Fischer & Partner Rechtsanwälte

Fischer & Partner Rechtsanwälte Wir schaffen Lösungen.....als Know-How-Partner und Interessenvertreter unserer Mandanten in allen Bereichen des Medien-, Entertainment- und Werberechts.

Die 1997 gegründete Kanzlei berät insbesondere Unternehmen der Medien- und Telekommunikationsbranchen, Industrieunternehmen in den Bereichen Intellectual Property und Werberecht, Produktionsfirmen, Advertiser und Veranstalter. Daneben zählen zu den Mandanten Sportler, Künstler und Sponsoren. Um dem vielseitigen Beratungsbedarf der deutschen und internationalen Mandantschaft gerecht zu werden, koop

eriert die Kanzlei mit in- und ausländischen Kollegen, Steuerberatern, Agenturen und Instituten. Die Konzeption bzw. Struktur der anwaltlichen Dienstleistungen ist auf eine möglichst effiziente und marktgerechte Beratungspraxis zugeschnitten.

12/06/2019

LG Düsseldorf: Musik zu Dostojewskis „Idiot“ darf nicht vom Schauspielhaus Düsseldorf aufgeführt werden

Nach einer aktuellen Entscheidung des LG Düsseldorf (Urteil vom 12.06.2019 – Az. 12 O 263/18) ist das Schauspielhaus Düsseldorf nicht berechtigt, die von dem Komponisten Parviz Mir-Ali für das Staatsschauspiel Dresden komponierte und arrangierte Musik zu "Der Idiot" von Fjodor Dostojewski verwerten.

Der Komponist Parviz Mir-Ali hatte die Musik im Jahr 2015 zu dem Bühnenstück "Der Idiot" von Fjodor Dostojewski für das Staatsschauspiel Dresden komponiert. Im Jahr 2016 übernahm das Düsseldorfer Schauspielhaus die Inszenierung aus Dresden inklusive der von Parviz Mir-Ali komponierten Musik. Parviz Mir-Ali erhielt für die Spielzeit 2016/17 aus Düsseldorf noch eine pauschale Vergütung. Weitere Zahlungen wurden jedoch verweigert mit Hinweis auf entsprechende Zahlungen an die GEMA. Parviz Mir-Ali sah dadurch seine Urheberrechte verletzt und klagte.

Das LG Düsseldorf hat dem Komponisten nun Recht gegeben.

Entgegen der Auffassung des Schauspielhauses Düsseldorf, wonach es sich bei der in Rede stehenden Musik lediglich um Hintergrundmusik handele, deren Verwertung über die GEMA-Gebühren abgegolten sei, stelle die von Parviz Mir-Ali komponierte Musik ein Werk der Tonkunst dar, das im Rahmen der Inszenierung von „Der Idiot“ des Staatsschauspiels Dresden bühnenmäßig dargestellt werde. Nach ständiger Rechtsprechung werde Musik, die ein bewegtes Spiel begleitet, im Sinne von § 19 Abs. 2 UrhG bühnenmäßig dargestellt, wenn sie integrierender Bestandteil des Spielgeschehens ist und nicht nur zur bloßen Untermalung dient. Durch Inaugenscheinnahme eines Mitschnitts der Inszenierung stellten die Düsseldorfer Richter fest, dass sich bei der Dresdener Inszenierung die Dramaturgie des gesprochenen Wortes und die Musik zu einer Einheit verbinden. Das gelte unabhängig davon, dass die Musik nur 30 Minuten der Gesamtspieldauer von fast drei Stunden umfasse. Es handele sich bei der Komposition von Parviz Mir-Ali daher um eine bühnenmäßige Darstellung, an der das Schauspielhaus Düsseldorf von der GEMA keine Nutzungsrechte hat erwerben können, denn laut § 1 lit a GEMA-Berechtigungsvertrag, so das Gericht, könnten zwar Musikrechte, aber keine Rechte an der bühnenmäßigen Aufführung erworben werden.

Quelle: Pressemitteilung des LG Düsseldorf vom 12.06.2019

07/02/2019

Fotobranche aufgepasst!

