Prof. Großkopf

Prof. Großkopf Rechtsanwalt aus Köln. Professor an der KatHO NRW. Fachbereich Gesundheitswesen.

Die öffentliche Diskussion um das Pflegeneuordnungsgesetz ist geprägt von Kritik — und die ist in vielen Punkten berecht...
17/06/2026

Die öffentliche Diskussion um das Pflegeneuordnungsgesetz ist geprägt von Kritik — und die ist in vielen Punkten berechtigt. Doch ein differenzierter Blick lohnt sich.

Im Kölner Pflegetalk habe ich mit Pflegeexperte Heiko Pietsch gezielt nach den positiven Aspekten des aktuellen Referentenentwurfs gesucht. Und ja, es gibt sie: Die neue Budget-Systematik schafft Übersichtlichkeit, die Sachleistungsbeträge steigen spürbar, und die vorgesehene automatische Inflationsanpassung ist längst überfällig.

Ob das reicht, um die strukturellen Probleme der Pflegeversicherung zu lösen, ist eine andere Frage. Aber Schwarz-Weiß-Denken hilft niemandem — weder den Pflegenden noch den Pflegebedürftigen. ⚖️

https://www.rechtsdepesche.de/pflegereform-pflegeneuordnungsgesetz-gutes/

Die Pflegeausbildung gehört finanziell zu den attraktivsten Ausbildungen in Deutschland – das zeigen die Zahlen deutlich...
17/06/2026

Die Pflegeausbildung gehört finanziell zu den attraktivsten Ausbildungen in Deutschland – das zeigen die Zahlen deutlich. ⚖️

Durchschnittlich 1.420 Euro brutto erhalten Auszubildende zur Pflegefachkraft bereits im ersten Ausbildungsjahr. Gesetzlich geregelt ist das Recht auf eine angemessene Vergütung in § 17 BBiG – mit einer Mindestvergütung von 724 Euro monatlich für 2026 als gesetzlicher Untergrenze. Hinzu kommen Schicht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge sowie mögliche Sonderzahlungen.

Für alle, die den Beruf in der Pflege ergreifen oder empfehlen möchten: Ein genauer Blick in den Ausbildungsvertrag lohnt sich. Die Vergütung variiert je nach Träger erheblich – ob TVöD, AVR oder individueller Tarifvertrag.

Die Pflege braucht motivierten Nachwuchs. Eine faire Vergütung ist dabei kein Luxus, sondern eine Grundvoraussetzung.

https://www.rechtsdepesche.de/ausbildungsverguetung-pflege-geregelt/

Das Pflegegeld, wie wir es kennen, wird abgeschafft — zumindest dem Namen nach. Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnu...
17/06/2026

Das Pflegegeld, wie wir es kennen, wird abgeschafft — zumindest dem Namen nach. Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sieht vor, § 37 SGB XI künftig als Entlastungsbudget zu führen und die Spielregeln grundlegend zu verändern.

Was mich als Juristen besonders beschäftigt: Die neuen Kürzungsmöglichkeiten für Pflegekassen sind weitreichend. Wer die Pflegebegleitung nicht nutzt oder vorgeschlagene Maßnahmen nicht umsetzt, riskiert eine Streichung des Budgets. Dazu kommt eine Nachweispflicht, die in dieser Form bislang nicht existierte.

Für Pflegekräfte und Pflegedienstleitungen ist dieses Thema keine Randnotiz — die Fragen, die Betroffene und Angehörige stellen werden, werden sehr konkret sein. ⚖️

https://www.rechtsdepesche.de/pflegereform-2027-entlastungsbudget/

Ein Fall, der tiefe medizinische und juristische Fragen aufwirft: Ein Kardiologe der Berliner Charité beschleunigte den ...
17/06/2026

Ein Fall, der tiefe medizinische und juristische Fragen aufwirft: Ein Kardiologe der Berliner Charité beschleunigte den Tod zweier Intensivpatienten durch eine hochdosierte Propofolgabe — aus Mitgefühl, wie er angab. Das Landgericht Berlin verurteilte ihn wegen Totschlags zu vier Jahren Haft.

Nun hat der Bundesgerichtshof das Urteil weitgehend aufgehoben — nicht wegen eines Freifahrtscheins für den Angeklagten, sondern weil die Frage der Heimtücke unzureichend geprüft wurde. Was wussten die anwesenden Krankenschwestern wirklich? Erkannten sie den Tötungsvorsatz? Diese Fragen blieben offen — und das ist rechtlich nicht haltbar.

Der Fall muss neu aufgerollt werden. Denn die Grenze zwischen Sterbebegleitung und strafbarer Tötung ist nicht immer scharf. Umso wichtiger, dass Gerichte sie klar ziehen. ⚖️

https://www.rechtsdepesche.de/kardiologe-tod-zweier-patienten/

Ein Fall, der viele Fragen aufwirft: Eine Mutter ließ im Rahmen eines Vertrags das Nabelschnurblut ihres Neugeborenen fü...
10/06/2026

Ein Fall, der viele Fragen aufwirft: Eine Mutter ließ im Rahmen eines Vertrags das Nabelschnurblut ihres Neugeborenen für ein Stammzelldepot sichern — doch die Geburtsklinik entsorgte die Nabelschnur, ohne die Entnahme durchzuführen.

