08/11/2017
Neue WhatsApp-Live-Funktion
Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Durch ein neues WhatsApp-Update können Nutzer ihren Standort in Echtzeit weltweit mit anderen in Chats und Gruppen teilen- und zwar bis zu acht Stunden am Stück. Freunde oder andere Teilnehmer können dann live verfolgen, wo man sich selbst gerade aufhält und bewegt.
Ist die neue WhatsApp-Live-Funktion illegal?
Die neue Tracking-Funktion ist in den Werkseinstellungen zunächst ausgeschaltet. Der Nutzer muss die Funktion bewusst aktivieren, ohne eine Aktivierung passiert nichts.
Ohne Einverständnis und einen deutlichen Hinweis zur Speicherung wäre das Mitzeichnen des Standorts ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht und damit illegal.
Überprüft WhatsApp vor der Live-Funktion-Nutzung das Alter?
WhatsApp ist rein rechtlich gesehen dazu verpflichtet, vor jeder Aktivierung der Live-Tracking-Funktion beim Nutzer eine datenschutzrechtliche Einwilligung einzuholen und auch das Alter der Nutzer vor einer Aktivierung der Live-Tracking-Funktion per Altersverifizierung zu überprüfen.
Sollten also künftig Jugendliche unter 14 Jahren per Live-Tracking-Funktion Daten an Dritte senden, so haben Eltern rechtlich die Möglichkeit, gegen WhatsApp vorzugehen.
Dürfen Eltern ihre Kinder orten?
Je nach Alter und Einsichtsfähigkeit bedarf es vor der Aktivierung durch die Eltern der Einwilligung des Kindes. In der Regel dürfen Eltern eines 14-jährigen Kindes nur mit dessen Einwilligung die Ortungsfunktion aktivieren.
Darf der Arbeitgeber Mitarbeiter orten?
Der Arbeitgeber darf grundsätzlich alle Daten erheben und verwenden, die er benötigt, um das Arbeitsverhältnis durchzuführen, allerdings muss für eine Mitarbeiter-Ortung der Sinn dahinter klar erkennbar sein. Gibt es Möglichkeiten, mit denen weniger tief in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter eingegriffen wird, so müssen diese zunächst wahrgenommen werden.
Durch die neue Funktion wäre es möglich Bewegungsprofile von Freunden zu erstellen. Ist das erlaubt?
Bewegungsprofile zu erstellen ist verboten. Für den Nutzer, der das Bewegungsprofil erstellt, gilt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Wer Daten ausliest und notiert, der erhebt, verarbeitet und nutzt diese. Das ist ohne Einwilligung oder gesetzlichem Erlaubnistatbestand rechtlich nicht erlaubt.
Hierzu ist aber noch zu sagen, dass für einen normalen Nutzer die Erstellung von Bewegungsprofilen schwierig ist, da Whatsapp die Funktion auf maximal 8 Stunden beschränkt.