OLG Köln erklärt MFM-Tabelle zur Schadensermittlung von Berufsfotografen in Einzelfällen für anwendbar

Das OLG Köln hat sich in seiner aktuellen Entscheidung (OLG Köln, Urt. v. 11.01.2019 – Az. 6 U 10/16) erneut mit der Anwendbarkeit der Bildhonorartabelle der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) zur Ermittlung einer angemessenen Lizenzgebühr als Grundlage zur Berechnung des Schadensersatzes auseinandergesetzt. Inhaltlich ging es um die unerlaubte Nutzung von 52 Lichtbildern eines gewerblich tätigen Fotografen.
Im Rahmen der Bestimmung der Höhe der angemessenen Lizenz spricht nach Ansicht des OLG für die im vorliegenden Fall ausnahmsweise Anwendung der MFM-Empfehlungen insbesondere, dass es sich bei dem Kläger um einen gewerblich tätigen Fotografen handele. Das Gericht weist jedoch einschränkend darauf hin, dass „die [MFM]-Empfehlungen von zahlreichen Gerichten häufig als überhöht abgelehnt wurden“. Sie könnten daher „nicht schematisch angewendet werden“. Vielmehr böten maßgeblich die „Einzelfallumstände eine realitätsnähere und damit aussagekräftigere Grundlage für die Schätzung einer angemessenen Lizenzgebühr“.

Quelle: OLG Köln, Urt. v. 11.01.2019 – Az. 6 U 10/16

16/05/2013

EuGH muss über urheberrechtliche Zulässigkeit von „Framing“ entscheiden
(BGH, Beschl. v. 16. Mai 2013 - I ZR 46/12)

Beim sog. „Framing“ verlinkt der Nutzer fremde Inhalte (z.B. Videos) auf der eigenen Internetseite. Regelmäßig „teilen“ über diesen Weg Nutzer auf ihrer Facebook-Seite Videos der Online-Plattform Youtube.

Entscheidungserheblich ist vorliegend, ob der Nutzer durch das „Framing“ eine urheberrechtlich relevante Handlung in Bezug auf den fremden Inhalt vornimmt.

Der BGH ist zwar der Auffassung, dass die bloße Verknüpfung eines auf einer fremden Internetseite bereitgehaltenen Werkes grundsätzlich nicht als öffentliches Zugänglichmachen im Sinne von § 19a UrhG zu bewerten sei, da ausschließlich der Inhaber der fremden Internetseite entscheide, ob das Werk der Öffentlichkeit zugänglich bleibt, gleichwohl könne darin jedoch ein Verstoß gegen ein unbenanntes Verwertungsrecht der öffentlichen Wiedergabe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG gesehen werden. Das Verfahren wurde daher ausgesetzt und die Rechtsfrage dem europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2013&Sort=3&nr=64107&pos=0&anz=89

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorgelegt, ob der Betreiber einer Internetseite eine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die auf anderen Internetseiten öffentli...

16/05/2013

BGH: Googles „Autocomplete-Funktion“ kann Persönlichkeitsrechte verletzen
(Urt. v. 14. Mai 2013 – VI ZR 269/12)

Über die "Autocomplete"-Funktion von Google werden dem Nutzer während der Eingabe von Suchbegriffen automatisch verschiedene Wortkombinationen vorgeschlagen. Diese Suchvorschläge werden auf der Basis eines Algorithmus ermittelt, der u.a. die Häufigkeit der von anderen Nutzern eingegebenen Suchbegriffe berücksichtigt.

Vorliegend wurde die klägerische Firmen-Bezeichnung um die Vorschläge „Scientology“ und „Betrug“ ergänzt. Sofern kein Zusammenhang zwischen der Bezeichnung des Klägers und den Vorschlägen besteht, stellen die Suchvorschlägen eine Beeinträchtigung des persönlichen und geschäftlichen Ansehens dar, so der BGH.
Gleichwohl führe dies jedoch nicht dazu, dass Google für jede Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung durch Suchvorschläge hafte. Google ist regelmäßig nicht verpflichtet, die durch eine Software generierten Vorschläge generell auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen. Eine Prüfpflicht bestehe grundsätzlich erst nach Kenntnis von der Verletzung.
Zur Beurteilung, ob Google die entsprechenden Prüfungsmaßstäbe eingehalten hat, wurde die Angelegenheit an die Berufungsinstanz zurückverwiesen.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2013&Sort=3&nr=64071&pos=3&anz=89

Die Klägerin zu 1, eine Aktiengesellschaft, die im Internet Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika vertreibt, sowie der Kläger zu 2, ihr Gründer und Vorstandsvorsitzender, machen gegen die Beklagte mit Sitz in den USA, die unter der Internetadresse "www.google.de" eine Internet-Suchmaschine betreibt...

22/04/2013

BGH: Online-Videorecorder wohl zulässig
(BGH, Urt. v. 11.04.2013 - I ZR 152/11)

In dem Rechtsstreit zwischen RTL/Sat.1 und Shift.tv/Save.tv hat der Bundesgerichtshof die Sache zur Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen.

