Dimsic Rechtsanwälte Fachanwälte Strafverteidiger

Dimsic Rechtsanwälte Fachanwälte Strafverteidiger Arbeitsrecht | Bußgeldrecht | Strafrecht | Privat-und Regelinsolvenzen | Verkehrsrecht Wir sind keine Superhelden… sondern betreiben eine Anwaltskanzlei.

In keinem Fall eine gewöhnliche. Wir sind anders ! Unser Motto: Weniger reden, sondern mehr, schneller und effektiver handeln. Wir reagieren nicht, wir agieren.

29/05/2026

⚖️ Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) in Düsseldorf gesucht

👉 36.000–44.000 EUR p.a. | 30 Tage Urlaub | digitales Arbeiten

Das bringst du mit:

✅ abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d)

Was wir bieten:

💶 Gehalt je nach Erfahrung zwischen 36.000 EUR - 44.000 EUR p.a.
🌴 30 Tage Urlaub
⏱️ keine Überstunden
💻 modernes, digitales Kanzleiumfeld
✅ angenehmes Arbeitsklima mit flacher Hierarchie
📂 spannende Aufgaben, abwechslungsreiche und selbständige Tätigkeit
📘 wertschätzendes Team auf Augenhöhe

Wer wir sind:

⚖️ Wir sind ein junges und dynamisches Team, das aus zwei Rechtsanwälten und zwei Rechtsanwaltsfachangestellten besteht. In Bürogemeinschaft arbeiten noch ein Fachanwalt für Strafrecht und eine Fachanwältin für Familienrecht. Wir bearbeiten bundesweit mit wachsender Tendenz die Rechtsbereiche Strafrecht, Bußgeldrecht, Verkehrsrecht inkl. Unfallregulierung, Arbeitsrecht und Privatinsolvenzen.

✨ Du passt zu uns, wenn du engagiert, zuverlässig und teamorientiert bist und Lust hast, Verantwortung zu übernehmen. Dazu gehören der persönliche und telefonische Empfang, die Kommunikation mit Mandanten sowie die selbständige Bearbeitung von Fällen aus dem Verkehrsrecht und Insolvenzrecht nach entsprechender Einarbeitung durch uns.

Jetzt bewerben:

👉 Wir freuen uns auf deine Bewerbung – gerne auch kurzfristig möglich. Sende uns deine Bewerbung einfach per E-Mail an [email protected] oder melde dich direkt telefonisch bei uns.

👉 Keine klassische Bewerbung notwendig – Lebenslauf reicht aus.

21/05/2026

🚨 Fahrerflucht / Unfallflucht
Viele Betroffene machen direkt nach dem ersten Anruf der Polizei (oder sogar deren Besuch an der Haustür) einen schweren Fehler:
Sie reden. Zu viel. Zu früh. Ohne Anwalt.

Dabei gilt gerade beim Vorwurf der Fahrerflucht nach § 142 StGB:
❌ Keine spontanen Erklärungen
❌ Keine Rechtfertigungen
❌ Keine Vermutungen
❌ Keine Angaben „zur Klärung“

Denn jede Aussage kann später gegen Sie verwendet werden. Auch scheinbar harmlose Sätze wie:
„Ich habe den Zusammenstoß vielleicht nicht bemerkt.“
oder
„Ich war kurz dort.“

➡️ Genau solche Angaben liefern oft erst die Grundlage für eine Verurteilung.

Viele wissen nicht:
Sie müssen gegenüber der Polizei keine Angaben zur Sache machen.

✅ Sie haben ein Schweigerecht
✅ Sie müssen sich nicht selbst belasten
✅ Erst Akteneinsicht zeigt, was überhaupt vorliegt

Gerade bei Fahrerflucht steht oft viel auf dem Spiel:
⚠️ Geldstrafe
⚠️ Punkte in Flensburg
⚠️ Entziehung der Fahrerlaubnis
⚠️ Sperrfrist
⚠️ Probleme im Beruf oder bei der Versicherung

Und häufig ist die Beweislage deutlich schwächer, als Betroffene denken.

