine Berichterstattung

Selbst laufende Strafermittlungen rechtfertigen eine Veröffentlichung nicht per se. Die Staatsanwaltschaft wird bereits bei einem Anfangsverdacht tätig – die Einschreiteschwelle ist bewusst niedrig gehalten. Daraus lässt sich kein hinreichendes Mindestmaß an Verdachtswahrscheinlichkeit für eine Berichterstattung ableiten.

3️⃣ Objektivierbarkeit des Vorwurfs

Gerade bei Vorwürfen sexualisierter Gewalt, wo Zeugen typischerweise fehlen und Aussage gegen Aussage steht, kommt es auf die Plausibilisierung durch objektive Umstände an – etwa digitale Kommunikationsverläufe oder Ortsangaben, die eine Überprüfung des Sachverhalts zumindest ermöglichen.

🔴 Das Debatten-Paradox

Das führt zu einem Problem: Der Vorwurf existiert durch die Erstberichterstattung öffentlich. Andere Medien dürfen ihn nicht konkret wiederholen, weil sie (noch) keine eigene Recherche betreiben konnten.

🔴 Strukturelles Ungleichgewicht im Pressemarkt

Ein weiteres bislang ungelöstes Problem: Der „gleitende Sorgfaltsmaßstab". Er besagt, dass sich die rechtliche Verantwortung nach den Aufklärungsmöglichkeiten richtet. Kleine Redaktionen müssen hiernach zwar auch sorgfältig recherchieren, aber nur in dem Maße, wie es ihnen möglich ist. Das, wird in der Praxis der Pressekammern nicht operationalisiert. In der Tendenz wird nicht zwischen großen und kleinen Redaktionen unterschieden. Das benachteiligt ressourcenschwache Medien strukturell.

13/03/2026

⚖️ Nach Schlappe vor dem OLG – AFM unter Druck

Die AFM GmbH von Alex Fischer verkauft teure Steuercoachings. Unser Mandant hat bezahlt. Über 13.000 €. Dann hat er gemerkt: Der Vertrag hätte so nie geschlossen werden dürfen.

Das Problem für AFM: Der Vertrag ist nichtig. Betroffene können ihr Geld zurückfordern!

Unser Mandant hat auf Rückzahlung geklagt – und AFM knickt ein. Unser Kollege Markus Schultz erzielte für seine Mandantschaft einen Vergleich, bei dem AFM 80 % des gezahlten Betrags zzgl. Anwaltskosten zurückerstattet. Wer ein Coaching-Paket gebucht und bezahlt hat, sollte diese Verhandlungsbereitschaft jetzt nutzen.

Schon der BGH hat am 12.06.2025 (III ZR 109/24) klargestellt, wann Online-Coachings als Fernunterricht einzustufen sind – und wann dafür eine staatliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz nötig ist. Das OLG Düsseldorf hat am 29.07.2025 diese Grundsätze auf den Vertrag mit der AFM GmbH angewandt: Wer Fernunterricht mit Online-Modulen, Videos, Webinaren und Lernkontrolle anbietet, benötigt eine Zulassung. Die hat AFM nie beantragt. Ohne Zulassung: kein wirksamer Vertrag.

Und das betrifft nicht nur aktuelle Kunden. Uns sind Fälle mit Zahlungen von bis zu 19.000 € bekannt. Wer denkt, der eigene Vertrag sei zu lange her: Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt erst mit Kenntnis der Nichtigkeit – also frühestens mit dem BGH-Urteil vom Juni 2025. Auch Altverträge können also noch angegriffen werden. Die Chancen stehen nach der aktuellen Rechtsprechung gut – wie gut, ist eine Frage des Einzelfalls.

Der Fall AFM steht stellvertretend für ein Geschäftsmodell, das in der Coaching-Branche weitverbreitet ist: teure Online-Programme ohne die gesetzlich vorgeschriebene Zulassung. Nach der Rechtsprechung von BGH und OLG Düsseldorf stehen diese Verträge auf tönernen Füßen – und Betroffene können ihr Geld zurückfordern.

📖 Die Affäre um den Deutschen Buchhandlungspreis geht weiter – und sie wird immer dreister: Der Beauftragte der Bundesre...
11/03/2026

📖 Die Affäre um den Deutschen Buchhandlungspreis geht weiter – und sie wird immer dreister: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat die drei ausgeschlossenen Buchhandlungen belogen. Im Februar erhielten sie eine E-Mail: „Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie von der unabhängigen Jury nicht für eine Auszeichnung ausgewählt wurden. Die getroffene Wahl schmälert keineswegs unsere Hochachtung für Ihr großes Engagement.“ Persönlich, bedauernd, respektvoll formuliert. Und gelogen.

