16/04/2021
Coronamaßnahmen an Schulen - Kindeswohlgefährdung?
Anordnung von Maskenpflicht - Anordnung von Schnelltests- Einhaltung von Sicherheitsabständen an Schulen -
Können Kinder von diesen Maßnahmen gefährdet werden?
Zu diesem Thema erhalten wir derzeit zahlreiche Anfragen von besorgten Eltern, die sich wegen der Maßnahmen an den Schulen um ihre Kinder sorgen.
Aufgrund der aktuellen Corona-Krise und der umstrittenen einhergehenden Maßnahmen und Verordnungen ist das Thema allgemein politisch sehr aufgeladen.
Vorliegend geht es speziell um Kinder, die von den Anordnungen betroffen sind.
Welche Gerichte sind zuständig?
Kann ein Familiengericht über Corona-Maßnahmen entscheiden?
Üblicherweise sind seit Beginn der Corona-Krise die Verwaltungsgerichte mit den Coronamaßnahmen beschäftigt. Sie prüfen die Rechtmäßigkeit von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierungen.
Da auch Kinder an ihren Schulen betroffen sind, mussten sich nunmehr auch Familiengerichte mit der Thematik befassen. In Sorgerechtsverfahren sind jedoch bei Fragen bezüglich einer Kindeswohlgefährdung grundsätzlich die Familiengerichte zuständig. Hierbei sind die Familiengerichte bei Kindeswohlgefährdung grundsätzlich auch befugt, Anordnungen gegenüber Dritten, also gegenüber den Schulen, zu treffen.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und schauen mit Ihnen gemeinsam, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt.
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