In dem hier gezeigten Fall wurde das Ermittlungsverfahren nach anwaltlicher Einlassung eingestellt. 📄✅

Das zeigt:
Nicht jede Beschuldigung führt automatisch zu einer Verurteilung.
Aber die richtige Verteidigungsstrategie von Anfang an macht oft den entscheidenden Unterschied.

📞 Wenn gegen Sie wegen Fahrerflucht ermittelt wird:
Reden Sie zuerst mit einem Strafverteidiger und nicht mit der Polizei.

20/05/2026

🚨 Gefährliche Körperverletzung mit zerbrochener Bierflasche
➡️ Verfahren eingestellt.

Was zunächst nach einem kaum zu verteidigenden Vorwurf aussah, entwickelte sich im Laufe des Verfahrens komplett anders.

📂 Laut Aktenlage sollte mein Mandant seinem Gegenüber mit einer zerbrochenen Bierflasche erhebliche Verletzungen zugefügt haben.
Ein Vorwurf, der schnell Freiheitsstrafen und erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

⚖️ Im Rahmen der Hauptverhandlung zeigte sich jedoch:
🔹 Die Aussagen der Zeugen waren widersprüchlich
🔹 Eine Notwehrlage konnte nicht ausgeschlossen werden
🔹 Mehrere Belastungszeugen erschienen trotz Ladung wiederholt nicht vor Gericht

➡️ Ergebnis: Einstellung des Verfahrens.

Viele Betroffene machen den Fehler, zu glauben, dass eine Anklage automatisch eine Verurteilung bedeutet. Das ist falsch.

❗ Gerade im Strafrecht gilt:
Die Ermittlungsakte zeigt oft nur eine Seite der Geschichte.

Erst durch konsequente Verteidigung, Zeugenbefragungen und die genaue Analyse der Aussagen zeigt sich häufig, wie belastbar ein Tatvorwurf tatsächlich ist.

💡 Wichtig zu wissen:
Bei Körperverletzungsdelikten kommt es häufig auf folgende Punkte an:
🔹 Notwehr oder Nothilfe
🔹 Widersprüche in Zeugenaussagen
🔹 fehlende objektive Beweise
🔹 Alkohol- oder Erinnerungslücken bei Beteiligten
🔹 Aussage gegen Aussage Konstellationen

👨‍⚖️ Deshalb sollte man niemals vorschnell Angaben bei der Polizei machen, ohne die Ermittlungsakte zu kennen.

08/05/2026

🚨 Ermittlungsverfahren wegen Betrugs eingestellt 🚨

Viele Betroffene geraten in Panik, sobald ein Schreiben von der Polizei oder Staatsanwaltschaft im Briefkasten liegt. Besonders beim Vorwurf des Betrugs nach § 263 StGB steht oft viel auf dem Spiel:

❌ Vorstrafe
❌ Geldstrafe
❌ Durchsuchung
❌ Probleme im Beruf

Doch: Nicht jeder Tatvorwurf hält einer rechtlichen Prüfung stand.

In diesem Fall wurde das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt ✅

Das bedeutet:Die Staatsanwaltschaft konnte keinen ausreichenden Tatverdacht feststellen.

⚖️ Was viele nicht wissen:
Eine frühzeitige Verteidigung kann entscheidend sein. Oft entstehen Probleme erst dadurch, dass Betroffene:

• vorschnell Aussagen machen
• ohne Akteneinsicht reagieren
• glauben, sie könnten „alles selbst erklären“

📂 Erst nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen:
• Welche Beweise überhaupt existieren
• Wie die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt bewertet
• Ob Widersprüche oder rechtliche Fehler vorliegen

Gerade beim Vorwurf Betrug sind die Grenzen oft komplizierter als viele denken.
Nicht jede offene Rechnung, nicht jede Vertragsstreitigkeit und nicht jedes gescheiterte Geschäft ist automatisch strafbar.

💡 Wichtig:
Sie müssen einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter in der Regel nicht folgen und sollten vor einer Aussage immer prüfen lassen, was konkret vorgeworfen wird.

⚠️ Jede Aussage kann später gegen Sie verwendet werden. Eine unüberlegte Erklärung lässt sich oft kaum noch korrigieren.

