Kanzlei Potthast

Kanzlei Potthast Ihre Kanzlei für Erbrecht, Versicherungsrecht, Beamtenrecht und Reiserecht Heute spiegelt sich dieses u.a.

Wir begrüßen Sie herzlich auf der Facebookseite der Kanzlei Potthast Rechtsanwälte und freuen uns über Ihr Interesse. Die Rechtsanwälte Potthast sind bereits in der dritten Generation im Herzen der Domstadt Köln für Sie tätig. Aus dieser langen Tradition heraus ist ein besonderes Engagement für den Beruf und damit ganz selbstverständlich für die Mandanten entstanden. in einer hochgradigen fachlich

en Spezialisierung sowie einer modernen technischen Ausrüstung der Kanzlei wider. Der Anspruch unserer Mandanten auf eine qualifizierte Beratung ist deshalb für uns und unsere Mitarbeiter eine Verpflichtung, der wir gerne nachkommen. In der Kanzlei Potthast sind für Sie tätig:

- Karsten Stickeler, Fachanwalt für Erbrecht
- Birgit Witt-Raffati, Fachanwältin für Versicherungsrecht

Impressum:

Wir verweisen auf das Impressum unseres Internetauftritts, dessen Angaben auch für die Facebookseite gelten:

http://www.kanzlei-potthast.de/impressum

Der Bundesgerichtshof hat heute eine wichtige Entscheidung zum Erbvertrag getroffen.Kurz gesagt: Wer durch Erbvertrag al...
08/07/2026

Der Bundesgerichtshof hat heute eine wichtige Entscheidung zum Erbvertrag getroffen.

Kurz gesagt: Wer durch Erbvertrag als Erbe eingesetzt ist, verliert seinen Schutz nicht schon deshalb, weil sich der Erblasser im Erbvertrag ein Rücktrittsrecht vorbehalten hatte.

Entscheidend ist: Solange der Erblasser nicht tatsächlich vom Erbvertrag zurücktritt, bleibt die erbvertragliche Bindung bestehen.

Das ist gerade bei lebzeitigen Schenkungen wichtig. Der Erblasser kann also nicht einfach wesentliche Vermögenswerte verschenken und damit den Vertragserben wirtschaftlich leer ausgehen lassen, nur weil im Erbvertrag theoretisch ein Rücktritt vorbehalten war.

Im konkreten Fall ging es unter anderem um Grundstücksübertragungen und Geldzahlungen an eines von zwei Kindern. Der andere Vertragserbe verlangte nach dem Tod des Erblassers Rückgewähr bzw. Wertersatz.

Der BGH hat klargestellt: Ein bloßer Rücktrittsvorbehalt ist kein Freibrief für beeinträchtigende Schenkungen.

Für die Praxis bedeutet das: Erbverträge müssen sauber gestaltet werden. Und bei größeren lebzeitigen Vermögensübertragungen sollte genau geprüft werden, ob diese später nach § 2287 BGB angegriffen werden können.

BGH, Versäumnisurteil vom 08.07.2026 – IV ZR 256/25

Weihnachten ist eine Zeit der Besinnung – und des Dankes.Wir möchten uns bei allen Mandantinnen und Mandanten für das en...
23/12/2025

Weihnachten ist eine Zeit der Besinnung – und des Dankes.

Wir möchten uns bei allen Mandantinnen und Mandanten für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Ebenso danken wir unseren Kolleginnen, Kollegen und Wegbegleitern für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und alles Gute für das kommende Jahr.

Ihr Team von Potthast Rechtsanwälte

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