Rechtsanwaltskanzlei Dogru

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07/11/2013
25/07/2012

ROM III Verordnung!

Wichtige Änderung bei der Scheidung von türkisch-türkischer Ehen in Deutschland. Wohnen beide Eheleute in Deutschland, gilt ab dem 21.6.12. für die Scheidung nur noch deutsches Recht.

Dies bedeutet, dass das Trennungsjahr auch bei türkischen Staatsangehörigen eingehalten werden muss. Das Widerspruchsrecht des Ehepartners entfällt.

28/03/2012

Hundeverordnung NRW

Für alle die es immer noch nicht gelernt haben wie ein Hund in der Öffentlichkeit zu führen ist.

Gem. § 11 Abs. 6 LHundG ist der/die Halter/in oder eine berechtigte Aufsichtsperson von größeren Hunden verpflichtet, diese außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nur angeleint zu führen – ausgenommen hiervon sind die ausgewiesenen Hundefreilaufflächen.

Zur Vermeidung von Gefahren besteht gem. § 2 Abs. 2 LHundG NRW eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde !!!! in den nachstehenden Bereichen:

1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr.

2. in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen - mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,

3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, und sonstigen Verantstaltungen mit Menschenansammlungen,

4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

Ein Hund ist gem. § 2 Abs. 1 LHundG NRW so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihm keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

06/02/2012

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wurde am 1. September 2011 eingeführt. Am 1. September 2011 wurde der bisher übliche Aufenthaltstitel, der als Klebeetikette von der Ausländerbehörde ausgestellt wurde, durch den eAT ersetzt. Dieser wird durch die Bundesdruckerei hergestellt.
Auf der sog. E-Aufenthaltskarte werden neben zwei Fingerabdrücken auch ein digitales Foto des Inhabers gespeichert. Wer in Deutschland lebt, aber kein EU-Bürger ist und keinen deutschen Pass besitzt, wird seine Fingerabdrücke in der Ausländerbehörde abgeben müssen.

15/01/2012

Mavi Kart

Sie haben nach türkischem Recht die Möglichkeit der Beantragung einer sogenannten “Mavi Kart”. Mit diesem Ausweis bleiben Ihnen sämtliche staatsbürgerlichen Rechte in der Türkei, bis auf das aktive und passive Wahlrecht, erhalten.
Sie sollten unter keinen Umständen nach der Ausbürgerung die türkische Staatsbürgerschaft erneut annehmen.

Veröffentlichung des türkischen Konsulates :
Alman vatandaşlığına geçmek üzere Türk vatandaşlığından çıkma izni almak isteyen vatandaşlarımızın başvurularını, aşağıdaki belgelerle birlikte yapmaları gerekmektedir: Güvence Belgesi, (Einbürgerungszusicherung) Bezirksregierung tarafından düzenlenir. Anne ve babanın pasaportları ve belge üzerindeki bireylerin nüfus cüzdanları, 8 adet fotoğraf, (18 yaşından büyükler için) ( 2 adet fotoğraf “Pembe Kart” için) 15 yaşını doldurmuş çocukların anne veya babalarına bağlı olarak Alman vatandaşlığına geçmek istemeleri durumunda, Başkonsolosluğa şahsen verecekleri dilekçe. Türk Vatandaşlığından izinle çıkan kişilerin pasaport ve nüfus cüzdanları iptal edilerek, kendilerine “4112 Sayılı Kanunla Saklı Tutulan Hakların Kullanılmasına İlişkin Belge” verilir. Bu belge, Türkiye’de ikamet, seyahat, çalışma, yatırım, ticari faaliyet, miras, taşınır mal satın alma, ferağı, kiralama gibi konularda kullanılmaktadır.