👨🏻‍⚖️ Deshalb gilt:
Ruhe bewahren. Keine vorschnellen Angaben machen. Akteneinsicht beantragen lassen.Strategisch verteidigen.

Auch in schwierigen Strafverfahren gibt es häufig deutlich bessere Möglichkeiten, als Betroffene zunächst denken.

13/04/2026

⚖️ Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) in Düsseldorf gesucht�
👉 36.000–44.000 EUR p.a. | 30 Tage Urlaub | digitales Arbeiten

Das bringst du mit:

✅ abgeschlossene Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d)
✅ oder vergleichbare praktische Erfahrung / geeigneter Quereinstieg mit relevanten Kenntnissen

Was wir bieten:�
💶 Gehalt je nach Erfahrung zwischen 36.000 EUR - 44.000 EUR p.a.
🌴 30 Tage Urlaub
⏱️ keine Überstunden
💻 modernes, digitales Kanzleiumfeld
✅ angenehmes Arbeitsklima mit flacher Hierarchie�📂 spannende Aufgaben, abwechslungsreiche und selbständige Tätigkeit
📘 wertschätzendes Team auf Augenhöhe

Wer wir sind:�
⚖️ Wir sind ein junges und dynamisches Team, das aus zwei Rechtsanwälten und zwei Rechtsanwaltsfachangestellten besteht. In Bürogemeinschaft arbeiten noch ein Fachanwalt für Strafrecht und eine Fachanwältin für Familienrecht. Wir bearbeiten bundesweit mit wachsender Tendenz die Rechtsbereiche Strafrecht, Bußgeldrecht, Verkehrsrecht inkl. Unfallregulierung, Arbeitsrecht und Privatinsolvenzen.

✨ Du passt zu uns, wenn du engagiert, zuverlässig und teamorientiert bist und Lust hast, Verantwortung zu übernehmen. Dazu gehören der persönliche und telefonische Empfang, die Kommunikation mit Mandanten sowie die selbständige Bearbeitung von Fällen aus dem Verkehrsrecht und Insolvenzrecht nach entsprechender Einarbeitung durch uns.

Jetzt bewerben:�
👉 Wir freuen uns auf deine Bewerbung – gerne auch kurzfristig möglich.��Sende uns deine Bewerbung einfach per E-Mail an [email protected] oder melde dich direkt telefonisch bei uns.��👉 Keine klassische Bewerbung notwendig – Lebenslauf reicht aus. �👉 Auch Quereinsteiger mit Erfahrung sind ausdrücklich willkommen.

05/03/2026

⚖️ Angeklagt wegen gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Ein Vorwurf, bei dem normalerweise mehrjährige Freiheitsstrafen drohen.

In diesem Verfahren konnte jedoch vor dem Amtsgericht eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen erreicht werden – also die mildest mögliche Sanktion ohne Freiheitsstrafe.

💡 Wichtig zu wissen:
Sobald Handeltreiben mit einer „nicht geringen Menge“ im Raum steht, sieht das Gesetz grundsätzlich Freiheitsstrafen ab einem Jahr vor (bei Cannabis Mindeststrafe 3 Monate).

Der Ausgang eines Strafverfahrens hängt aber stark von Details ab:

• Beweislage
• tatsächliche Rolle des Beschuldigten
• persönliche Umstände

🚨 Mein Tipp:

Bei Vorwürfen im Betäubungsmittelstrafrecht zunächst keine Aussage bei der Polizei machen und erst Akteneinsicht durch einen Anwalt nehmen lassen.

Oft zeigt sich erst dann, wie stark die Beweise wirklich sind.

📩 Wenn gegen Sie ermittelt wird, lassen Sie den Fall frühzeitig prüfen.

25/02/2026

🚨 Tatvorwurf: besonders schwerer Betrug (§ 263 StGB)

❗ Ermittlungsverfahren – für viele Betroffene eine extreme Belastung

➡️ In diesem Fall lautete der Vorwurf:
Besonders schwerer Betrug – ein Delikt mit erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen.

📄 Ergebnis:

Nach frühzeitiger schriftlicher Einlassung durch die Verteidigung wurde das Verfahren
✔️ gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt
➡️ Kein Strafbefehl. Keine Anklage. Kein Gerichtsverfahren.

