25/08/2023
⛵ Der Hintergrund: Ein Angestellter erhielt aufgrund des Sprungs vom Partyschiff fristlose Kündigung.
⚖️ Das Urteil des Landesarbeits-Gerichts (LAG) Düsseldorf zu einem Sprung in den Rhein auf einem Betriebsausflug ist eindeutig: Eine fristlose Kündigung ist hier nicht gerechtfertigt. Stattdessen hätte eine Abmahnung als angemessene Maßnahme ausgereicht.
*aus Rechtstipp von Rechtsanwalt Sebastian Agster