Stress im Urlaub

Stress im Urlaub Deine Reise wurde abgesagt und du bekommst das Geld vom Reiseveranstalter einfach nicht? Dein Traumu

Wir setzen deine Ansprüche für dich durch - ohne Risiko, denn wir werden nur im Erfolgsfall bezahlt!

Nun können Verbraucher nach der Insolvenz ihres Reiseveranstalters ihr Geld für stornierte Reisen ebenfalls über die Abs...
30/07/2024

Nun können Verbraucher nach der Insolvenz ihres Reiseveranstalters ihr Geld für stornierte Reisen ebenfalls über die Absicherung zurückzubekommen. Der Europäische Gerichtshof entschied kürzlich, dass eine Absicherung gegen die Insolvenz eines Verbrauchers auch dann greifen kann, wenn der Verbraucher aufgrund "unvermeidbarere und außergewöhnlicher Umstände von seiner Reise zurücktritt und der Reiseveranstalter nach diesem Rücktritt insolvent wird".

Es gibt nach Ansicht der Richter keinen Grund, Reisende, deren Urlaub abgesagt wird, weil der Veranstalter pleite ist, anders zu behandeln als Reisende, die wegen "unvermeidbarere und außergewöhnlicher Umstände" von ihrer Reise zurückgetreten seien. Das EU-Recht sehe vor, dass solche Verbraucher ebenfalls Anspruch auf die volle Erstattung haben. Geklagt hatten Reisende aus Österreich und Belgien. Die Betroffenen waren wegen der Covid-Pandemie von ihren für 2020 geplanten Reisen zurückgetreten.

  viele Verbraucher immer noch nicht ihre Rechte kennen, verschenken sie bares Geld. Wer weiß, dass Reisenden  bei Versp...
11/07/2024

viele Verbraucher immer noch nicht ihre Rechte kennen, verschenken sie bares Geld. Wer weiß, dass Reisenden bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden (maßgeblich für die Berechnung ist jeweils die geplante und tatsächliche Zeit am Zielort) nach der EU Fluggstrechteverordnung bis zu 600,-€ Ausgleichszahlung zustehen. Und das pro Person und unabhängig vom Ticketpreis.

So weit, so gut. Leider sind Recht haben und Recht bekommen nicht immer dasselbe. Viele Airlines zieren sich leider, die geforderten Entschädigungen an ihre Passagiere zu zahlen. Hier kommen wir von StressimUrlaub ins Spiel - wir setzen eure Ansprüche für euch durch. Dieser Service ist für euch einfach und ohne Risiko, denn lediglich im Erfolgsfall erhalten wir ein Honorar in Höhe von 25% der erzielten Entschädigung. Euren Fall könnt ihr auch rückwirkend einreichen, gerne über unsere Webseite https://stressimurlaub.de

Und nun wünschen wir euch erst einmal herrliche Ferien - hoffentlich ohne Verspätung und Reisemängel!!

EIn interessanter Fall landete vor Kurzem auf unserem Tisch: Ein Kunde hatte bei einem namhaften Reiseveranstalter eine ...
05/04/2024

EIn interessanter Fall landete vor Kurzem auf unserem Tisch: Ein Kunde hatte bei einem namhaften Reiseveranstalter eine Reise gebucht und bezahlt. Er bekam auch umgehend die Reiseunterlagen. Auf der Bestätigung zu den Flügen stand "Nicht zur Reise gültig!". Er wartete also geduldig auf die Tickets. Und versuchte schließlich, den Veranstalter zu erreichen, leider erfolglos. Da er keine Tickets vorliegen hatte, fuhr er natürlich auch nicht auf Verdacht zum Flughafen, konnte die Reise nicht wie geplant durchführen - und bekam vom Reiseveranstalter dann auch noch eine saftige Stornorechnung über den Flug!

Das war der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. der Kunde reichte seinen Fall bei uns ein. Außergerichtlich stellte der Anbieter sich auf den Standpunkt, der Kunde hätte auch mit den Unterlagen mit dem Aufdruck "Nicht zu Reise gültig!" vertrauensvoll zum Flughafen fahren können und bat lediglich eine unerhebliche Erstattung an.

Nun ist das Ganze bei Gericht - und wir stellen uns dabei auf den Standpunkt, dass neben der vollständigen Reisepreiserstattung auch noch ein Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden fällig ist - schließlich wurde der Urlaub nicht angetreten! Wir halten euch auf dem Laufenden, wie die Sache ausgeht und sind zuversichtlich!