Shift.tv/Save.tv bieten Internet-Videorecorder an, mit denen Kunden Fernsehprogramme auf den Servern des Anbieters speichern und anschließend ansehen oder herunterladen können.

Eine Verletzung des Vervielfältigungsrechts der Sender sei in dem Angebot nicht zu sehen. Die Sendungen werden auf Anforderung des Kunden ohne menschliches Zutun durch den Anbieter gespeichert, daher handle es sich um eine zulässige Privatkopie. Auch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung sei nicht betroffen, denn die aufgezeichnete Sendung kann nur vom jeweiligen Kunden und nicht öffentlich abgerufen werden.

Allerdings ist nach Auffassung des Gerichts das Weitersendungsrecht der Sender betroffen. Diesbezüglich könnten jedoch die Sender gesetzlich zur Einräumung einer Zwangslizenz zu Gunsten der Anbieter des Online-Videorecorders verpflichtet sein. Ob diese Voraussetzung vorliegen, muss nun von der Vorinstanz geprüft werden.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&sid=a2a8c0eacd7943797c7f1bbe0bceb01e&nr=63754&pos=0&anz=3

03/04/2013

OLG Düsseldorf: Werbung mit Kundenbewertung im Internet
(Urt. v. 19.02.2013 - 20 U 55/12)

Werbung mit Kundenbewertungen im Internet ist nur statthaft, wenn tatsächlich sämtliche Bewertungen angeführt werden. Sofern der Werbende die Bewertungen zuvor zu seinen Gunsten „filtert“, ist darin eine irreführende Werbung zu sehen.

Grundlage der Entscheidung war das Heilmittelwerbegesetz, die Erwägungen sind jedoch ohne Weiteres auf das allgemeine Wettbewerbsrecht übertragbar. Bei Werbung mit Kundenempfehlungen macht sich der Werbende diese Angaben regelmäßig zu Eigen und muss sie daher gegen sich gelten lassen. Vorliegend wurden positive Bewertungen sofort, negative - wenn überhaupt - nur zeitversetzt veröffentlicht, dies genügte dem Gericht für die Annahme einer Irreführung.

20/03/2013

BGH: Kachelmann unterliegt gegen „Bild.de“
(BGH, Urt. v. 19. März 2013 - VI ZR 93/12)

Nachdem die Vorinstanzen der Klage noch stattgegeben hatten, hat nunmehr der Bundesgerichtshof das Unterlassungsbegehren des früheren Moderators Jörg Kachelmann gegen Bild.de wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts zurückgewiesen.

Durch eine Berichterstattung, welche bereits vor Eröffnung des Hauptverfahrens erfolgte und aus der sich Rückschlüsse auf die sexuellen Neigungen des Klägers ergaben, sah dieser sich in seiner Privat- und Intimsspähre verletzt. Anlass des Artikels waren Auszüge aus einer haftrichterlichen Vernehmung des Klägers. Diese Vernehmung wurde später in die öffentliche Hauptverhandlung eingebracht und verlesen.

Der Bundesgerichtshof bestätigte zwar, dass die Berichterstattung vor Eröffnung des Hauptverfahrens rechtswidrig gewesen sei. Gleichwohl besteht kein Unterlassungsanspruch, da nach Verlesung der Aussage in der Hauptverhandlung eine aktuelle Prozessberichterstattung unter Einbeziehung der streitgegenständlichen Äußerungen zulässig ist und somit keine für einen Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr mehr besteht.

14/03/2013

Livestreaming von TV-Sendungen europarechtswidrig
(EuGH, Urt. v. 7.3.2013 – C 607/11)

Das britische Unternehmen TV Catchup Ltd. ermöglicht es seinen Nutzern, Free-TV-Programme internetbasiert in Echtzeit als Stream zu empfangen. Frei empfangbare Fernsehsendungen können so am PC oder über mobile Endgeräte zeitgleich zur TV-Ausstrahlung verfolgt werden, sofern die Nutzer über eine gültige Fernsehempfangslizenz verfügen, die sie berechtigt, die Sendungen bereits über das Fernsehen zu empfangen.

Mehrere britische Fernsehsender sehen darin ihr Recht zur öffentlichen Widergabe verletzt und klagten. Der EuGH bestätigte diese Auffassung und führte aus, dass Fernsehsendungen nicht ohne Zustimmung der Urheber über einen Livestreamingdienst weiterverbreitet werden dürfen.