Denn die Jury hat am Sonntag öffentlich klargestellt: Sie hatte alle drei Buchhandlungen als Preisträgerinnen vorgesehen. Zwei von ihnen – Golden Shop in Bremen und Rote Straße in Göttingen – sollten sogar den Sonderpreis als „besonders herausragende Buchhandlungen“ erhalten: 15.000 statt 7.000 €. Der Ausschluss kam allein von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. Die Buchhandlungen sollten das offensichtlich nie erfahren.

Seit gestern sind unsere Klagen gegen den BKM und das Bundesamt für Verfassungsschutz vor den Verwaltungsgerichten Berlin und Köln anhängig. Wir wollen feststellen lassen, dass die Datenübermittlungen zwischen dem BKM und dem Verfassungsschutz rechtswidrig waren. Zusätzlich prüfen wir jetzt eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Eine derartige Lüge ist feige und eines Bundesbeauftragten für Kultur und Medien nicht würdig.

Ihr könnt die drei Buchhandlungen unterstützen: Unter lesen-hilft.org läuft eine Sammelaktion zur Finanzierung der Grundsatzverfahren.

👉 Unsere Pressemitteilung: https://www.prigge-recht.de/pressemitteilung/bundesbeauftragter-fuer-kultur-und-medien-bkm-hat-buchhandlungen-belogen/

Berlin, Bremen, Göttingen, den 11.03.2026

09/03/2026

📚 Drei Buchhandlungen. Von einer Fachjury für den Deutschen Buchhandlungspreis nominiert. Dann vom Kulturstaatsminister von der Liste gestrichen – auf Grundlage geheimer Verfassungsschutz-Erkenntnisse. Ohne Begründung. Ohne Widerspruchsmöglichkeit.

Das Verfahren, das hier zum Einsatz kam, heißt Haber-Verfahren: Die Politik fragt beim Verfassungsschutz an, bevor sie über Förderungen oder Preise entscheidet. Was dabei herauskommt, bleibt intransparent. Die Betroffenen erfahren nicht einmal, was ihnen vorgeworfen wird.

Das ist kein bürokratisches Detail. Es ist ein Grundrechtsproblem. Buchhandlungen sind Orte der Literatur, der Debatte, der politischen Auseinandersetzung. Ihr Sortiment, ihre Veranstaltungen, ihre bloße Existenz sind Ausdruck von Kunstfreiheit, Pressefreiheit und Meinungsfreiheit.

Wenn der Staat solche Orte ohne nachvollziehbare Grundlage von Auszeichnungen ausschließt, sendet das eine Botschaft – nicht nur an die drei Betroffenen, sondern an jede Buchhandlung, jeden Verlag, jede Kultureinrichtung in diesem Land: Pass auf, was du ins Schaufenster stellst. Überleg dir, wen du einlädst. Halt dich zurück, wenn du Fördergelder beantragst. Genau das nennt man in der Rechtswissenschaft einen Chilling Effect – die schleichende Selbstzensur, die entsteht, wenn Menschen ihre Grundrechte nicht mehr frei ausüben, weil sie staatliche Nachteile fürchten. Und genau das macht diesen Fall so gefährlich.

Gemeinsam mit meiner Kollegin Sophie Hartmann sowie Lea Voigt und Sven Adam vertreten wir die Buchhandlungen Zur schwankenden Weltkugel (Berlin), Golden Shop (Bremen) und Rote Straße (Göttingen). Wir klagen auf Vergabe des Preises, auf vollständige Auskunft über die Hintergründe – und auf gerichtliche Überprüfung des Haber-Verfahrens. Unterstützt werden wir vom GegenRechtsSchutz von FragDenStaat und der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Kulturförderung darf kein Instrument verdeckter staatlicher Kontrolle sein.

➡️ Link zur Pressemitteilung in den Kommentaren

🗞️ 102 Rügen. Neuer Rekord. Null Konsequenzen.Der Deutsche Presserat hat 2025 erstmals mehr als 100 öffentliche Rügen au...
05/03/2026

🗞️ 102 Rügen. Neuer Rekord. Null Konsequenzen.

Der Deutsche Presserat hat 2025 erstmals mehr als 100 öffentliche Rügen ausgesprochen – 102, um genau zu sein. Über 2.600 Beschwerden insgesamt. Die Tendenz? Steil nach oben: 73 → 86 → 102.

🕵️‍♂️ Die häufigsten Gründe sind Verletzungen der journalistischen Sorgfaltspflicht und Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Genau die Themen, mit denen wir täglich konfrontiert sind. Und genau die Themen, die für Betroffene reale Konsequenzen haben – weit über eine Schlagzeile hinaus.

