Mingersregelt

Wegbeschreibung Website

Mingersregelt 💥 Erst Ärger. Dann Mingers.
👉 Jetzt kostenlose Ersteinschätzung sichern! Schreib mir einfach eine Nachricht! Der Mingers.

Selbstständig machte sich Rechtsanwalt Markus Mingers bereits 2004 mit der Kanzlei Mingers & Kollegen in Bonn. 2010 übernahm Markus Mingers die Kanzlei Kreuzer & Partner in Jülich, wandelte diese zuerst in Mingers & Kreuzer und gründete schließlich als heutiger Alleingesellschafter die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die von der Geschäftsführerin Svenja Kinon geführt wird. Rechtsanwaltsgesellschaft geht somit eine bewegte und erfolgreiche Geschichte voraus, tief verwurzelt in ihrem Standort Jülich. Durch den Standort in einer Kleinstadt hatten wir vor allem Verbraucher als Mandanten, die versucht haben, gegen größere ihr Recht durchzusetzen – sei es gegen Behörden, Konzerne oder ihre Arbeitgeber. Unser Ziel war es, das Familiäre unserer ursprünglich kleinen und bodenständigen Kanzlei zu behalten, aber gleichzeitig ein immer stärkerer Partner an der Seite unserer Mandanten in ganz Deutschland zu werden. Dies haben wir erreicht, indem wir auf eine Mischung aus Legal Tech und einem kompetenten, sowie erfahrenen Team setzen. Durch dieses Erfolgskonzept erringen wir monumentale Siege gegen deutsche Banken und Sparkassen, Versicherungsunternehmen, sowie Luftfahrtunternehmen, von denen unsere Mandanten enorm profitieren. JETZT KONTAKT AUFNEHMEN:

https://www.mingers.law
[email protected]

Zwei Wochen nach dem Gebrauchtwagenkauf leuchtet die Motorkontrolllampe – und der Verkäufer sagt: „Gebrauchtwagen, da gi...
21/10/2026

Zwei Wochen nach dem Gebrauchtwagenkauf leuchtet die Motorkontrolllampe – und der Verkäufer sagt: „Gebrauchtwagen, da gibt es keine Gewährleistung.“

Was ich zuerst prüfen würde:

Erstens: Wer hat verkauft? Beim Kauf eines Verbrauchers von einem Händler lassen sich die gesetzlichen Mängelrechte nicht einfach vollständig ausschließen. Bei gebrauchten Fahrzeugen kann die Verjährung unter bestimmten Voraussetzungen auf ein Jahr verkürzt werden. Ein privater Verkäufer kann die Haftung weitergehend ausschließen – allerdings nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder einer übernommenen Beschaffenheitsgarantie.

Zweitens: Wann trat der Defekt auf? Zeigt sich der mangelhafte Zustand innerhalb eines Jahres nach Übergabe, wird beim Verbrauchsgüterkauf grundsätzlich vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorhanden war.

Drittens: Was wurde konkret vereinbart? Kaufvertrag, Anzeige, Nachrichten, zugesicherte Eigenschaften und bekannte Vorschäden gehören zusammen auf den Tisch.

Ich würde den Defekt dokumentieren und dem Verkäufer grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung geben, bevor eigenmächtig eine teure Fremdreparatur beauftragt wird. Je nach Fall kommen danach weitere Rechte wie Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz in Betracht.

Wenn dein Gebrauchtwagen kurz nach dem Kauf Probleme macht, schick mir per PN den Kaufvertrag, die Anzeige, das Kaufdatum, den ersten Defektzeitpunkt und laufende Fristen.

Auch bei einem politischen Gegner will ich wissen, was belegt ist, bevor ich ein Urteil fälle. Ich kann eine Position en...
20/10/2026

Auch bei einem politischen Gegner will ich wissen, was belegt ist, bevor ich ein Urteil fälle. Ich kann eine Position entschieden ablehnen und trotzdem auf einem fairen Verfahren bestehen. Für mich gehört beides zusammen. Wer Macht begrenzen will, muss diese Grenze auch dann akzeptieren, wenn sie der eigenen Seite gerade im Weg steht.

