25/03/2026
Rund um Ehe und Scheidung halten sich viele Missverständnisse.
Diese Irrtümer führen oft zu unnötigem Stress:
Anwaltspflicht⚖️:
Grundsätzlich muss man im Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten sein, um einen Antrag auf Scheidung stellen zu dürfen. Aber: Es genügt, wenn einer der Beteiligten anwaltlich vertreten ist. Dass beide Eheleute anwaltlich vertreten werden müssen, ist ein Irrtum.
Versorgungsausgleich💼:
Häufig wird angenommen, dass der Versorgungsausgleich immer zwingend durchzuführen ist. Aber: Bei Ehen unter drei Jahren ist er nicht zwingend vorgesehen. Zudem sind individuelle Vereinbarungen möglich.
Vermögen in der Ehe🏠:
Oft besteht die Annahme, dass mit der Eheschließung alles beiden Partnern gehört.
Aber: Durch die Eheschließung entsteht kein gemeinsames Vermögen. Jeder Ehepartner behält grundsätzlich sein eigenes Vermögen.
Die Auseinandersetzung erfolgt, wenn keine gesonderte Regelung getroffen wurde, nach dem sogenannten Zugewinnausgleich.
Schulden des Ehepartners📄:
Vielfach wird angenommen, dass man für die Schulden des Ehepartners mit haftet. Aber:
Eine Haftung besteht mit wenigen Ausnahmen nicht allein durch die Ehe. Sie kann jedoch entstehen, wenn man selbst Verträge mitunterzeichnet oder entsprechende Verpflichtungen eingeht.
Schulden können bei der Vermögensaufteilung berücksichtigt werden.
Klare Informationen machen Verfahren einfacher. ⚖️
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