⚖️ Was viele nicht wissen: Eine Rüge des Presserats ist eine ethische Bewertung, keine rechtliche Sanktion. Das Medium muss die Rüge veröffentlichen – das war's. Der Artikel bleibt online, die Schlagzeile bleibt stehen, der Schaden bleibt bestehen. Für die Betroffenen ändert sich durch eine Rüge allein nichts.

🔎 Boulevardmedien verknüpfen Personen und Gruppen oft mit Bedrohungsszenarien, arbeiten mit diskriminierendem Framing ohne sachliche Grundlage und verbreiten mitunter falsche Tatsachenbehauptungen. Die Folgen sind real: Bedrohungen durch den Mob, Belagerung der Wohnung, Kinder, die in der Schule auf ihre Eltern angesprochen und ausgegrenzt werden.

🛡️ Aber: Betroffene sind nicht schutzlos. Die Arbeit des Presserats ist wichtig – sie schafft Öffentlichkeit und setzt ethische Maßstäbe. Doch wer reale Konsequenzen will, muss sie rechtlich durchsetzen. Persönlichkeitsrechtsverletzungen lassen sich abmahnen, falsche Tatsachenbehauptungen gerichtlich untersagen, diskriminierende Berichterstattung mit presserechtlichen Mitteln angreifen. Medienrechtliche Gegenwehr funktioniert – wenn sie früh, konsequent und durchdacht aufgesetzt wird.

Fünf Artikel in drei Tagen. So oft hat die BILD über unseren Mandanten berichtet – einen Familienvater aus Bosnien-Herze...
03/03/2026

Fünf Artikel in drei Tagen. So oft hat die BILD über unseren Mandanten berichtet – einen Familienvater aus Bosnien-Herzegowina. Er bezieht (rechtmäßig) Sozialleistungen, die BILD bläst das zu einem Skandal auf – weil er acht Kinder hat.

Er wird mit Foto identifizierbar gemacht, Fakten werden aus dem Kontext gerissen und die Familie zur Projektionsfläche für politische Narrative. Sie wird als Symbol für eine angeblich gescheiterte Migrationspolitik inszeniert. 🎯

Was in der Berichterstattung fehlt?

➤ Dass vier der Kinder einen Chancenaufenthalt haben und in Ausbildung sind, mehrere Kinder eine Behinderung haben.
➤ Dass der zitierte Leistungsbescheid Jahre alt ist – und der aktuelle Betrag deutlich niedriger liegt.
➤ Dass ein vertraulicher Behördenbescheid offenbar durchgestochen wurde.

Stattdessen: Prangerwirkung. Falsche Zahlen. Unzureichende Anonymisierung. Veröffentlichung der Vornamen von teils minderjährigen Kindern.

Das ist kein Journalismus. Das ist eine Kampagne. 📰

Und es bleibt nicht dabei: Akteure – darunter der Ministerpräsident von NRW – greifen die Darstellung auf, offenbar ohne die Hintergründe zu prüfen. Die AfD teilt ein KI-generiertes Video über den Fall in sozialen Netzwerken.

Die Folge: Unser Mandant und seine Familie werden massiv vom rechten Mob im Netz bedroht.

Deshalb handeln wir.

Wir haben der Axel Springer Deutschland GmbH eine Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gesetzt. Wegen des mutmaßlich durchgestochenen Leistungsbescheids erstatten wir Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses.
Und wir gehen konsequent gegen die Bedrohungen in sozialen Netzwerken vor.

Denn eines muss klar sein:

🔹 Der Sozialstaat ist kein Gefallen – er ist Grundrecht.
🔹 Kinder – minderjährig, in Ausbildung, teilweise mit Behinderung – verdienen Schutz, keine Schlagzeilen.
🔹Persönlichkeitsrechte gelten auch dann, wenn die öffentliche Debatte aufgeheizt ist.

Als Medienrechtskanzlei sehen wir es als unsere Aufgabe, genau dort hinzuschauen, wo BILD und Co. die Grenzen des Rechts überschreiten. Denn ihr Kalkül, dass sich die Betroffenen nicht wehren werden, weil das Geld fehlt oder sie die Auseinandersetzung scheuen, darf nicht aufgehen. Rechtsschutz ist kein Luxus. Er ist die Voraussetzung dafür, dass Grundrechte in der öffentlichen Debatte nicht nur auf dem Papier stehen. 🛡️

Mehr Informationen in unserer Pressemitteilung: https://www.prigge-recht.de/pressemitteilung/ministerpraesident-wuest-beteiligt-sich-an-rechtswidriger-bild-kampagne-gegen-familienvater/

Adresse

Sternstraße 58
Düsseldorf
40479

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