Die gegnerische Versicherung bietet dir nach dem Unfall Geld an – wenn du eine Abfindungserklärung unterschreibst.Das kl...
19/10/2026

Die gegnerische Versicherung bietet dir nach dem Unfall Geld an – wenn du eine Abfindungserklärung unterschreibst.

Das klingt nach Erleichterung: endlich Geld, endlich Ruhe. Gerade wenn Rechnungen liegen bleiben, ist dieser Gedanke verständlich.

Bevor du unterschreibst, würde ich genau hinsehen: Welche Ansprüche sollen mit der Zahlung erledigt sein?

Eine Abschlagszahlung ist etwas anderes als eine abschließende Abfindung. Eine umfassende Vereinbarung kann auch spätere Unfallfolgen erfassen. Dann können Nachforderungen ausgeschlossen sein, obwohl Beschwerden erst später stärker werden. Entscheidend sind der konkrete Inhalt und die Umstände der Vereinbarung.

Ich würde deshalb zuerst drei Dinge klären: Ist die Behandlung abgeschlossen? Lassen sich mögliche Folgen für deine Arbeit bereits einschätzen? Und welche Ansprüche bleiben ausdrücklich offen?

Formulierungen wie „sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche“ verdienen besondere Aufmerksamkeit. Die angebotene Summe lässt sich erst sinnvoll bewerten, wenn klar ist, was du dafür aufgibst.

Mein Rat: Sichere das Angebot, die ärztlichen Unterlagen und deine bisherigen Schadensnachweise. Lass die Reichweite der Erklärung vor einer Unterschrift prüfen, besonders bei noch ungeklärten Verletzungsfolgen.

Liegt dir gerade ein solches Angebot vor, schreib mir eine PN mit einer kurzen Schilderung, dem Stand deiner Behandlung und möglichen laufenden Fristen. Dann lässt sich klären, welche Unterstützung für deinen Fall passt.

Dein Paket soll zugestellt sein. Bei dir ist nichts angekommen.Der Händler verweist auf den Paketdienst. Der Paketdienst...
18/10/2026

Dein Paket soll zugestellt sein. Bei dir ist nichts angekommen.

Der Händler verweist auf den Paketdienst. Der Paketdienst verweist auf die Sendungsverfolgung. Und du sollst trotzdem bezahlen.

Ich würde zuerst drei Punkte prüfen.

Erstens: Wer ist dein Vertragspartner? Wenn du als Verbraucher bei einem gewerblichen Händler bestellst, trägt dieser grundsätzlich das Risiko eines Verlusts auf dem Versandweg. Für Privatverkäufe können andere Regeln gelten. Eine Ausnahme kann außerdem bestehen, wenn du selbst einen vom Händler nicht zuvor benannten Transporteur beauftragt hast.

Zweitens: Was ist bei der Zustellung tatsächlich passiert? Wurde das Paket dir übergeben, bei einem Nachbarn abgegeben oder vor der Tür abgestellt? Eine erteilte Abstellgenehmigung und ihr genauer Inhalt können für die Bewertung entscheidend sein.

Drittens: Welche Unterlagen gibt es? Ich würde Bestellbestätigung, Sendungsverlauf, Zustellnachweis und bisherigen Schriftwechsel zusammen ansehen. Der Status „zugestellt“ allein erklärt noch nicht, wer die Sendung tatsächlich erhalten hat.

Mein Rat: Melde den Nichterhalt dem Verkäufer schriftlich und bitte um Aufklärung sowie den Zustellnachweis. Ob du Lieferung oder Erstattung verlangen kannst, muss anhand des konkreten Falls geprüft werden.

Dein Händler lehnt jede Verantwortung ab? Schreib mir eine PN mit einer kurzen Schilderung, dem Kaufdatum und der Angabe, ob bereits eine Zahlungsfrist oder Mahnung vorliegt. Dann klären wir, welche Unterstützung sinnvoll ist.

Bevor ich auf einen Angriff antworte, stelle ich mir eine Frage: Bringt mich diese Reaktion meinem Ziel näher?Manchmal b...
17/10/2026

Bevor ich auf einen Angriff antworte, stelle ich mir eine Frage: Bringt mich diese Reaktion meinem Ziel näher?

