Arden & Voss

Arden & Voss Wir vertreten die Interessen von Bürgern und Unternehmern seit Jahrzehnten vertrauensvoll, konsequent und erfolgreich.

Wir möchten Sie auf der Webseite unserer Kanzlei von Rechtsanwälten und Fachanwälten in Kleve begrüßen und uns Ihnen auf den folgenden Seiten vorstellen. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte in Kleve verfügen über jahrelange Erfahrung und besondere Kenntnisse, belegt durch den Titel des Fachanwalts auf sieben Rechtsgebieten (Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fa

chanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Unsere Arbeitsabläufe sind zertifiziert nach DIN EN ISO 9001. Wir haben seit dem 15.2.2011 für die Struktur und die Arbeitsabläufe in der Kanzlei erfolgreich ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt und sind hierfür nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.

22/03/2016

Das Widerrufsrecht für Immobiliendarlehen erlischt spätestens zum 22.06.2016
Verbraucher sollten schnell handeln mit anwaltlicher Hilfe.

Das unbefristete "ewige" Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehensverträgen, welche zwischen dem 1.9. 2002 und dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, sieht seinem Ende entgegen. Nach der Annahme des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie 2014/17/EU (Bundestagsdrucksache 18/5922, 18/6186) durch den Bundestag am 18.02.2016 wird das Widerrufsrecht in diesen Fällen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung spätestens am 21.06.2016 erlöschen.

Dieses als „Gesetz zur Rechtssicherheit“ beworbene Gesetzespaket wird vielfach als verbraucherunfreundlich kritisiert, es ist jedoch nun Tatsache.

Die praktische Bedeutung ist enorm. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg sind 80-90% der im relevanten Zeitraum verwendeten Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehensverträgen fehlerhaft. Allein bei den deutschen Sparkassen ist nach eigenen Angaben potenziell ein Kreditvolumen von etwa 330 Milliarden Euro betroffen.

Kreditnehmer können Verträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung auch heute noch widerrufen. Weil die Zinsen stark gesunken sind, können Kreditnehmer auf diese Weise viele tausend Euro sparen. Für die Betroffenen läuft jetzt aber die Zeit:

Kreditnehmer mit einem Vertrag mit fehler­hafter Widerrufs­belehrung müssen ihren Widerruf jetzt spätestens am Dienstag, 21. Juni 2016, bei der Bank oder Sparkasse einreichen. Am Tag danach ist das Widerrufs­recht durch das neue Gesetz erloschen.

Wollen Sie sich die Chance auf oft erhebliche Beträge sichern, sollten Sie sich sofort kümmern.

Entschädigung nach Kündigung auch im Kleinbetrieb:In einem Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 Arbeitnehmern (bzw. mit ni...
25/09/2015

Entschädigung nach Kündigung auch im Kleinbetrieb:

In einem Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 Arbeitnehmern (bzw. mit nicht mehr als 5 langjährig beschäftigten Arbeitnehmern) findet zwar bekanntlich das Kündigungs-schutzgesetz keine Anwendung. Dies wird manchmal in der Weise missverstanden, dass der Arbeitgeber kündigen könne, wie er wolle.

Dennoch gibt es Risiken für den Arbeitgeber bzw. Chancen für den Arbeitnehmer, wenn eine Kündigung ausgesprochen wird.

In einem aktuellen Fall des Bundesarbeitsgerichts hatte der Arbeitgeber das Arbeits-verhältnis zu einer älteren Arbeitnehmerin gekündigt. Die Ärzte einer Gemeinschafts-praxis wollten Personal abbauen. Sie entschieden sich für eine ältere Arbeitnehme-rin, die sie nicht in die Arbeitslosigkeit schicken mussten, sondern in die Rente schi-cken konnten.

Die Arbeitnehmerin erhob hiergegen Klage. Das Arbeitsgericht und das Landesar-beitsgericht wiesen die Klage ab. Dies entsprach (scheinbar) der Rechtslage, wonach im Kleinbetrieb kein Kündigungsschutz gilt.

Erst das Bundesarbeitsgericht legte den Finger in die Wunde:

Die Ärzte hatten in der Kündigung ausdrücklich geschrieben, dass die betroffene Ar-beitnehmerin bereits einen Anspruch auf Rente hatte („pensionsberechtigt sei“) und deswegen die Kündigung erfolgt sei.

Dies war ein Fehler, der den Arbeitgeber nun eine erhebliche Entschädigung kosten kann: Denn mit seiner Formulierung hat der Arbeitgeber ein Indiz dafür gesetzt, dass er die Arbeitnehmerin wegen ihres Alters gekündigt hat. Dies wäre jedoch eine Dis-kriminierung, die unzulässig ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG („Antidiskriminierungsgesetz“).

