09/10/2020
Cannabis auf Rezept & Führerschein – MPU-Verfahren
Grundsätzlich ist eine MPU trotz Konsums von medizinischen Cannabis möglich - es müssen umfangreiche Kriterien erfüllt werden. Die Kriterien sind undurchsichtig, Wir klären Sie gerne hierüber auf.
Jeder Arzt darf einem Patienten Cannabis aus medizinischen Gründen verschreiben.
Bei der Wiederteilung oder auch als Inhaber einer Fahrerlaubnis gelten die Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
Gemäß § 11 FeV müssen alle Bürger, um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, die körperlichen und geistigen Anforderungen vollständig erfüllen.
Wer unter dem Einfluss von Cannabis ein Kraftfahrzeug fährt (über 1,0 ng/ml THC im Blut), bewirkt, das die zuständige die „geistige und körperliche Eignung“ des Fahrzeugführers möglicherweise nicht gegeben ist.
Bedenken gegen die Fahreignung sind ab 1,0 ng gegeben und die Fahrerlaubnisbehörde ist verpflichtet die Eignung zu überprüfen (vgl. § 11 II 1 FeV). Der Betroffene erhält eine Woche Zeit sich zu den Vorwürfen zu äußern, danach wird eine medizinisch-psychologischen Untersuchung angeordnet (MPU), welche die meisten nicht bestehen, da Sie die strengen Kriterien nicht erfüllen.
In der Begutachtung ist zu klären, ob „es zu erwarten ist, dass der Fahrerlaubnisinhaber/die Fahrerlaubnisinhaberin künftig unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder psychoaktiv wirkenden Stoffen ein Kraftfahrzeug führt“.
Cannabis auf Rezept – möglich?
Bei der MPU wird überprüft, ob die Gefahr besteht, ob der Betroffene seine Fahrt unter dem Einfluss von Cannabis künftig wiederholt.
Die übliche Fragestellung (siehe oben) ist also, so ein Cannabisrezept vorliegt, schlichtweg ungeeignet die aufgrund des Konsums von Cannabis bestehenden Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde auszuräumen.
Besteht die Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens mit der genannten Fragestellung :
„ist es zu erwarten ist, dass der Fahrerlaubnisinhaber/die Fahrerlaubnisinhaberin künftig unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder psychoaktiv wirkenden Stoffen ein Kraftfahrzeug führt“.
Kann diese Fragegestellung bei THC auf Rezept nicht beantwortet werden. Die Fragestellung wird bei der Behörde auf Antrag folgendermaßen abgeändert:
"Bestehen Zweifel an der Fahreignung von Patienten unter Dauermedikation, müssen diese mit einem ärztlichen Gutachten und einer Überprüfung der psychophysischen Leistungsfähigkeit ausgeräumt werden."
"Ist die Kraftfahreignung trotz der bekannten Erkrankung und der damit in Verbindung stehenden Dauermedikation (Name des „Medikaments“ ggf. „Medizinal-Cannabisblüten“) gegeben?“
Die Fahrerlaubnisinhaber/die Fahrerlaubnisinhaberin ist verpflichtet den Grund für die Verordnung – die sogenannte Grunderkrankung darzulegen und auf fahrerlaubnisrechtliche Relevanz zu prüfen lassen.
Zusätzlich ist festzustellen, ob die dauerhafte Einnahme von medizinischem Cannabis die Leistungsfähigkeit des Fahrerlaubnisinhabers und damit die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen negativ beeinflusst.
Fordert die Fahrerlaubnisbehörde nun einen Fahrerlaubnisinhaber, in Kenntnis der Medikation mit Cannabis, zur Beibringung einer MPU auf und verwendet sie die „Standardfragestellung“, so ist diese Aufforderung ungeeignet, die Eignungszweifel zu klären. Legt der Fahrerlaubnisinhaber hieraufhin keine MPU vor und entzieht die Behörde daraufhin den Führerschein, so ist einem Rechtsbehelf hiergegen – jedenfalls nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Würzburg (Beschluss v. 26.04.2019; Az. W 6 S 19.353) – aufschiebende Wirkung zuzuerkennen.
So Sie Cannabis aus medizinischen Gründen konsumieren und die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund dessen Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hat, sollten Sie streng darauf achten, welche Unterlagen, Gutachten oder Untersuchungen die Fahrerlaubnisbehörde von Ihnen verlangt. Auch ist ein besonderes Augenmerk auf die konkrete Fragestellung zu legen.
Weigert sich die Führerscheinstelle, die konkreten medizinischen Tatsachen zu berücksichtigen, so kann gegen einen Entziehungsbescheid teilweise mit Erfolg rechtlich vorgegangen werden. Eine Klage gegen einen Entziehungsbescheid ist oft ein wichtiges Rechtswerkzeug, es unterliegt hier jedoch stets einer Einzelfallbetrachtung mit der Auswertung der vorhandenen Befunde.
In jedem Fall sollten Sie frühzeitig einen Spezialisten für das Fahrerlaubnisrecht einschalten.
Gerne entwickeln wir eine für Sie passende Strategie.
Ihr MPU-Anwalt.de
Team Rechtsanwaltskanzlei Nattermann
Tel: 0221-297 65 46