Da das Streaming sich potentiell an sämtliche Personen richtet, die Inhaber eines Internetanschlusses und einer britischen Fernsehempfangslizenz sind, stelle das Streaming eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Europarechts dar. Jede Sendung oder Weiterverbreitung, die nach einem spezifischen technischen Verfahren erfolge, muss grundsätzlich vom Urheber des betreffenden Werks einzeln erlaubt werden. Dies gelte auch dann, wenn die Nutzer bereits über eine Fernsehempfangslizenz verfügen.

13/03/2013

Keine Pressefotos während Opernpremiere
(OVG Münster, Urt. v. 13.03.2013 - 5 A 1293/11)

Das OVG gab der Kölner Oper Recht, die einem Fotojournalisten der Bild-Zeitung untersagt hatte, während der Premiere von "Samson et Dalila" eigene Aufnahmen anzufertigen.
Die Oper hatte vorliegend der Presse Fotos aus den Proben angeboten, eigene Aufnahmen während der Premiere jedoch unter Bezug auf das allgemeine Fotografierverbot bei Aufführungen und mit Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte der Darsteller untersagt. Die Inszenierung hatte aufgrund heftiger Gewaltszenen erhebliches Aufsehen erregt.
Der Senat hat ausgeführt, dass die Oper zwar grundsätzlich zur Auskunftserteilung gegenüber der Presse verpflichtet sei, ein Recht der Journalisten, eigene Fotos aufzunehmen, ergebe sich allerdings weder aus dem presserechtlichen Auskunftsanspruch, noch aus der Presse- und Informationsfreiheit. Vielmehr stünde es im Ermessen der Oper darüber zu befinden, in welcher Art und Weise der Auskunftsverpflichtung nachgekommen werde.

04/03/2013

Bundestag beschließt Leistungsschutzrecht für Verleger

Am Freitag hat der Bundestag eine Novellierung des Urheberrechtsgesetzes verabschiedet mit dem ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt werden soll.

Mit dem Gesetz erhalten Verlage das ausschließliche Recht, gewerblich Presseerzeugnisse im Internet zu verbreiten. Sollten andere Anbieter (etwa Suchmaschinenbetreiber) diese Erzeugnisse ebenfalls gewerblich nutzen wollen, müssen sie bei den Verlagen eine Lizenz erwerben. Entgegen der ursprünglichen Fassung hat die Koalition das Gesetz allerdings kurzfristig noch deutlich relativiert, „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ werden nunmehr nicht erfasst.

Trotz der jüngsten Änderungen ist das Gesetz höchstumstritten, es wird insbesondere die Verfassungsmäßigkeit und die Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben kritisiert.

Das Gesetz muss nunmehr den Bundesrat passieren, aufgrund der Kritik wird damit gerechnet, dass der Vermittlungsausschuss über das Gesetz befinden muss. Weitere Änderungen sind daher nicht ausgeschlossen.
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/43192540_kw09_de_leistungsschutz/index.html

Der Bundestag hat am Freitag, 1. März 2013, das Urheberrechtsgesetz novelliert. Die Initiative der Bundesregierung (17/11470) wurde in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/12534) in namentlicher Abstimmung verabschiedet. 293 Abgeordnete votierten für den Gesetzentwurf, 243 stimmten gegen i...

22/02/2013

Facebook: Gewinnspielteilnahme darf von Betätigung des "Gefällt mir - Buttons" abhängig sein
(LG Hamburg, Urt. v. 10.01.2013 – 327 O 438/11, noch nicht rechtskräftig)

Ein Verbraucherschutzverband hat ein Unternehmen auf Unterlassung verklagt, weil dieses ein Gewinnspiel auf der firmeneigenen Facebook-Seite betrieb, bei dem die Nutzer zur Teilnahme den "Gefällt mir - Button" betätigen mussten.

Die Verbraucherzentrale sah darin eine irreführende Werbung. Andere Nutzer könnten davon ausgehen, die Gewinnspiel-Teilnehmer hätten den "Gefällt mir Button" nicht nur betätigt, um am Gewinnspiel teilzunehmen, sondern um positive Erfahrungen mit dem Unternehmen oder dessen Produkten zu bestätigen.

Das Landgericht Hamburg folgte dieser Auffassung nicht. Die Betätigung des "Gefällt mir - Buttons" sei lediglich eine unverbindliche Gefallensäußerung ohne weitere Bedeutung.

Adresse

Hohenstaufenring 55
Cologne
50674

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