Die Mutter klagte auf Feststellung sämtlicher zukünftiger Schäden. Das OLG Saarbrücken wies die Klage ab: Wer eine Feststellungsklage auf künftige Vermögensschäden stützt, muss konkret darlegen können, dass diese tatsächlich eintreten werden. Ein allgemeines Lebensrisiko genügt dafür nicht. ⚖️

Das Gericht schloss eine Verletzung absolut geschützter Rechtsgüter nicht aus — sah aber keinen Anlass, künftige Schäden als hinreichend wahrscheinlich einzustufen. Ein lehrreiches Urteil zu den Grenzen des Feststellungsinteresses im Arzthaftungsrecht.

https://www.rechtsdepesche.de/klinik-entsorgt-nabelschnur-mutter-klagt/

Eine Klinik entsorgt versehentlich eine Nabelschnur — obwohl die Mutter eigens einen Vertrag zur Stammzelleneinlagerung ...
10/06/2026

Eine Klinik entsorgt versehentlich eine Nabelschnur — obwohl die Mutter eigens einen Vertrag zur Stammzelleneinlagerung geschlossen hatte. Was folgte, ist ein lehrreicher Fall aus dem Haftungsrecht: Das OLG Saarbrücken wies die Feststellungsklage ab.

Der Kern: Eine solche Klage wegen zukünftiger Vermögensschäden setzt deren Wahrscheinlichkeit voraus. Das Gericht sah keine: Das Kind ist gesund, familienanamnestisch unauffällig — und die statistische Nutzungsrate von Nabelschnurpräparaten liegt unter einem Prozent.

Interessant ist, dass das Gericht dennoch von einer Verletzung eines absoluten Rechtsguts ausging — und trotzdem keinen zukünftigen Schaden als wahrscheinlich wertete. Für die Praxis bedeutet das: Wer Feststellungsklage erhebt, muss konkret darlegen, welche weiteren Schäden noch entstehen könnten. ⚖️

https://www.rechtsdepesche.de/klinik-entsorgt-nabelschnur-mutter-klagt/

09/06/2026

Sexualität in Alten- und Pflegeeinrichtungen – ein Tabuthema oder ein notwendiger Aspekt der Lebensqualität? Wie steht ihr dazu? Kommentiert unten!

Bis zu 80 % der Menschen mit Ulcus cruris venosum erhalten keine adäquate Kompressionstherapie – obwohl sie zu den wirks...
09/06/2026

Bis zu 80 % der Menschen mit Ulcus cruris venosum erhalten keine adäquate Kompressionstherapie – obwohl sie zu den wirksamsten Behandlungsmethoden zählt. Fehlende Ausbildung, veraltetes Material, kaum kontrollierbarer Anpressdruck.

Beim EWMA-Kongress 2026 in Bremen diskutierten Kerstin Protz und Dr. Dorothee Busch diese Versorgungslücke – und ein System, das den Kompressionsdruck erstmals in Echtzeit messbar macht.

👉 https://www.rechtsdepesche.de/kompressionstherapie-technologie/

Was in Langelsheim im Harz geschehen sein soll, ist ein Paradebeispiel für systemisches Pflegeversagen: Bewohner sollen ...
09/06/2026

Was in Langelsheim im Harz geschehen sein soll, ist ein Paradebeispiel für systemisches Pflegeversagen: Bewohner sollen über Jahre hinweg sediert, eingesperrt und durch gefälschte Berichte gegenüber Ärzten und dem Medizinischen Dienst falsch dargestellt worden sein.

Die Anklage nennt es ein „Herrschaftsregime" — ein Begriff, der bei näherer Betrachtung der Vorwürfe erschreckend treffend klingt.

Dieser Prozess macht deutlich, wie wichtig unabhängige Kontrolle und eine Pflegekultur sind, in der Missstände ohne Angst gemeldet werden können. Das Verfahren am Landgericht Braunschweig dürfte für alle in der Pflege Tätigen von erheblicher Relevanz sein. ⚖️

https://www.rechtsdepesche.de/pflegeskandal-harz-bewohner-sediert/

Ein Fall, der aufhorchen lässt: Eine Pflegedienstinhaberin schloss Versorgungsverträge mit mehreren Kassen – und erfüllt...
08/06/2026

Ein Fall, der aufhorchen lässt: Eine Pflegedienstinhaberin schloss Versorgungsverträge mit mehreren Kassen – und erfüllte eine zentrale Voraussetzung nie: das Vorhandensein einer verantwortlichen Pflegedienstleitung.

Zwischen 2013 und 2015 wurden trotzdem 76 Fälle abgerechnet. Der BGH hat das nun unmissverständlich klargestellt: Wer eine Rechnung einreicht, erklärt damit konkludent, dass die Leistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen erbracht wurden – inklusive einer qualifizierten PDL. ⚖️

Das Landgericht Rostock verurteilte die Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 76 Fällen zu acht Jahren Freiheitsstrafe. Für alle im Pflegebereich Tätigen ein wichtiges Signal: Im Sozialversicherungsrecht gilt ein streng formaler Maßstab – und das zu Recht.

https://www.rechtsdepesche.de/pflegedienst-fehlender-pdl-kassen/

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