15/01/2012

Das Einbürgerungsverfahren

1. Der Einbürgerungsantrag ist persönlich zu stellen.

2. Sie erhalten nach ca. 8-12 Monaten die Einbürgerungszusicherung. Mit der Einbürgerungszusicherung müssen Sie zum türkischen Konsulat gehen und die Ausbürgerung beantragen. Hierzu sind folgende Unterlagen erforderlich :
- Einbürgerungszusicherung der BRD
(Original + beglaubigte Übersetzung)
- Personalausweis
- 8 Fotos

3. Nach ca. 8 Monaten erhalten Sie die Ausbürgerungszusicherung aus dem türkischem Staat. Mit der beglaubigten Übersetzung müssen Sie sich nun wieder zu den deutschen Behörden begeben.

4. Nach weiteren 6 Monaten erhalten Sie schließlich die deutsche Staatsbürgerschaft durch Überreichung der Einbürgerungsurkunde.

5. Nachdem Sie die Einbürgerungsurkunde erhalten haben, müssen Sie die Ausbürgerung beim türkischen Konsulat vornehmen lassen.
Sie benötigen 1 Foto, die Einbürgerungsurkunde und ihren Pass. Die Übersetzung der Einbürgerungsurkunde erfolgt im Konsulat. Die Übersetzung kostet ca. 24 EUR/Urkunde (die Beglaubigung der übersetzten Urkunde kostet ca. 20 EUR). Sie sollten daher die Übersetzung direkt beim Konsulat vornehmen lassen.

09/01/2012

Alman vatandaslik Kanunu

Vatandaslik Kanunu 15.o7.1999 da meclisten gecip o1.o1.2ooo senesinde yürülüge girmistir

Alman vatandasligina vatandaslik kanununun 17. maddesine göre vatandasliga kabul vesikasi verilmesi ile vatandaslik elde edilir. Alman vatandasligina gecen bir kisinin her alman vatandasi gibi haklari olusur. Vatandaslik kanununun 17. maddesine göre alman vatandasligi baska bir ülkenin vatandasligi alindiginda türk vatandasligi otomatikmen kaybedilir.

Vatandasliklar kanununun 25. maddesine göre alman vatandasligini, vatandasin kendi dilekcesi üzere baska bir vatandasliga sahip oldu ise, diger vatandasligi alis tarihi ile kaybeder.

Bunun disinda dikkat edilmesi gereken madde vatandaslar kanununun 28. maddesidir. Vatandaslar kanununun 28. maddesine göre bir baska ülkede askerligini yapan alman vatandaslari, alman vatandasligini kaybeder.

Dikkate alinmasi gereken seyler sunlardir:

1.
o1.o1.2ooo senesine kadar alman vatandasligini alip tekrar türk vatandasligina gecen kisilerin kaygi duymasina gerek yok. o1.o1.2ooo senesinde yürürlüge giren kanun bu günden itibaren gecerliligini korur. Bundan evvel alinan vatandasliklar eski vatandaslik kanununa göre uygulanir. Eski vatandaslik kanununa göre bir alman vatandasi baska bir ülkenin vatandasligini almak ile alman vatandasligina kaybetmez, sadece baska bir ülkede yasayarak o ülkenin vatandasligini alir ise, o zaman kaybeder.
2.
Alman vatandasligina o1.o1.2ooo senesinden evvel gecen kisiler türk vatandasligina gecmesi icin dilekceyi türk konsolosluklarinda o1.o1.2ooo tarihine kadar veren kisiler ve resmi sekilde vatandasligini o1.o1.2ooo tarihinden sonra alan kisiler benim görüsüme göre alman vatandasliklarini kaybetmezler. o1.o1.2ooo senesinden evvel yürülükte olan kanuna göre baska bir vatandasliga gecme dilekcesi kanun disi degildir.
3.
Büyük sorun yasayacak kisiler o1.o1.2ooo senesinden sonra baska bir ülkenin vatandasligina gecmesi icin dilekce veren kisilerdir. Vatandasliklar kanununun 17. maddesine göre bu kisiler türk vatandasligini aldiklari tarihten itibaren alman vatandasligini kaybederler. Alman vatandasligini kaybeden kisiler büyük sorunlar yasayacaklardir. Bilindigi gibi bir alman vatandasina almanyada yasamasi icin oturma müsadesi gerekmez. Türk vatandasligini geri alan alman vatandaslari pasaportlarinda oturma izini bulamazlar. Alman vatandasligini kaybeden bir kisi demekki bu cifte vatandaslik ortaya ciktiginda o tarihe kadar bir yasal oturma müsadesi bulunmadigindan dolayi hemen yabancilar polisine basvurmalari gerekir. Türk vatandasi olarak mutlaka oturma müsadesi dilekcesi gerekir.