Die Angelegenheit wurde vom Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen. Es wird nun über den Grund und der Höhe eines Entschädigungsanspruches neu entschieden werden müssen. Sollten sich die Parteien nun – wie üblich – einigen, wird es ein Ur-teil in dieser Sache nicht mehr geben müssen.

Der Arbeitgeber hatte vielleicht nur freundlich der Arbeitnehmerin im Kündigungs-schreiben erklären wollen, weshalb es sie getroffen hat und keine der anderen Mitar-beiter. Hierbei übersah der Arbeitgeber aber, wie komplex inzwischen das Arbeits-recht geworden ist, auch aufgrund der europäischen Regelungen, wie sie im Allge-meinen Gleichbehandlungsgesetz ihren Einzug gehalten haben. Für die Arbeitgeber besteht vermehrter Beratungsbedarf, für die Arbeitnehmer entwickeln sich weitere Chancen.

Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 23. Juli 2015 - 6 AZR 457/14 -

29/07/2015

Neue Düsseldorfer Tabelle ab August 2015: Mehr Unterhalt für Kinder:

Ab dem 1.8.2015 gilt eine aktualisierte Düsseldorfer Tabelle, nach der sich die Unterhaltspflichten bestimmen. Nachdem im Januar mit einer Neufassung der Düsseldorfer Tabelle der Selbstbehalt erhöht wurde, steigen nun wieder die Unterhaltszahlungen an die Kinder.
Der Mindestunterhalt für ein Kind im Alter bis 6 Jahre erhöht sich auf 328 Euro, im Alter bis 12 Jahre auf 376 Euro und für Kinder bis zur Volljährigkeit auf mindestens 440 Euro. Für volljährige Kinder steigt der Bedarfssatz auf 504 Euro.
Die Düsseldorfer Tabelle folgt damit der Änderung des steuerlichen Kinderfreibetrags. Es ergeben sich höhere Unterhaltsansprüche der Kinder gegenüber den Unterhaltsverpflichteten, also regelmäßig gegenüber den Vätern.
Mit der neuen Düsseldorfer Tabelle wird eine Überprüfung der Unterhaltszahlungen nötig.

24/04/2015

Eine Kündigung kann eine Diskriminierung nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG sein, beispielsweise wenn die Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers ausgesprochen wird. Denn eine Behinderung im Sinne des AGG erfordert weder eine Schwerbehinderung noch eine Gleichstellung. Die Kündigung ist als eine Diskriminierung unwirksam. Außerdem kann ein Entschädigungsanspruch nach § 15 AGG bestehen. Diese Entschädigung sowie ggf. Schadensersatz ist bei einer Kündigung in der Höhe gesetzlich nicht begrenzt und wird netto gezahlt, also steuerfrei. Dies hat der europäische Gerichtshof in einer aktuellen Entscheidung so bestätigt (EuGH 18.12.2014, C-354/13).
Es besteht dann ein „Kündigungsschutz auch ohne Kündigungsschutzgesetz“.

10/03/2015

Verkehrsrecht: Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall immer mit Hilfe eines Fachanwalts durchsetzen!

Manche Unfallopfer versuchen nach einem Autounfall, die Schadensersatzansprüche selbst durchzusetzen, oder überlassen dies den Werkstätten. Was häufig nicht bekannt ist: Der Geschädigte eines (unverschuldeten) Verkehrsunfalls kann grundsätzlich immer einen Rechtsanwalt beauftragen, und zwar auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung!
Denn die Beauftragung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht ist stets erforderlich, damit der Geschädigte seine Schadensersatzansprüche effektiv durchsetzen kann. Noch deutlicher drückt es ein Oberlandesgericht in einer aktuellen Entscheidung aus: Wer versucht, seine Schadensersatzansprüche alleine durchzusetzen, handelt geradezu „fahrlässig“ (OLG Frankfurt a.M., Aktenzeichen 22 U 171/13).
Nutzen auch Sie die Möglichkeit, Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall von einem Spezialisten durchsetzen zu lassen, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Kündigung von Bausparverträgen überprüfen lassen!Viele Kunden sparen mit ihren Bausparverträgen nicht mehr auf ein Eigen...
06/01/2015

Kündigung von Bausparverträgen überprüfen lassen!

Viele Kunden sparen mit ihren Bausparverträgen nicht mehr auf ein Eigenheim, sondern nutzen die Möglichkeit der vergleichsweise hohen Zinsen bei Bausparverträgen.