Manchmal braucht es einen klaren Widerspruch. Manchmal ein sachliches Gespräch. Und manchmal bleibt der Kommentar unbeantwortet.

Ich möchte meine Energie dort einsetzen, wo sie etwas bewirkt. Den Zeitpunkt und die Form meiner Antwort bestimme ich selbst.

Bevor du eine Ratenzahlung unterschreibst, nur damit endlich Ruhe ist.Ein Inkassoschreiben liegt auf dem Tisch. Die Ford...
16/10/2026

Bevor du eine Ratenzahlung unterschreibst, nur damit endlich Ruhe ist.

Ein Inkassoschreiben liegt auf dem Tisch. Die Forderung erscheint dir zweifelhaft. Trotzdem klingt das Angebot verlockend: kleine Monatsraten statt weiterer Mahnungen.

Ich würde zuerst prüfen, ob die Forderung überhaupt besteht und wie sich der Gesamtbetrag zusammensetzt. Anschließend würde ich jede Klausel der Vereinbarung lesen.

Denn eine Ratenzahlungsvereinbarung kann mehr enthalten als einen Zahlungsplan: etwa ein Anerkenntnis der Forderung, zusätzliche Kosten oder einen Verzicht auf Einwendungen. Welche Folgen das hat, hängt von der konkreten Formulierung ab.

Auch eine Teilzahlung kann als Anerkennung des Anspruchs wirken und unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Verjährung neu beginnen lassen. Deshalb ist „Ich überweise erst einmal einen kleinen Betrag“ bei einer bestrittenen Forderung keine neutrale Zwischenlösung.

Eine berechtigte Forderung in tragbaren Raten zu begleichen, kann sinnvoll sein. Vorher solltest du aber wissen, welchen Betrag du aus welchem Grund schuldest und welche Verpflichtungen du zusätzlich eingehst.

Mein Rat: Lass dir die vollständige Forderungsaufstellung und den Vereinbarungsentwurf geben. Prüfe auch, was passiert, wenn eine Rate verspätet eingeht.

Du hast ein solches Angebot erhalten? Schreib mir eine PN mit einer kurzen Schilderung, dem Forderungsgrund und der Angabe, ob eine Frist läuft. Dann klären wir, welche Unterstützung sinnvoll ist.

Ich plane meine nächsten Schritte lieber fest ein, als jeden Morgen neu mit mir zu verhandeln. Das gilt fürs Training ge...
15/10/2026

Ich plane meine nächsten Schritte lieber fest ein, als jeden Morgen neu mit mir zu verhandeln. Das gilt fürs Training genauso wie für unangenehme Aufgaben am Schreibtisch.

Ein realistischer Plan berücksichtigt auch Pausen. Entscheidend ist für mich, eine Zusage an mich selbst ernst zu nehmen – gerade dann, wenn die erste Begeisterung nachlässt.

14/10/2026

Bevor du den Aufhebungsvertrag unterschreibst, weil „das Angebot nur heute gilt“.

Dein Arbeitgeber legt dir einen Vertrag vor. Eine Abfindung steht drin. Du sollst sofort unterschreiben.

Ich würde zuerst prüfen, was du mit deiner Unterschrift aufgibst und was du dafür tatsächlich bekommst.

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Wer unterschreibt, kann sich grundsätzlich nicht auf ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht verlassen. Auch die fehlende Bedenkzeit macht den Vertrag allein noch nicht unwirksam. (bundesarbeitsgericht.de⁠)

Die Höhe der Abfindung ist deshalb nur ein Teil der Prüfung. Ebenso wichtig sind das Beendigungsdatum, ausstehendes Gehalt, Urlaub, Überstunden, das Arbeitszeugnis und mögliche Folgen beim Arbeitslosengeld.

Besonders genau würde ich eine Klausel lesen, nach der „sämtliche Ansprüche erledigt“ sind. Dahinter können Forderungen stehen, die du bei der ersten Durchsicht gar nicht auf dem Schirm hast.

Mein Rat: Bitte um einen Vertragsentwurf und Zeit zur Prüfung. Lass dir mündliche Zusagen schriftlich bestätigen. Unterschreibe erst, wenn du die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen überblickst.

