Leitstelle Köln

Leitstelle Köln Die Leitstelle betreut für das BMWi und das BAFA die Bundesförderprogramme für unternehmerischen Know-hows.

08/05/2017

Beraterschulung I Informationsveranstaltung

Die Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes in Köln arbeitet im Auftrag des Bundesministeri-ums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und prüft innerhalb der RAHMENRICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG UNTERNEHMERISCHEN KNOW-HOWS Anträge und Verwendungsnachweise zur Bezuschussung von Unternehmensberatungen für Jungunternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten.

Dabei treten immer wieder Fragen auf, die wir gerne mit Ihnen diskutieren wollen, Anregungen geben werden und wesentliche Informationen zu den Förderprogrammen, Anträgen und Abrechnungen präsentieren.

Als Regionalpartner der Leitstelle in Köln, steht u.a. der Handelsverband Sachsen den Unternehmen branchen- und regionsübergreifend für die notwendigen Erstinformationsgespräche zur Verfügung.

Datum : Donnerstag, 08.06.2017
Ort : CrefoFORUM, Creditreform Dresden
Augsburger Straße 4
01309 Dresden

ANMELDUNG über die Homepage der Leitstelle Köln.
www.leitstelle.org

20/10/2016

Unternehmen in Schwierigkeiten :

Ein Unternehmen in Schwierigkeiten liegt nur dann vor, wenn durch den Verlust mehr als die Hälfte der Eigenmittel bzw. des Stammkapitals verloren gegangen ist. Dies setzt zwangsläufig einen Verlust voraus. Firmen die auch nur 1 Euro Gewinn machen können demnach kein Unternehmen in Schwierigkeiten sein.

28/12/2015

Nach langer Vorbereitung wurden heute die Richtlinien erlassen, sie erscheinen Donnerstag 31.12.2015 um 12 Uhr im Bundesanzeiger!

Kurzdefinition "Unternehmen in Schwierigkeiten" Teil 3
11/12/2015

Kurzdefinition "Unternehmen in Schwierigkeiten" Teil 3

Kurzdefinition "Unternehmen in Schwierigkeiten" Teil 2
11/12/2015

Kurzdefinition "Unternehmen in Schwierigkeiten" Teil 2

Kurzdefinition "Unternehmen in Schwierigkeiten" Teil 1
11/12/2015

Kurzdefinition "Unternehmen in Schwierigkeiten" Teil 1

10/12/2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

im unten eingefügten Link finden Sie den aktuellen Leitfaden zum Qualitätsnachweis, für Beratungsunternehmen, zu den neuen Richtlinie, gültig ab 01.01.2016.

http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/foerderung_unternehmerischen_know_hows/publikationen/leitfaden_qualitaetsnachweis.pdf

09/12/2015

Wichtige Details zum Verfahren :

- bevor mit der Beratung begonnen wird muss der Antrag
gestellt sein und der Maßnahmenbeginn von der Leitstelle
genehmigt sein

- Beratervertrag darf erst nach Genehmigung durch Leitstelle
abgeschlossen werden

- rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen

- Zuschuss darf NICHT abgetreten werden

19/11/2015

Neue Richtlinien

Die neuen Richtlinien haben jetzt so gut wie alle Hürden überwunden und werden Anfang Dezember im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Vorab möchten wir jedoch darüber informieren, dass der Beratervertrag erst NACH Bewilligung der Maßnahme durch die Leitstelle Köln abgeschlossen werden darf.

11/11/2015

Neustrukturierung der Gründungs- und Mittelstandsberatung ab 2016

Das BMWi hat Eckpunkte zur künftigen Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung vorgelegt. Damit werden die verschiedenen Programme des Bundes, die Gründerinnen, Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen unterstützen, zu einer einheitlichen Förderung zusammengefasst. So erhalten diese einen besseren Zugang zu externem unternehmerischen Know-how. Gerade für Menschen, die sich selbständig machen, sind eine gute Vorbereitung und Begleitung von unternehmerischen Richtungsentscheidungen essenziell. Professionelle Beratung unterstützt dabei, die Erfolgschancen von Gründungen wie auch die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit bestehender Unternehmen zu steigern.

Vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung zum Haushalt 2016 stehen für das kommende Jahr 16 Mio. Euro aus Bundesmitteln für die Beratung zur Verfügung. Die aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanzierten Zuschüsse sind vor allem für kleine und finanziell nicht sehr starke Unternehmen in schwächer entwickelten Regionen von großer Bedeutung. Die Richtlinien der künftigen Förderung werden im Herbst veröffentlicht und zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die neue Förderung ersetzt die bisherige „Förderung unternehmerischen Know-hows“ sowie die Programme „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“. Antragsberechtigt sind neu gegründete sowie bereits bestehende KMU sowie Freie Berufe im Sinne der EU-Mittelstandsdefinition. Die Durchführung der neuen Beratungsförderung übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Adresse

An Lyskirchen 14
Cologne
50676

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