Zahlreiche Bausparkassen (wie LBS, Wüstenrot und Schwäbisch Hall) kündigen nun die Bausparverträge, bei denen kein Bauspardarlehen in Anspruch genommen wird. Die Bausparkassen argumentieren, dass der Zweck des Bausparvertrages die Erlangung eines Bauspardarlehens sei, nicht die zinsgünstige Geldanlage.

Die Wirksamkeit solcher Kündigungen ist jedoch fraglich:

Das gesetzliche Kündigungsrecht nach § 489 BGB gilt für die Darlehensnehmer, nicht für den Darlehensgeber. Spätestens nach der Ansparphase wird der Bausparer aber nicht als Darlehensgeber, sondern als Darlehensnehmer anzusehen sein. Die Bausparkasse kann sich dann nicht mehr auf das Kündigungsrecht berufen.

Die Rechtslage ist noch nicht durch eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs geklärt. Wir empfehlen daher, die Wirksamkeit einer Kündigung durch Ihren Rechtsanwalt klären zu lassen.

Wenn der Bausparvertrag nicht für den Bau einer Immobilie, sondern für den Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung abgeschlossen wurde, werden die Kosten von Ihrer Rechtschutzversicherung regelmäßig übernommen.

Unterhalt: Selbstbehalt erhöht – Unterhaltszahlung reduzieren!Ab dem 1.1.2015 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle. Diese...
20/12/2014

Unterhalt: Selbstbehalt erhöht – Unterhaltszahlung reduzieren!

Ab dem 1.1.2015 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle. Diese Leitlinien für den Unterhalt geben nun einen höheren Selbstbehalt als bisher. Dem Unterhaltspflichtigen verbleibt damit mehr Geld. Der Selbstbehalt erhöht sich um 80,00 € (für den Unterhalt von Kindern), um 100,00 € (für den Ehegattenunterhalt und den Unterhalt der nichtverheirateten Mutter) bzw. um sogar 200,00 € (beim Elternunterhalt).

Damit kann sich aus der neuen Düsseldorfer Tabelle 2015 eine Reduzierung des zu zahlenden Unterhalts ergeben. Das bedeutet für jeden, der Unterhalt zahlt, egal ob an Kinder, Ehegatte, Studenten, Eltern, dass eine Überprüfung der Zahlungspflicht nötig wird. Wenn der Anspruch tituliert ist, kann es mit einer gerichtlichen Abänderungsklage eilig sein.

Vereinbaren Sie einen Termin mit Rechtsanwalt Frank Engel, Fachanwalt für Familienrecht. Nehmen Sie Kontakt mit ihm auf!

Schadensersatz bei Beratungsfehler!Ein Versicherungsmakler haftet für Schäden, die er durch eine fehlerhafte Beratung ve...
10/12/2014

Schadensersatz bei Beratungsfehler!

Ein Versicherungsmakler haftet für Schäden, die er durch eine fehlerhafte Beratung verursacht. Im aktuellen Fall hatte der Makler eine Versicherungsnehmerin beraten und zur Kostenersparnis einzelne Versicherungen beendet, unter anderem auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Versicherungsnehmerin konnte später keine neue Berufsunfähigkeitsversicherung zu vergleichbaren Bedingungen abschließen.
Nach Ansicht des Landgerichts Kleve konnte die Versicherungsnehmerin keinen Schadensersatz verlangen, da der Inhalt der Beratungsgespräche nicht aufgeklärt werden konnte, wie dies bei Gesprächen unter vier Augen häufig der Fall ist.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob auf unsere Berufung hin das Urteil auf. Es entschied, dass die Beendigung der Versicherung auf einen Beratungsfehler beruht, für den der Makler schadensersatzpflichtig ist. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt in seinem aktuellen Urteil, dass ein Versicherungsmakler genau prüfen muss, welchen Versicherungsschutz ein Versicherungsnehmer braucht, bevor der Makler zur Beendigung einer bestehenden Versicherung rät. Damit hat Herr Rechtsanwalt Hausmann, Fachanwalt für Versicherungsrecht in der Kanzlei Arden & Voss in Kleve, der Versicherungsnehmerin den existenziellen Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung trotz des Beratungsfehlers und trotz der Kündigung gesichert: www.arden-voss.de.

Ihre Fachanwälte in Kleve für Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht.

05/12/2014

Klever Baurechtler verabschieden Prof. Dr. Rolf Kniffka, Vorsitzenden des BGH-Bausenats

Kurz vor der aufgrund Erreichens der Altersgrenze erfolgten Beendigung der richterlichen Tätigkeit des langjährigen Vorsitzenden des Bausenats am Bundesgerichtshof, Professor Dr. Rolf Kniffka, konnte der Klever Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Jürgen Voss auf der mehrtägigen 9. Jahresarbeitstagung Bau- und Architektenrecht in Berlin noch dessen Vortrag „Die unklare Leistungsbeschreibung: Auslegungsgrundsätze –Schadensersatz“ für die eigene anwaltliche Praxis nutzen.

