Familienrecht in Coburg

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Egal, ob Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder Umgang, immer sind Emotionen im Spiel! Wir versuchen, die Beteiligten erst einmal zu beruhigen, damit SIE für alle Beteiligten akzeptable Lösungen finden können.

Ab Januar 2023 gelten die neue Düsseldorfer Tabelle und die Süddeutschen Leitlinien.Die Bedarfsbeträge wurden Ende Novem...
31/12/2022

Ab Januar 2023 gelten die neue Düsseldorfer Tabelle und die Süddeutschen Leitlinien.
Die Bedarfsbeträge wurden Ende November noch kurzfristig erhöht, sodass sich trotz gestiegenen Kindergeldes höhere Zahlbeträge ergeben. Gleichzeitig wurden aber auch die Selbstbehalte deutlich angehoben.
Das hat Konsequenzen:

Ab Januar 2023 gelten die neue Düsseldorfer Tabelle und die Süddeutschen Leitlinien. Die Bedarfsbeträge wurden Ende November noch kurzfristig erhöht, sodass sich trotz gestiegenen Kindergeldes höhere Zahlbeträge ergeben. Gleichzeitig wurden aber auch die Selbstbehalte deutlich angehoben. Das h...

15/12/2022

Süddeutsche Leitlinien veröffentlicht.

Die Bedarfsbeträge und Selbstbehalte wurden entsprechend der Düsseldorfer Tabelle angepasst.
Neu ist die Definition des Selbstbehaltes gegenüber Enkeln.

Die Leitlinien mit hervorgehobenen Änderungen sind hier zu finden:

Hier können Sie alle wichtigen und nuetzlichen Dokumente herunterladen.: Vollmachten und Anträge.

05/12/2022

Die
DÜSSELDORFER-TABELLE 2023
ist veröffentlicht.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/Duesseldorfer-Tabelle-2023.pdf

Der Mindestunterhalt erhöhte sich aufgrund des 14. Existenzminimumsberichtes gegenüber der 4. Verordnung zur Änderung des Mindestunterhalts vom 30.11.2021 durch Rechtsverordnung vom 30.11.2022 erheblich. Damit steigt der Mindestunterhalt deutlich und auch der Zahlbetrag, obwohl das Kindergeld ebenfalls deutlich erhöht wurde.

Die Erhöhung der Selbstbehalte fiel hingegen deutlich niedriger aus, als erwartet.

Zudem enthalten die Erläuterung einige Änderungen bzw. sind einige Regelungen weggefallen. Dies wird sicherlich zu erheblichem Diskussionsbedarf führen wird.

Vorerst sollte allerdings abgewartet werden, bis die Süddeutschen Leitlinien veröffentlicht sind. möglicherweise enthalten diese einige Klarstellungen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

13/08/2022

Die Folgen der Trennung und Scheidung sind erledigt. Ein Ehegatte hat die Immobilie (meist mit den Kindern) übernommen und den anderen ausgezahlt. Der Zugewinn ist geklärt. Und plötzlich will das Finanzamt nach Jahren Geld.

17/07/2022

Der Weg zur Arbeit kostet Geld. Die Kosten schmälern das Einkommen und können abgezogen werden. So einfach ist das leider nicht. Der Teufel steckt im Detail:

19/06/2022

Während die Corona-Soforthlife kein unterhaltsrechtliches Einkommen war, ist die Überbrückungshilfe voll zu berücksichtigen!

16/06/2022

Die Trennung ist erfolgt, die Verhandlungen über die Vermögensauseinandersetzung ziehen sich. Einigkeit herrscht, dass die Finanzierung der Immobilie abgelöst werden soll. Eine erhebliche Vorfälligkeitsentschädigung wird anfallen. Eigentlich kein Problem, oder doch?

Anfangs findet sie jeder toll. Dieses Jahr ist sie auch länger, schöner, weiter und natürlich auch teurer. Wenn’s dann a...
09/04/2022

Anfangs findet sie jeder toll. Dieses Jahr ist sie auch länger, schöner, weiter und natürlich auch teurer. Wenn’s dann ans Bezahlen geht, gibt es oft Zoff.

Die "Argumente" reichen von "Du hast doch genug Geld" bis "Das hast du gefälligst aus dem normalen monatlichen Unterhalt zu bezahlen". Aber wie ist es denn wirklich:

Das Kind geht mit der Schule auf Reisen. Leben die Eltern getrennt, stellt sich oft die Frage, wer für die Kosten aufkommen muss. Eine Übesicht:

15/01/2022

Eine Eheberatung der etwas anderen Art

14/12/2021

Das große Rechnen bleibt wohl aus. Die Selbstbehalte der Düsseldorfer Tabelle sind unverändert geblieben. Damit ändert sich zumindet im Mangelfall nichts.

Im übrigen sind die Bedarfsbeträge und damit auch die Zahlbeträge nur moderat gestiegen. In vielen Fällen führt dies zu keiner Wenetnlichkeit der Änderung (ca. 10%), die für ein Abänderungsverlangen notwendig ist.

Hier die Tabelle:

Adresse

Mohrenstraße 14a
Coburg
96450

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:30
14:00 - 16:30
Dienstag 08:30 - 12:30
14:00 - 16:30
Mittwoch 08:30 - 12:30
Donnerstag 08:30 - 12:30
14:00 - 16:30
Freitag 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00

Telefon

+4995612383450

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