Entdecken Sie zuverlässige juristische Hilfe bei Reisestornierungen, Gepäckproblemen und Reisepreisminderungen. Mit über 10 Jahren Erfahrung bieten wir kompetente Unterstützung und effektive Lösungen, um Ihre Rechte als Reisender durchzusetzen. Stressfrei reisen mit unseren Experten an Ihrer Se...

So geht eine ReisemängelanzeigePauschalreisende sind durch die EU-Pauschalreiseverordnung besonders gut geschützt: Ist e...
25/03/2024

So geht eine Reisemängelanzeige

Pauschalreisende sind durch die EU-Pauschalreiseverordnung besonders gut geschützt: Ist eine Pauschalreise mangelhaft, kannst du vom Reiseveranstalter eine Reisepreisminderung verlangen. Als Pauschalreise gilt ein Paket von mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen. Dabei gilt es, auf ein paar Dinge zu achten, um Ansprüche später problemlos durchsetzen zu können:
Bei Ärger mit der Unterkunft musst du schon vor Ort tätig werden, um deine Ansprüche zu sichern. Wende dich dazu unbedingt an die Reiseleitung, das Reisebüro oder den Reiseveranstalter (nicht die Rezeption des Hotels!), wenn du Mängel feststellest. Halte die Mängel und das Ergebnis (Abhilfe oder angebotene Entschädigung) am besten schriftlich fest.
Dazu kannst du unser Musterschreiben verwenden. Dieses und weitere Hinweise zum richtigen Vorgehen findest du hier:

https://stressimurlaub.de/blog/reisen-1/so-geht-eine-reisemangelanzeige-22

Der Flug ist verspätet, das Hotel überbucht oder eine Baustelle sorgt Tag und Nacht für Lärm? Dann ist häufig die Urlaub...
15/02/2024

Der Flug ist verspätet, das Hotel überbucht oder eine Baustelle sorgt Tag und Nacht für Lärm? Dann ist häufig die Urlaubsfreude dahin. Solche Reisemängel musst du bei Pauschalreisen nicht hinnehmen, sondern kannst in der Regel den Reisepreis mindern und manchmal sogar eine Entschädigung bekommen.

Was viele nicht wissen: Du hast zwei Jahre nach Ende der Reise Zeit, um Ansprüche auf Reisepreisminderung wegen eines Mangels schriftlich beim Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag der Rückkehr von der Reise.
Damit könnt ihr erst einmal ganz in Ruhe heimkehren und die Koffer auspacken. So kann man auch bei bereits weiter zurückliegenden Reisen ggf. einen Anspruch durchsetzen lassen und damit bares Geld gewinnen - vielleicht sogar für die nächste Reise?

Wichtige Voraussetzung für die Reisepreisminderung: Du musst den Mangel bereits im Urlaub deinem Reiseveranstalter gemeldet haben, damit dieser die Gelegenheit hatte, für Abhilfe zu sorgen. Du musst als Ausgleich übrigens keinen Reisegutschein annehmen!
Reagiert der Reiseveranstalter nicht oder ist die Antwort nicht zufriedenstellend, solltest du dir rechtlichen Beistand suchen, der dich beim nächsten Schritt unterstützt. Gerne kannst du deinen Fall über unsere Webseite https://stressimurlaub.de ganz unverbindlich und schnell einreichen - wir teilen dir umgehend mit, ob wir Erfolgsaussichten sehen. Das beste daran: wir übernehmen in diesen Fällen die Durchsetzung auf eigenes Risiko. Du zahlst nur einen Anteil der erstrittenen Summe, wenn wir in deiner Sache Erfolg haben! Klingt das nicht nach einem guten Deal?

Diese unfassbar große Zahl melden Gerichte - hier gehen immer mehr Fluggastrechteverfahren ein. Im Vergleich zum Vorjahr...
07/02/2024

Diese unfassbar große Zahl melden Gerichte - hier gehen immer mehr Fluggastrechteverfahren ein. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl nochmals um 80 Prozent auf insgesamt 125.000 gerichtliche Verfahren. Das ist neuer Rekord - und belastet die Gerichte. Alleine das für Lufthansa zuständige Amtsgericht Köln stöhnt unter mehr als 37.000 Verfahren.

