14/05/2026
SG Bremen - Urteil mit Signalwirkung: GdB 50 für Kleinkind mit Diabetes Typ I
Ein dreijähriges Mädchen mit Diabetes mellitus Typ I erhielt vor dem Sozialgericht Bremen einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 und gilt damit als schwerbehindert.
SG Bremen, Urteil vom 19.12.2023 - Az. S 19 SB 136/22.
Bei kleinen Kindern müssten nicht nur der medizinische Aufwand, sondern auch die Auswirkungen auf den Alltag berücksichtigt werden.
Das Kind benötigte eine intensive Behandlung mit Insulinpumpe, regelmäßigen Blutzuckerkontrollen und häufigen Anpassungen der Insulindosis an Ernährung und Bewegung. Trotz sorgfältiger Betreuung kam es immer wieder zu Unter- und Überzuckerungen. Zudem war der Kindergartenbesuch nur mit einer speziell geschulten Begleitperson möglich. Auch im häuslichen Alltag war eine dauerhafte Überwachung durch die Eltern erforderlich.
Die Eltern beantragten deshalb einen GdB von 50, der einer Schwerbehinderung entspricht. Grundlage der Entscheidung waren die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG). Danach kann bei Diabetes mellitus Typ I ein GdB von 50 anerkannt werden, wenn täglich mindestens vier Insulingaben notwendig sind und die Lebensführung erheblich eingeschränkt ist.
Das Gericht stellte klar, dass bei Kleinkindern ein anderer Bewertungsmaßstab als bei Erwachsenen gilt. Entscheidend sei der Vergleich mit gesunden Kindern gleichen Alters. Da das Mädchen ohne ständige Unterstützung nicht am gesellschaftlichen Leben teilnehmen konnte, sah das Gericht die Voraussetzungen für eine Schwerbehinderung als erfüllt an.
Das Urteil hat Signalwirkung, weil es die besondere Lebenssituation von Kleinkindern mit Diabetes stärker berücksichtigt.
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