Rechtsanwälte Schneller&Partner

Rechtsanwälte Schneller&Partner ständige professionelle Rechtsberatung mit dem Ziel Rechtsstreite zu vermeiden

31/12/2025

Wir wünschen einen guten Rutsch und für 2026 viel Glück, Erfolge und vor allem Gesundheit! Wir stehen Ihnen weiterhin gerne zur Verfügung

09/11/2021

ganz aktuell: ab dem 8.11.21 gilt der neue Bußgeldkatalog!
Hier die wichtigtsen Änderungen:

1. Innerorts zu schnell:
bis 10 km/h 30 Euro(bisher 15!)
11-15 km/h 50.-( bisher 30.-)
16-20 km/h 70.-(bisher 35)
21-25 km/h 115.-(bisher 80.-)
26-30 km/h 180.-(bisher 100.-)
31-40 km/h 260.-(bisher 160.-)
41-50 km/h 400.-(bisher 200.-)
51-60 km/h 560.-(bisher 280.-)
61-70 km/h 700.-(bisher 480.-)
über 70 km/h 800.-(bisher 680.-)

2. Behinderung der Feuerwehrzufahrt: 100.-
3. Vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und
Seitenstreifen 100.- (bisher 25.-)
4. unberechtigtes Parken auf einem Platz für elektrische betriebene
Fahrzeuge: 55.-
5. Nichtbilden einer Rettungsgasse oder unerlaubte Nutzung der
Rechtsgasse: zwischen 200.- - 320.- und 1 Monat Fahrverbot

Es heisst also noch mehr Vorsicht im Straßenverkehr. Sollten Sie trotzdem einmal erwischt werden, steht unsere Kanzlei Ihnen gerne mit Beratung und Prüfung von Möglichkeiten der Abhilfe zur Verfügung.

30/04/2020

Wir weisen auf wesentliche Änderungen in der Straßenverkehrsordnung hin, die ab 1. Mai 2020 gelten:

- bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen verdoppeln sich die Bußgelder, eine Überschreitung von bis zu 10 km/h verursachen schon 30.- Bußgeld, ein Fahrverbot gilt schon ab 21km/h innerorts!

- Seitenabstand zu Radfahrern jetzt 1,5 Meter innerorts, 2 Meter außerhalb geschlossener Ortschaften

- Halten auf einem Schutzstreifen für Radfahrer ist jetzt verboten und wird mit 100.- Euro geahndet

Es heisst also Aufpassen und bei Verstößen unsere Kanzlei kontaktieren

16/04/2020

Wir sind auch in der jetzigen Zeit stets erreichbar! Es gibt viele Fragen wie Unternehmen und Handwerksbetriebe mit den Problemen der Krise umgehen sollen! Dazu bilden wir uns täglich aktuell aus um Ihnen und Ihrem Betrieb aktuell und professionell helfen zu können

19/09/2019

Alter, Krankheit, ein Unfall – es gibt viele Gründe, aus denen Menschen nicht mehr für sich selbst sorgen können. Wer aber auch dann über sein Leben bestimmen will, sollte frühzeitig eine Vorsorgevollmacht aufsetzen und dabei einige Regeln beachten.

Adresse

Aachener Str. 1053-1055
Cologne
50931

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 18:00
Dienstag 08:30 - 18:00
Mittwoch 08:30 - 18:00
Donnerstag 08:30 - 18:00
Freitag 08:30 - 15:00

Telefon

+492217888680

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