Liegt diese Zunahme nun an gestiegenen Flugausfällen oder -verspätungen? Oder wissen die Kunden einfach besser Bescheid über ihre Rechte? Der Richterbund hat die Verbraucherportale wie Stressimurlaub.de als Treiber dieser Entwicklung ausgemacht - und verkennt dabei, dass es das gute Recht der Reisenden ist, im Rahmen der EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung bei zu vermeidenden Verspätungen geltend zu machen. Wir glauben also, dass Verbraucher durch Portale wie unseres Verbraucher einfach viel besser aufgeklärt sind.

Natürlich ist es ein Problem, dass die Gerichte mit den Verfahren kaum hinterherkommen. Das liegt aber auch daran, dass auf Seiten der Verbraucherportale die Bearbeitung schon weitgehend automatisiert, standardisiert und daher schnell abläuft - während die Digitalisierung der Gerichte noch immer zu wünschen übrig lässt. Hier gibt es zwar Ansätze, mit Hilfe von KI die Analyse von Schriftsätzen zu unterstützen und damit zu schnelleren Abläufen zu gelangen. Im großen Stil wird das aber nur mit einer kräftigen Finanzspritze gelingen.

Was denkt ihr: soll man aus Rücksicht auf die Gerichte auf seine Fluggastentschädigung verzichten?

Entdecken Sie zuverlässige juristische Hilfe bei Reisestornierungen, Gepäckproblemen und Reisepreisminderungen. Mit über 10 Jahren Erfahrung bieten wir kompetente Unterstützung und effektive Lösungen, um Ihre Rechte als Reisender durchzusetzen. Stressfrei reisen mit unseren Experten an Ihrer Se...

Reisen wird , ebenso wie vieles andere, leider immer teurer. Verständlich also, wenn man bei Schnäppchen(p)reisen aufmer...
29/01/2024

Reisen wird , ebenso wie vieles andere, leider immer teurer. Verständlich also, wenn man bei Schnäppchen(p)reisen aufmerksam wird. Leider kommt es im Zusammenhang mit Reisebuchungen immer häufiger zu Betrug.

Mit einfachen Mitteln werden Fake-Reiseportale ins Netz gestellt, häufig sogar mehrfach kopiert oder als Doppelgänger seriöser Seiten programmiert. Fällt der Betrüger durch Kundenfeedback oder Nutzerbewertungen auf, ist die Seite nicht mehr erreichbar und taucht kurz danach unter anderem Namen wieder auf.

Worauf sollten man also achten, um bei der Suche nach einem günstigen Urlaubsangebot keinem Betrüger auf den Leim zu gehen?

Vorsicht ist geboten, wenn...

⛱️... die Angebote auffallend billig sind.
⛱️... der komplette Reisepreis im Voraus gezahlt werden soll.
⛱️... die Buchung über soziale Medien erfolgt.
⛱️... auf der Webseite kein Impressum vorhanden ist... Gütesiegel nicht verlinkt sind.. im Netz viele negative Bewertungen zu finden sind.

Besonders verbreitet sind mittlerweile Betrugsversuche bei der Vermietung privater Ferienhäuser und -wohnungen über soziale Medien. Man sollte hellhörig werden, wenn die Kommunikation rasch über WhatsApp erfolgen soll, der Anbieter zeitlichen Druck aufbaut, im Profil des Anbieters keine persönlichen Angaben hinterlegt sind oder die Bezahlung auf ein Konto mit einer IBAN erfolgen soll, die nicht mit dem Ländercode des Anbieters übereinstimmt.

Campingurlaub ist seit einigen Jahren wieder so beliebt wie nie - und bleibt es weiterhin. Grund genug, einmal nachzufra...
22/01/2024

Campingurlaub ist seit einigen Jahren wieder so beliebt wie nie - und bleibt es weiterhin. Grund genug, einmal nachzufragen, wie man bei Urlaub im Wohnwagen, Zelt oder Caravan bei Reisemängeln an sein Recht kommt.

Der Fall: Ein Urlauber forderte von dem Vermieter seines Wohnmobils einen Schadenersatz, weil viele Teile am gemieteten Fahrzeug nicht funktionierten oder beschädigt waren. Er machte infolgedessen eine Reisepreisminderung in Höhe von 50% geltend. Das Gericht gab ihm nur teilweise Recht und wies darauf hin, dass ein Wohnmobilmietvertrag kein Reisevertrag sei. Der Reisende könne daher nur Mängel geltend machen, die sich auf die Mietsache beziehen. Einen reisevertraglichen Anspruch habe er nicht. Allerdings sprachen ihm die Richter wegen den Mängeln an der Mietsache eine Minderung in Höhe von 10% zu - immerhin 1.500 Euro.

