23/05/2026
Was versteht man unter einem Behandlungsfehler?
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach dem zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden fachlichen Standard durchgeführt wird. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Behandelnde sind verpflichtet, Patienten nach dem Facharztstandard in der jeweiligen Fachrichtung zu behandeln. Wird gegen diese Standards verstoßen und entsteht dadurch ein gesundheitlicher Schaden, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Nicht jede erfolglose Behandlung stellt jedoch automatisch einen Behandlungsfehler dar. Auch bei einer ordnungsgemäßen Behandlung können Komplikationen oder unerwünschte Folgen auftreten. Entscheidend ist daher immer, ob der medizinische Standard eingehalten wurde.
Behandlungsfehler können in unterschiedlichen Bereichen auftreten, zum Beispiel:
* Fehler bei der Befunderhebung zur Absicherung einer Diagnose
* Fehler bei Operationen oder Therapien
* Medikamentenfehler
* Mängel in der Dokumentation (Patientenakte)
* Hygienemängel im Krankenhaus oder in der Praxis
* Fehlerhafte Nachsorge und Sicherungsaufklärung
Ein besonders schwerwiegender Verstoß wird als „grober Behandlungsfehler“ bezeichnet. In solchen Fällen wird die Beweislast zu Gunsten des Patienten dahin geändert, dass vermutet wird, dass eingetretne gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Behandlungsfehler verursacht wurden, so dass die Ärzteseite das Gegenteil beweisen muss.
Ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt, muss stets im Einzelfall geprüft werden. Hierzu werden medizinische Unterlagen ausgewertet und sachverständige Gutachten eingeholt.
Alles Gute für Ihre Gesundheit!
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