Du hast einen Aufhebungsvertrag erhalten? Schreib mir eine PN mit einer kurzen Schilderung und der Angabe, bis wann du reagieren sollst und ob bereits eine Kündigung vorliegt. Dann klären wir, welche Unterstützung sinnvoll ist.

13/10/2026

Bevor du einen gelben Brief zur Seite legst.

„Darum kümmere ich mich am Wochenende.“

Bei einem gerichtlichen Schreiben kann dieser Gedanke teuer werden. Denn eine Frist wartet nicht unbedingt darauf, dass du den Brief öffnest.

Bei einer wirksamen Zustellung durch Einwurf in den Briefkasten kann das Schreiben bereits mit dem Einwurf als zugestellt gelten. Das Datum auf dem gelben Umschlag ist deshalb wichtig. Heb den Umschlag zusammen mit dem Schreiben auf.

Ich würde zuerst drei Dinge prüfen: Was genau wurde zugestellt? Wann erfolgte die Zustellung? Welche Reaktion ist innerhalb welcher Frist erforderlich?

Ein Mahnbescheid, eine Klage und ein Versäumnisurteil verlangen unterschiedliche Antworten. Ein Anruf bei der Gegenseite ersetzt den erforderlichen Rechtsbehelf nicht. Auch der Satz „Die Forderung stimmt doch überhaupt nicht“ schützt allein nicht vor rechtlichen Folgen.

Mein Rat: Öffne gerichtliche Post sofort, fotografiere sämtliche Seiten und den Umschlag und lass die Frist zeitnah prüfen. Je früher du reagierst, desto mehr Handlungsmöglichkeiten können bestehen.

Du hast ein solches Schreiben erhalten und weißt nicht, was jetzt zu tun ist? Schreib mir eine PN mit einer kurzen Schilderung, der Art des Schreibens und dem Zustellungsdatum. Dann klären wir, welche Unterstützung für deinen Fall sinnvoll ist.

13/10/2026

Du hast ein rechtliches Problem und weißt nicht, wo du anfangen sollst?

Eine unerwartete Forderung. Ärger mit dem Vermieter. Ein mangelhaftes Auto. Eine Versicherung, die nicht zahlen will. Oder ein gerichtliches Schreiben, bei dem plötzlich die Zeit drängt.

Auf dieser Seite zeige ich dir, welche Fragen in solchen Situationen entscheidend sind, welche Fehler du vermeiden solltest und was ich zuerst prüfen würde.

Ich bin Markus Mingers, Jurist. Mir ist wichtig, rechtliche Probleme verständlich einzuordnen und konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Wenn du Unterstützung in deiner eigenen Angelegenheit suchst, kannst du mir eine persönliche Nachricht schicken. Beschreibe bitte kurz:

Was ist passiert?
Was möchtest du erreichen?
Gibt es bereits ein Schreiben, einen Termin oder eine laufende Frist?

Bitte veröffentliche keine vertraulichen Unterlagen oder persönlichen Daten in den Kommentaren. Für die erste Nachricht genügt eine kurze Schilderung.

Anschließend klären wir, ob und in welchem Umfang wir dich unterstützen können, welche Unterlagen benötigt werden und welche Kosten mit einer Beauftragung verbunden sind. Die anwaltliche Beratung und Vertretung erfolgt im Rahmen meiner Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Eugen Becker.

Hier findest du regelmäßig die Rubriken „Bevor du …“ und „Was ich zuerst prüfen würde“ – mit verständlichen Hinweisen für Entscheidungen, die rechtliche Folgen haben können.

Wenn bei dir bereits eine Frist läuft, nenne sie bitte gleich in deiner Nachricht. Eine PN allein wahrt keine Frist.

Markus Mingers

Adresse

Bonner Landstraße 45
Cologne
50996

Benachrichtigungen

Erfahren Sie als Erste/r von Neuigkeiten und Aktionen: Wir schicken Ihnen eine E-Mail, wenn Mingersregelt etwas veröffentlicht. Ihre E-Mail-Adresse wird für keinen anderen Zweck verwendet, und Sie können sich jederzeit abmelden.

Verknüpfungen

Teilen