Beim „Berliner Abend“ fand sodann die Verabschiedung des Vorsitzenden des 7. Senats, der wie kein anderer Jurist mehrere Jahrzehnte die Rechtsprechung zum Bauvertragsrecht in der Bundesrepublik Deutschland prägte, in geselligem Rahmen statt. Der Baurechtler unserer Praxis war leider der einzige Teilnehmer aus dem Landgerichtsbezirk Kleve dieser renommierten Jahresarbeitstagung unter Leitung des Kollegen Dr. Wolfgang Koeble, der zusammen mit Prof. Kniffka das Standardwerk „Kompendium des Baurechts“ in der gerade erschienenen 4. Auflage verfasste.

In der Folgewoche ehrte auf Schloss Herrenhausen in Hannover der Deutsche Baugerichtstag e.V. seinen Gründungspräsidenten Prof. Dr. Rolf Kniffka mit einem Symposium. Die Eröffnungsrede hielt sein Nachfolger als Präsident des Baugerichtstags, Richter am Bundesgerichtshof a.D. Prof. Stefan Leupertz (Kleve/Stuttgart).

Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und versicherungsrechtliche FolgenRechtsanwalt Marc Hausmann, Fachanwalt für Verkehr...
24/11/2014

Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und versicherungsrechtliche Folgen

Rechtsanwalt Marc Hausmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht in der Kanzlei Arden & Voss in Kleve, hat an einer weiteren Fortbildung teilgenommen.
In dem Seminar wurden die neuesten Entwicklungen im Verkehrsstrafrecht und in Bußgeldverfahren vorgestellt. Im zweiten Teil wurde vertieft, welche versicherungsrechtlichen Folgen bei Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr bzw. bei relativer oder absoluter Fahruntüchtigkeit drohen.
Der Gegenstand der Veranstaltung war es, die Querbeziehungen zwischen der effektiven Verteidigung im Verkehrsstrafrecht und den versicherungsrechtlichen Folgen aufzuzeigen, um sowohl die Strafverteidigung als auch die Schadensregulierung/Abwicklung mit der Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. der Kasko-
Versicherung für den Mandanten erfolgreich zu gestalten.
Die ständige Fortbildung ist für uns selbstverständlich – im Interesse des Mandanten.

Aktuelle Entwicklungen im landwirtschaftlichen Erbrecht.Rechtsanwalt Frank Engel, Fachanwalt für Erbrecht in unserer Kan...
20/11/2014

Aktuelle Entwicklungen im landwirtschaftlichen Erbrecht.

Rechtsanwalt Frank Engel, Fachanwalt für Erbrecht in unserer Kanzlei in Kleve, hat erfolgreich an einer Veranstaltung des Deutschen Anwaltsinstituts in Düsseldorf teilgenommen. Gegenstand waren die aktuellen Entwicklungen im landwirtschaftlichen Erbrecht. Das Erbrecht für Landwirte unterscheidet sich stark von dem allgemeinen Erbrecht, insbesondere vor dem Hintergrund der Höfeordnung und dem so genannten Anerbenrecht. Rechtsanwalt Engel hat mit dieser Fortbildung als Fachanwalt für Erbrecht das hohe Niveau der besonderen Kenntnisse aufrechterhalten, um die Interessen der Mandanten weiterhin erfolgreich durchzusetzen.

Rechtsanwalt Karsten Herfort warnt vor der Verjährungsfalle!Ende 2014 könnten Rückzahlungsansprüche privater Kreditnehme...
06/11/2014

Rechtsanwalt Karsten Herfort warnt vor der Verjährungsfalle!
Ende 2014 könnten Rückzahlungsansprüche privater Kreditnehmer für zu Unrecht erhobene Bearbeitungskosten der Banken und Sparkassen bei Verbraucherdarlehen verjähren (Urteil des BGH vom 28.10.2014, Az.: XI ZR 348/13 und Az.: XI ZR 17/14). Wir raten den betroffenen Kreditnehmern, kurzfristig ihre Kreditverträge auf die Möglichkeit des Widerrufs mit dem Ziel der zinsgünstigeren Umschuldung und zugleich zwecks Rückzahlung bankeigener Bearbeitungskosten untersuchen zu lassen. Bankkunden sollten jedenfalls kein Geld verschenken und rechtzeitig vor Jahresende aktiv werden, rät Rechtsanwalt Karsten Herfort auch in einer Printkampagne.

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Cleve
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Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
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