17/02/2023
Das Landgericht Frankfurt hat auf den Antrag einer Mandantin von LHR Rechtsanwälte gleich vier einstweilige Verfügungen wegen in mehreren Beiträgen und YouTube-Videos gegen ein „Coaching“-Unternehmen und einen „Fachverlag“ erlassen.
Mit den Eilbeschlüssen wird den Unternehmen und den verantwortlichen Personen verboten, fremdes Bildmaterial zu verwenden und den Eindruck zu erwecken, dass es sich bei bestimmten Artikeln und Videos um unabhängigen Journalismus handelt, während sie tatsächlich schlicht Werbung sind.
Hintergrund:
Wenn die bereits existierenden Presseunternehmen nicht wie gewünscht berichten, gründet man einfach einen eigenen „Fachverlag“, oder?
Ein scheinbar genialer Schachzug, konnte doch auf diese Weise auf dem dafür aufgebauten Portal liebsamen Unternehmen – bestenfalls gegen Bezahlung – positive Berichterstattung und der weniger wohl gelittenen Konkurrenz Kritik zuteil werden. Alles unter dem Deckmantel eines unabhängigen, „meinungsstarken, auch kritischen, aber immer fairen“ Journalismus. Gegründet wurde so ein „Fachverlag“, der jedoch alles andere als unabhängig, sondern mit den „Coaches“ unternehmerisch und personell verflochten war.
Ein schöner Nebeneffekt dieses Konstrukts war zudem, dass man Mitbewerbern unter dem Deckmantel der journalistischen Sorgfaltspflichten vorgebliche „Presseanfragen“ senden und so womöglich zur Mitteilung von Unternehmensinterna bewegen konnte, die diese ansonsten nie preisgegeben hätten.
Mit dem „Fake-Fachverlag“ aber nicht genug: Um der so lancierten „Kritik“ die größtmögliche Reichweite zu verschaffen, veröffentlichten die „Coaches“ auf ihrem YouTube-Kanal Videos, in denen die – scheinbar unabhängige – Berichterstattung des „Fachverlags“ mit künstlicher Verwunderung und Empörung abgelesen und damit noch einmal wiedergegeben wurde („reaction video“).
Das Landgericht Frankfurt fand das zusammen mit den von uns vertretenen Antragstellern nicht in Ordnung und erließ vier einstweilige Verfügungen und ein Ordnungsgeld.
Details in unserem Beitrag.
Das Landgericht Frankfurt hat auf den Antrag einer Mandantin von LHR gleich vier einstweilige Verfügungen wegen Schleichwerbung in mehreren Beiträgen und YouTube-Videos gegen ein "Coaching"-Unternehmen und einen „Fachverlag“ erlassen.