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MPU-ANWALT.DE  - 0221 - 297 65 46 MPU-Anwalt.de - Rechtsanwaltskanzlei Nattermann Wir helfen sofort die MPU sicher zu bestehen !

Über die MPU hört man viele unterschiedliche Details, sogar positive „kaufbare“ MPU-Gutachten werden versprochen.

Digitalisierung der Kanzlei Wir haben unser Dienstleistungsangebot  digitalisiert.X  Post-DigitalisierungX  Superchat Wh...
20/09/2021

Digitalisierung der Kanzlei

Wir haben unser Dienstleistungsangebot digitalisiert.

X Post-Digitalisierung
X Superchat Whatsapp Chat DSVO 100% Konform
X Webakte (elektronischer Schriftverkehr mit Mandanten)
X Digitale Buchhaltung (PDF-Belege)

09/04/2021

MPU ab 1,1 Promille
Die Rechtsprechung verschiedener Verwaltungsgerichte wurde nun nach mehreren Jahren angepasst. Die Fahrerlaubnisbehörden in Bundesrepublik Deutschland ordnen je nach Bundesland nun ab 1,1 Promille eine MPU an. Die Fahrerlaubnisbehörde Berlin und in Baden-Württemberg und einige andere Führerscheinstellen verfolgen seit längeren eine strengere Umsetzung.Seit der präjudiziellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. Juni 1990 geht die Rechtsprechung in Deutschland von der Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille (für alle Führer von Kraftfahrzeugen) aus.
Das Fehlen von Ausfallerscheinungen belegt zweifelsfrei ein abnormales Trinkverhalten.
Ab 1,1 Promille liegt zusätzlich eine Straftat vor.
Gerne informieren wir Sie über die derzeitige Sachstandslage
in Ihren Bundesland. Nutzen Sie unser Netzwerk.

09/10/2020

Cannabis auf Rezept & Führerschein – MPU-Verfahren

Grundsätzlich ist eine MPU trotz Konsums von medizinischen Cannabis möglich - es müssen umfangreiche Kriterien erfüllt werden. Die Kriterien sind undurchsichtig, Wir klären Sie gerne hierüber auf.

Jeder Arzt darf einem Patienten Cannabis aus medizinischen Gründen verschreiben.

Bei der Wiederteilung oder auch als Inhaber einer Fahrerlaubnis gelten die Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

Gemäß § 11 FeV müssen alle Bürger, um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, die körperlichen und geistigen Anforderungen vollständig erfüllen.

Wer unter dem Einfluss von Cannabis ein Kraftfahrzeug fährt (über 1,0 ng/ml THC im Blut), bewirkt, das die zuständige die „geistige und körperliche Eignung“ des Fahrzeugführers möglicherweise nicht gegeben ist.

Bedenken gegen die Fahreignung sind ab 1,0 ng gegeben und die Fahrerlaubnisbehörde ist verpflichtet die Eignung zu überprüfen (vgl. § 11 II 1 FeV). Der Betroffene erhält eine Woche Zeit sich zu den Vorwürfen zu äußern, danach wird eine medizinisch-psychologischen Untersuchung angeordnet (MPU), welche die meisten nicht bestehen, da Sie die strengen Kriterien nicht erfüllen.

In der Begutachtung ist zu klären, ob „es zu erwarten ist, dass der Fahrerlaubnisinhaber/die Fahrerlaubnisinhaberin künftig unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder psychoaktiv wirkenden Stoffen ein Kraftfahrzeug führt“.

Cannabis auf Rezept – möglich?

Bei der MPU wird überprüft, ob die Gefahr besteht, ob der Betroffene seine Fahrt unter dem Einfluss von Cannabis künftig wiederholt.

Die übliche Fragestellung (siehe oben) ist also, so ein Cannabisrezept vorliegt, schlichtweg ungeeignet die aufgrund des Konsums von Cannabis bestehenden Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde auszuräumen.

Besteht die Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens mit der genannten Fragestellung :

„ist es zu erwarten ist, dass der Fahrerlaubnisinhaber/die Fahrerlaubnisinhaberin künftig unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder psychoaktiv wirkenden Stoffen ein Kraftfahrzeug führt“.

Kann diese Fragegestellung bei THC auf Rezept nicht beantwortet werden. Die Fragestellung wird bei der Behörde auf Antrag folgendermaßen abgeändert:

"Bestehen Zweifel an der Fahreignung von Patienten unter Dauermedikation, müssen diese mit einem ärztlichen Gutachten und einer Überprüfung der psychophysischen Leistungsfähigkeit ausgeräumt werden."

"Ist die Kraftfahreignung trotz der bekannten Erkrankung und der damit in Verbindung stehenden Dauermedikation (Name des „Medikaments“ ggf. „Medizinal-Cannabisblüten“) gegeben?“

Die Fahrerlaubnisinhaber/die Fahrerlaubnisinhaberin ist verpflichtet den Grund für die Verordnung – die sogenannte Grunderkrankung darzulegen und auf fahrerlaubnisrechtliche Relevanz zu prüfen lassen.

