Wir haben uns für Sie spezialisiert und in folgenden Rechtsgebieten Ihr professioneller Ansprechpartner:
§ Familien– Scheidungs- und Unterhaltsrecht
§ Wir gestalten mit Ihnen Eheverträge
§ Wir vertreten und beraten Sie gerichtlich sowie außergerichtlich bei Trennung, Scheidung, Zugewinn, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht.
§ Arbeitsrecht (Kündigungsschutzkla
gen, Kündigung, Aufhebungsverträge, Abfindungsregelungen, Abmahnungen)
§ Wir führen für Sie Schwerbehindertenverfahren, Rentenanträge und Rentenverfahren
§ Erbrecht (Pflichtteilsklagen, Testamente, Erbverträge, Behindertentestament)
Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, Sie bei der Lösung Ihrer Problem ebenso zeitnah als auch kompetent zu beraten und Ihre Interessen im Verfahrensstadium engagiert und mit dem nötigen Nachdruck zu verfolgen. Allerdings sehen wir es auch als unsere Pflicht an, Ihnen offen vor weiteren juristischen Schritten abzuraten, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder –verteidigung keine hinreichende Erfolgsaussicht oder wenn das zu erwartende Ergebnis in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis mehr zu Ihrem voraussichtlichen Zeit- und Kostenaufwand darstellen würde. Dies bedeutet, dass wir bereits in einem ersten Beratungsgespräch das auf Sie wartende Kostenrisiko gemeinsam mit Ihnen erörtern und auf Wunsch auch eine Ermittlung der voraussichtlichen und zu diesem Zeitpunk absehbaren Kosten vornehmen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, holen wir für Sie eine Deckungszusage ein und rechnen die erstattungsfähigen Kosten unmittelbar mir Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Sofern Sie ALG-II- Empfänger sind oder über ein geringes Einkommen verfügen, werden wir auch für Sie tätig, wenn Sie berechtigt sind, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe zu erhalten. Den Beratungshilfeschein besorgen Sie sich bitte vor Beratung bei dem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht ist immer das Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz. Die Rechtsanwaltskanzlei Koppmann.Krzefky ist tätig in einer Bürogemeinschaft für Fachanwälte. Hierin erfolgt eine Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Steuerrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Strafrecht.