💡 Was ist hier wichtig zu wissen?

🔹 Eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO bedeutet:

Die Staatsanwaltschaft sieht keinen hinreichenden Tatverdacht.

🔹 Gerade bei Betrugsdelikten entscheidet oft

➡️ die richtige Strategie im Ermittlungsverfahren
➡️ der richtige Zeitpunkt der Einlassung
➡️ eine klare rechtliche Einordnung der Vorwürfe

🔹 Schweigen kann richtig sein – eine durchdachte Einlassung aber ebenso. Pauschale Empfehlungen helfen hier nicht.

⚖️ Mein Rat:
Wenn gegen Sie ermittelt wird – insbesondere wegen Betrugs oder Wirtschaftsstraftaten –
👉 holen Sie sich frühzeitig anwaltlichen Rat
👉 keine unüberlegten Aussagen gegenüber Polizei oder Dritten

Eine gute Verteidigung beginnt nicht vor Gericht, sondern im Ermittlungsverfahren.

24/02/2026

🚨 Ist Merz Pinoochio? Beleidigung = Straftat? 🤔

Ein Kommentar im Netz – und plötzlich ermittelt die Polizei.

Der Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB) schützt die persönliche Ehre. Aber:
👉 Nicht jede harte oder polemische Äußerung ist automatisch strafbar.

🗣️ Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) bedeutet auch, dass zugespitzte Kritik, Satire oder politische Werturteile zulässig sein können.

❌ Strafbar wird es erst, wenn die Äußerung reine Schmähung ist – also keine Auseinandersetzung in der Sache mehr, sondern nur noch Herabsetzung der Person.

⚖️ Genau hier liegt der Knackpunkt:
Ist „Pinocchio“ noch politische Kritik oder bereits eine Beleidigung? In diesem Zusammenhang mE in keinem Fall. Ich wette bei dem Strafverfahren „kommt nichts raus“.

📌 Wichtig zu wissen:

👉Ermittlungen ≠ Verurteilung
👉 Viele Verfahren enden bei richtiger Verteidigung mit einer Einstellung
👉 Der Kontext ist entscheidend

💬 Fazit:
Man darf viel sagen – aber nicht alles. Und ob etwas strafbar ist, entscheidet nicht das Bauchgefühl, sondern eine juristische Abwägung.

23/02/2026

🚗💥 Tatvorwurf: Fahrerflucht (§ 142 StGB)

❌ Schwerer Vorwurf – oft mit Angst vor Geldstrafe und Führerscheinentzug verbunden

✅ Ergebnis in diesem Fall:
📄 Einstellung des Ermittlungsverfahrens
⚖️ Keine Verurteilung
🚫 Keine Geldstrafe
🚘 Kein Entzug der Fahrerlaubnis

📌 Das zeigt:
Nicht jeder Vorwurf führt automatisch zu einer Strafe. Eine frühzeitige, strukturierte Verteidigung kann entscheidend sein.

🧠 Wichtig:
Gerade bei Unfallflucht sind Aktenlage, Beweiswürdigung und Einlassungsstrategie ausschlaggebend.

📩 Mein Rat:
➡️ Keine Aussagen ohne Akteneinsicht
➡️ Frühzeitig anwaltlichen Rat einholen

13/02/2026

Tatvorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis 🚗❌

Ein Delikt, das leider sehr häufig vorkommt – und dabei leicht vermeidbar wäre.
Trotzdem lernen es manche nicht.

👉 In der Region Düsseldorf kann man – je nach Einzelfall – beim 3. oder 4. Verstoß durchaus schon mit einer Freiheitsstrafe rechnen ⛓️⚖️

⚠️ Aber: Es geht auch anders.
In Brühl gab es zuletzt sogar einen Freispruch ✅

📌 Fazit: Jeder Fall ist anders – pauschale Aussagen sind gefährlich.
🔍 Frühzeitig prüfen lassen kann entscheidend sein.

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Am Hackenbruch 19
Düsseldorf
40231

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Montag 08:30 - 17:00
Dienstag 08:30 - 17:00
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