Zusätzlich ist festzustellen, ob die dauerhafte Einnahme von medizinischem Cannabis die Leistungsfähigkeit des Fahrerlaubnisinhabers und damit die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen negativ beeinflusst.

Fordert die Fahrerlaubnisbehörde nun einen Fahrerlaubnisinhaber, in Kenntnis der Medikation mit Cannabis, zur Beibringung einer MPU auf und verwendet sie die „Standardfragestellung“, so ist diese Aufforderung ungeeignet, die Eignungszweifel zu klären. Legt der Fahrerlaubnisinhaber hieraufhin keine MPU vor und entzieht die Behörde daraufhin den Führerschein, so ist einem Rechtsbehelf hiergegen – jedenfalls nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Würzburg (Beschluss v. 26.04.2019; Az. W 6 S 19.353) – aufschiebende Wirkung zuzuerkennen.

So Sie Cannabis aus medizinischen Gründen konsumieren und die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund dessen Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hat, sollten Sie streng darauf achten, welche Unterlagen, Gutachten oder Untersuchungen die Fahrerlaubnisbehörde von Ihnen verlangt. Auch ist ein besonderes Augenmerk auf die konkrete Fragestellung zu legen.

Weigert sich die Führerscheinstelle, die konkreten medizinischen Tatsachen zu berücksichtigen, so kann gegen einen Entziehungsbescheid teilweise mit Erfolg rechtlich vorgegangen werden. Eine Klage gegen einen Entziehungsbescheid ist oft ein wichtiges Rechtswerkzeug, es unterliegt hier jedoch stets einer Einzelfallbetrachtung mit der Auswertung der vorhandenen Befunde.

In jedem Fall sollten Sie frühzeitig einen Spezialisten für das Fahrerlaubnisrecht einschalten.

Gerne entwickeln wir eine für Sie passende Strategie.

Ihr MPU-Anwalt.de
Team Rechtsanwaltskanzlei Nattermann
Tel: 0221-297 65 46

09/10/2020

MPU-Beratung vor Ort: 09.10.2020 - Bremen & Delmenhorst

18/09/2020

MPU-Beratung vor Ort 19.09.2020 - Berlin

18/09/2020

Der Führerscheinentzug drohte, wer innerorts 21 km/h zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell. Dies hatte der Bundesrat in eine umfangreichen StVO-Neuordnung verabschiedet.

Heute konnte erneut keine Einigung erzielt werden.
Daher bleibt es bei der alten StVO-Ordnung und keine übermäßig vielen Führerscheinentzüge.

Es bleibt daher bei der alten StVO-Ordnung. Etwas mehr Spielraum für Raser. Sicherheit geht vor !

17/09/2020

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme - medizinisches Cannabis

regelt Anlage 3, BtMG

Betäubungsmittel / z.B. Medizinalcannabisblüten mit mindestens 1% THC Gehalt

Gem. IV Sozialgesetzbuch ist eine Kostenübernahme nur für THC- und Nabilon-haltige Medikamente möglich. CBD (Cannabidiol) wird nur sehr selten z.B. bei schwerer Epilepsie von Kinder verschrieben.

Verschreibungshöchstmengen:

Cannabisblüten 100mg
Dronabinol in Cannabisextrakten 1000 mg (u.a. Sativex)

Gerne beraten und begleiten wir Sie bei dem Kostenantrag bei der Krankenkasse.
Unser Netzwerk aus Fachärzten, Psychologen, Toxikologen und Rechtsanwälten steht Ihnen mit umfangreichen Fachwissen zur Verfügung.

14/09/2020

Bundesweite Vorbereitung via Skype
Termine zur persönlichen Besprechung in Ihrer Nähe jederzeit möglich.

14/09/2020

Was kostet die Erstellung eines MPU-Gutachtens?
(Kosten des Gutachtens)

Medizinisch-psychologische Gutachten
nach den §§ 2a und 4 Absatz 10 StVG sowie § 11 Absatz 3, des §§ 13 und 14 FeV

Alkoholauffällige (§ 13 Nummer 2 FeV) 592,62 Euro

Betäubungsmittel (§ 14 FeV) 749,70 Euro
inkl. Drogenscreening

rechtliche Auffälligkeiten 536,69 Euro
Fahren ohne Fahrerlaubnis

Untersuchung eines Bewerbers 303,45 Euro
körperliche und geistige Eignung

14/09/2020

Eine Standardgetränkeeinheit (20g) Alkohol:

0,5l Bier - 5,00 %

0,2l Wein/Sekt 12,50 %

0,05l Schnapps 40,00 %
(3x0,002l)

03/09/2020

Cannabis als Medizin
Schmerzen 57%
ADHS 15%
Spastik 10%
Depression 7%
Tourette-Syndrom 4%
Darmerkrankungen 3%
Epilepsie 2%
Sonstiges 2%

Absage Gerichtstermine wegen Corona
18/03/2020

Absage Gerichtstermine wegen Corona

Adresse

Brüsseler Platz 5-7
Cologne
50674

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