Türk vatandasligina tekrar gecmek isteyen bir alman vatandasi vatandaslik yasasinin 25. maddesine göre türk vatandasligina gecme dilekcesini vermeden evvel alman makamlarindan türk vatandasligina gecmesi icin müsade alma imkani vardir. Alman makamlarinda dilekce verilmesi gerekir, türk vatandasligina gecebilmek icin.

Bu kanunda ön görülen hak hakikatten bir türk vatandasi icin yoktur. Bugüne kadar hic karsilasmamisizdir, bir alman vatandasligina gecen bir türk vatandasi müracat üzerine türk vatandasligina gecme müsadesi almasina. Görüyoruz ki vatandasliklar kanununun 25. maddesi öyle degistirilmis ki sadece bir kisim alman vatandaslari icin yine gecerliligini koruyor. Türk vatandasligindan alman vatandasligina gecen kisiler zaten cifte vatandaslik istemediklerini beyan ediyorlar. Alman vatandasligindan tekrar türk vatandasligini almak isteyen bir türk bu önceki beyan yüzünden bu müsadeyi alamiyor.



Sonucta bütün vatandaslarimiza tavsiyemiz kesinlikle o1.o1.2ooo tarihinden sonra türk vatandasligina gecmesinler. Türkiyedeki haklarini korumak icin su anda mavi kart vardir. Bazi sorunlar yasansada bu mavi kart bir türk vatandasinin haklarini korur.
Saygilarimla

Av. Sebahattin Dogru

05/01/2012

Gläubigerschutz nur noch mit P-Konto

Schuldner können ihr Existenzminimum ab Januar nur noch mit einem speziellen Pfändungsschutzkonto vor den Gläubigern schützen. Per Gerichtsentscheid ist das nicht mehr möglich. Auch der 14-tägige Verrechnungsschutz für Sozialleistungen entfällt. Auf dem sogenannten P-Konto behält die Bank jeden Monat automatisch einen Grundbetrag von derzeit 1028,89 Euro zurück. Die Institute sind verpflichtet, ein normales Girokonto binnen vier Tagen in ein P-Konto umzuwandeln.

05/01/2012

Familienpflegezeit

Beschäftigte können zur Pflege ihrer Angehörigen ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Bei einer Reduzierung der Arbeitszeit in der Pflegephase auf 50% erhalten die Beschäftigten weiterhin 75% des letzten Bruttoeinkommens. Später müssen sie dann wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75% des Gehalts – so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.

05/01/2012

Rente mit 67

Zukünftig erreichen alle ab 1964 Geborenen das Rentenalter erst mit 67 Jahren. Für alle ab 1947 geborenen steigt das Renteneintrittsalter schrittweise bis zum Jahrgang 1958 um einen Monat, danach um zwei Monate pro Jahrgang.

05/01/2012

OLG Stuttgart vom 12.12.2011

Verweigert der Türsteher einer Diskothek einem potenziellen Besucher den Zugang wegen seiner Hautfarbe, so kann dieser Ansprüche nach dem AGG geltend machen. Dies beinhaltet auch einen Anspruch auf Entschädigung gem. § 21 Abs. 2 S. 3 AGG.

