Rechtsanwälte Bandmann & Kollegen
Über die Kanzlei in Cottbus und in Hoyerswerda sind wir in Brandenburg und Sachsen gut zu erreichen, bieten nach Vereinbarung Hausbesuche an und führen auf Wunsch des Mandanten den gesamten Kontakt über die elektronischen Medien. Herr Rechtsanwalt Bandmann ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und bearbeitet daneben vertieft u.a. das Arbeitsrecht (theoretischen Kurs z
um Fachanwalt für Arbeitsrecht erfolgreich abgeschlossen) und Wirtschaftsrecht. Themen wie die Regulierung eines Unfalles, Schadenersatz & Schmerzensgeld, die Vertretung in Bußgeldverfahren oder Strafverfahren, die Regulierung von Ansprüchen gegenüber Versicherern, Abwehr von Regressansprüchen der Haftpflichtversicherung oder Fragen zum Fahrerlaubnisrecht. Frau Rechtsanwältin Bandmann ist ebenfalls den Fachanwalt für Verkehrsrecht und weiterhin Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Sie bearbeitet daher neben dem Verkehrsrecht u.a. das Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Maklerrecht und Pachtrecht. Frau Rechtsanwältin Sergon bearbeitet das privaten und öffentlichen Baurechts, VOB- oder Werkverträge und hat u.a. den theoretischen Kurs für den Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht abgeschlossen. für das Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht und das Thema Unfallregulierung / Schadenersatz ihr Ansprechpartner - vor allem in unserem Büro in Cottbus. Wir beraten und vertreten Sie als Anwalt nicht nur vor den Gerichten in Cottbus, Hoyerswerda, Bautzen, Senftenberg, Lübben, Forst oder Weißwasser sondern über die Region hinaus, egal ob nun z.B. Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Bau- oder Wohnungseigentumsrecht. In vielen Fällen ist es aber sinnvoll, bereits vorgerichtlich einen Anwalt einzuschalten. So können z.B. im Bereich der Unfallregulierung die meisten Verfahren vorgerichtlich abgeschlossen werden. Im Rahmen einer Untervollmacht nehmen wir für Sie Gerichtstermine u.a. in Cottbus, Hoyerswerda, Weißwasser oder Senftenberg wahr, egal ob z.B. Amtsgericht, Landgericht, Arbeitsgericht oder Strafgericht - kontaktieren Sie uns hierzu bitte telefonisch vorab, stimmen die Untervollmacht ab. Die Versendung der Unterlagen kann dann z.B. per Email oder Fax erfolgen. Wir führen die Akte elektronisch. Das Büro in Cottbus liegt zwischen dem Altmarkt und der Spreegalerie, gegenüber dem Rathaus. Kostenpflichtige Parkplätze finden Sie u.a. auf dem Berliner Platz oder in der Spreegalerie. Das Büro in Hoyerswerda liegt nahe der B97 in Richtung Dresden und bietet Parkplätze direkt vor dem Haus. Anwaltskanzlei Cottbus
Berliner Straße 157
03046 Cottbus
Tel. 0355 / 22 523
Anwaltskanzlei Hoyerswerda
Wittichenauer Straße 8,
02977 Hoyerswerda,
Tel. 03571 / 60 277 08
www.rechtsanwalt-bk.de
Impressum:
Rechtsform, Register
Inhaber der Kanzlei ist Herr Martin Bandmann. Berufsbezeichnung und zuständige Kammern
Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Rechtsanwalt Bandmann ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen, Glacisstraße 6 , 01099 Dresden, E-Mail: [email protected], Internet: www.rak-sachsen.de, und hat seinen Kanzleisitz in Hoyerswerda. Rechtsanwältin Bandmann ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg, Grillendamm 2, 14776 Brandenburg an der Havel, E-Mail: [email protected], und hat ihren Kanzleisitz in Cottbus. Frau Rechtsanwältin Sergon ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen und hat ihren Kanzleisitz in Schleife (Cottbus Nebenstelle). Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG) USt‐IdNr. DE: 056/151/07737
Berufshaftpflichtversicherungen
Rechtsanwalt Martin Bandmann
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Allianz Versicherung AG, Königinstr. 28, D-80802 München. Rechtsanwältin Margit Bandmann
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Allianz-Versicherungs AG, Königinstraße 28, D-80802 München. Rechtsanwältin Yvonne Sergon
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Ergo Versicherung. Räumlicher Geltungsbereich: Im gesamten EU‐Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
- Berufsordnung (BORA),
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden. Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Sachsen bzw. Brandenburg (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E‐Mail: [email protected]. Haftungshinweis
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