14/06/2018
Dauerwohnen in Wochenendhausgebieten: Wie lange steht der Oybaum noch?
Immer mehr Hauseigentümer in Wochenendhausgebieten droht die Untersagung des Dauerwohnens. Gerade im Kreis Kleve und am unteren Niederrhein: Jahrzehntelang nutzen Eigentümer in Wochenendhausgebieten wie Kalkar-Oybaum und Wissel in Kalkar, am Eyller See in Kerken oder Am Nibelungenbad in Xanten Gebäude zum Dauerwohnen.
Seit 2017 nimmt jedoch die Bezirksregierung in Düsseldorf angeblich baurechtswidrige Nutzungen ins Visier und fordert ordnungsbehördliche Maßnahmen von den zuständigen Kommunen und Kreisverwaltungen. Es wurden bereits Nutzungsuntersagungen durch den Kreis Kleve angekündigt. Am Oybaum stehen bereits Häuser leer.
Viele Eigentümer kauften in den letzten Jahrzehnten derartige Häuser in dem Glauben, normale Wohnhäuser zu erwerben. Oft wussten nicht einmal die Verkäufer um die nur eingeschränkte Nutzbarkeit. Mieter und Eigentümer könnten Ansprüche gegen Vermieter und Verkäufer haben. Als Ansprüche kommen Kaufpreis-/ Mietminderung, Rückabwicklung der geschlossenen Verträge sowie Schadensersatz in Betracht.
Sollten auch Sie Beratungsbedarf zu diesen Fragestellungen haben, holen Sie sich fachanwaltlichen Rat. In unserer Kanzlei betreuen der Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie Bau- und Architektenrecht Jürgen Voss Eigentümer und Alt-Eigentümer und Herr Rechtsanwalt Karsten Herfort, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, betroffene Mieter und Vermieter bereits in einer Vielzahl von Fällen.