Der Sachverhalt:
Der Kläger macht gegenüber der Beklagten, die eine Diskothek in Reutlingen betreibt, Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend, da ihm wegen seiner Hautfarbe der Einlass in die Diskothek verwehrt worden sein soll. Er hat vorgetragen, ihm sei am 5.11.2010 der Zutritt zu dem Tanzlokal mit der Bemerkung verweigert worden, es seien "schon genug Schwarze drin".

Das LG gab der Klage insoweit statt, als die Beklagte dem Kläger künftig den Zutritt zu ihrer Diskothek nicht wegen seiner Hautfarbe verweigern darf. Die Klage auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von mindestens 5.000 € wies es jedoch wegen der geringen Intensität des Eingriffs in die Rechte des Klägers ab.

Gegen dieses Urteil wandten sich beide Parteien mit Berufung und Anschlussberufung. Der Kläger verfolgte seinen geltend gemachten Anspruch auf Schmerzensgeld i.H.v. mindestens 5.000 € fort. Die Beklagte begehrte Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und Abweisung der Klage. Die Berufung des Klägers hatte teilweise Erfolg, während die Anschlussberufung der Beklagten vollständig zurückgewiesen wurde. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

Die Gründe:
Nach Anhörung des Klägers und Beweisaufnahme durch Vernehmung von zwei Zeugen konnte zwar nicht festgestellt werden, dass ein Türsteher die vom Kläger behauptete Äußerung tatsächlich gemacht hat. Allerdings hat ein männlicher Zeuge mit dunkler Hautfarbe glaubhaft bestätigt, am gleichen Abend ebenfalls von den Türstehern der Beklagten abgewiesen worden zu sein, während zwei Begleitern mit weißer Hautfarbe der Eintritt gestattet worden sei. Der Senat hat auf dieser Grundlage festgestellt, dass die Türsteher der Beklagten am fraglichen Abend zumindest zeitweise jungen Männern mit dunkler Hautfarbe den Einlass verwehrt haben.

Dies rechtfertigt nicht nur das erstinstanzlich ausgesprochene Verbot, dem Kläger wegen seiner Hautfarbe den Einlass in die Diskothek zu verwehren, sondern auch eine Entschädigung für die damit verbundene, sachlich nicht gerechtfertigte Diskriminierung. Die vom Kläger verlangte Entschädigung von mindestens 5.000 € erschien jedoch angesichts des Gewichts des Vorfalls auch unter Einbeziehung generalpräventiver Überlegungen als überhöht und auch unter Berücksichtigung des in anderen Fällen zugesprochenen Schmerzensgeldes für die Missachtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Menschen als unverhältnismäßig.

Unter Würdigung aller Umstände wird eine Entschädigung nach § 21 Abs. 2 S. 3 AGG i.H.v. 900 € als angemessen angenommen. Damit ist auch ein Abschreckungseffekt verbunden, weil dies dem Eintritt von 150 zahlenden Gästen an dem besagten Abend entspricht. Bei den generalpräventiven Überlegungen war einzubeziehen, dass an anderen Abenden männliche Personen mit dunkler Hautfarbe Zutritt zur Diskothek der Beklagten gehabt haben und sie daher nicht generell vom Zugang zu dieser Diskothek ausgeschlossen waren, was eine höhere Entschädigung hätte rechtfertigen können.

05/01/2012

Kindergeld
Änderung ab dem 01.01.2012

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt:
für das erste und zweite Kind monatlich 184 Euro
für das dritte Kind monatlich 190 Euro
für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 215 Euro
Kindergeld gibt es grundsätzlich
für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr,
für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr,
für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten die oben genannten Regelungen für Kinder in Ausbildung.
Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit nachgeht.

Adresse

Hohenzollernring 38/40
Cologne
50672

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:30
14:00 - 17:30
Dienstag 08:30 - 12:30
14:00 - 17:30
Mittwoch 08:30 - 12:30
14:00 - 17:30
Donnerstag 08:30 - 12:30
14:00 - 17:30
Freitag 08:30 - 12:30
14:00 - 17:30

Telefon

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