19/09/2026
Lies diesen interessanten Artikel! https://www.anwalt.de/rechtstipps/fristlose-kuendigung-bei-ungeklaerter-schwerbehinderung-der-antrag-beim-integrationsamt-ersetzt-die-2-wochen-frist-nicht-282879.html
Ganz hervorragender Artikel!
Die Lektüre ist unbedingt zu empfehlen!
Wer eine fristlose Kündigung ausspricht, muss nicht nur einen wichtigen Kündigungsgrund nachweisen können. Ebenso entscheidend ist, dass die Kündigung rechtzeitig erklärt wird. Besondere Schwierigkeiten entstehen, wenn unklar ist, ob der betroffene Arbeitnehmer den besonderen Kündigungsschutz ...