Jeder 50. Flug war 2023 verspätet - damit war Deutschland negativer Spitzenreiter bei den stornierten und verspäteten Fl...
20/12/2023

Jeder 50. Flug war 2023 verspätet - damit war Deutschland negativer Spitzenreiter bei den stornierten und verspäteten Flügen. Und wer noch das chaotische Jahr 2022 in Erinnerung hat, dem sei gesagt, dass in diesem „nur“ 1,84% der Verbindungen ausfielen, 2023 dagegen waren es 1,91%!

Auf der Top Ten Liste der Airports mit besonders hohen Stornierungsquoten finden sich mit Düsseldorf, Berlin, München und Frankfurt gleich vier deutsche Flughäfen wieder.

Für verspätete Flüge gibt es nach der EU-Fluggastrechteverordnung Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro, abhängig von der geplanten Entfernung. Diese ist immer dann für den Passagier durchsetzbar, wenn keine außergewöhnlichen Umstände für die Verspätung verantwortlich waren, sondern es sich im weitesten Sinne um ein „Organisationsverschulden“ der Fluggesellschaft handelt.

Dabei kommt es vor, dass Entschädigungen fällig werden, die sogar über dem ursprünglichen Ticketpreis liegen. Das wundert unsere Kunden dann und sie haben schon fast ein schlechtes Gewissen, die Entschädigung dann einzufordern. Dies ist allerdings nicht nötig, denn die Entschädigung hat nichts mit einer Erstattung des Ticketpreises zu tun, sondern es handelt sich um eine Entschädigung für die Probleme, denen der Reisende ausgesetzt war. Die EU-Fluggastrechteverordnung wurde 2004 geschaffen, um Fluggäste vor Unannehmlichkeiten zu bewahren, die durch übermäßig lange Wartezeiten oder annullierte Flüge entstehen, die hätten vermieden werden können. Sie sollte Fluggesellschaften dazu bewegen, Verspätungen und Annullierungen zu vermeiden. Nicht immer mit Erfolg und immerhin dauerte es geraume Zeit, bis Verbraucher dieses Recht überhaupt kannten und durchzusetzen begannen.

Bei Stressimurlaub.de kümmern wir uns um eure Flugverspätung, Flugstornierung und überhaupt um alle Unannehmlichkeiten im Rahmen eurer Pauschalreise - ganz einfach und ohne Kostenrisiko für euch!

Natürlich träumen wir unterm Weihnachtsbaum von weißer Weihnacht - aber traditionell planen viele Deutsche in dieser Zei...
07/12/2023

Natürlich träumen wir unterm Weihnachtsbaum von weißer Weihnacht - aber traditionell planen viele Deutsche in dieser Zeit auch ihren Sommerurlaub und geben sich Träumen von Sandstränden, Sonnenschein und blauem Wasser hin.

Es kann nicht schaden, einen Plan B zu haben, wenn die Reise nicht so wundervoll wird wie bestellt bzw. bezahlt!
Wichtig: jeder Mangel sollte sofort der Reiseleitung vor Ort gemeldet werden, eine Beschwerde an der Rezeption des Hotels reicht nicht aus!
In der Regel füllt man danach mit der Reiseleitung eine Mängelanzeige aus und dort steht dann auch, ob Abhilfe angeboten und (Achtung!) akzeptiert wurde. Wenn die angebotene Abhilfe euch nicht ausreichend erscheint oder der Mangel nicht behoben werden kann, sollte das dort auch stehen.

Für alle Mängel gilt: Beweise sichern, notieren, wann und wie lange sie aufgetreten sind und Zeugen benennen. Danach könnt ihr euch entspannen, denn bei Pauschalreisen habt ihr 2 Jahre Zeit (gerechnet vom geplanten Rückreisetermin), eure Reisemängel geltend zu machen.

Gerne prüfen wir euren Sachverhalt kostenlos. Im nächsten Jahr für die Reisen, die ihr jetzt plant und ab sofort für alle vergangenen Reisen, sofern sie nicht länger als 2 Jahre zurückliegen! Wir setzen, falls möglich, eure Ansprüche durch und nehmen nur dann ein Honorar, wenn ihr Geld vom Reiseveranstalter zurück bekommt. Und nun: viel Freude beim Planen eurer Sommerurlaube!

Adresse

Kaiserswerther Str. 142
Düsseldorf
40474

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