Rechtsanwalt Christian Au - Kanzlei für Sozialrecht

Rechtsanwalt Christian Au - Kanzlei für Sozialrecht Ich berate und vertrete Privatpersonen und Unternehmen in sozialrechtlichen Angelegenheiten.
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Guten Morgen aus Erfurt
03/09/2026

Guten Morgen aus Erfurt

19/08/2026
14/08/2026

Nun liegt er also vor, der Gesetzentwurf der Bundesregierung
eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und
Jugendhilfe vom 12.8.26 (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz – 1. KJHSRG)https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/292722/3d95e77e4bfbe1daa30cdb260f786572/kabinettentwurf-data.pdf

Sicherlich gibt es zu vielen Punkten etwas zu sagen.

Ich möchte mich auf ein Thema beschränken, bei dem meine schlimmsten Befürchtungen noch übertroffen wurden.

Seit das Thema eines Wechsels von Kindern und Jugendlichen mit körperlichen, geistigen oder Sinnes-Behinderungen hinsichtlich ihrer Eingliederungshilfeleistungen in die Zuständigkeit der Jugendhilfe konkreter wurde (also mindestens seit 2024) habe ich an verschiedenen Stellen immer wieder vorgetragen, dass ein solcher Wechsel zwingend mit einer Rechtswegänderung verbunden sein müsste.

Kurz zum Hintergrund:
Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX-Teil2- werden vor den Sozialgerichten bearbeitet, wohingegen Eingliederungshilfeleistungen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII vor den Verwaltungsgerichten bearbeitet werden.

Ein Wechsel von Kindern und Jugendlichen mit Körperbehinderungen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen führt also - wenn der Rechtsweg beibehalten wird - dazu, dass künftig Verwaltungsgerichte über die Eingliederungshilfe auch für diese Kinder und Jugendlichen entscheiden.

Vor dem Hintergrund, dass es bei körper- und geistig behinderten Kindern und Jugendlichen insbesondere im Bereich der Hilfsmittelversorgung und der Begleitung in Kita und Schule regelmäßig Zuständigkeitsstreitigkeiten mit den Krankenkassen (für die natürlich weiterhin die Sozialgerichte zuständig sind) gibt, ist das ein Scenario, das ich mir nicht vorstellen möchte.

Ich war daher sehr erfreut darüber, dass der Entwurf der Vorgängerregierung aus dem Jahre 2024 dieses Problem erkannt hatte und Streitigkeiten in Bezug auf Eingliederungshilfeleistungen der Jugendhilfe den Sozialgerichten zugewiesen hat.

Und was macht daraus der neue Entwurf?

Die besagte Änderung des Rechtswegs ist wieder vom Tisch.

Damit aber nicht genug. Der neue Entwurf sieht in § 10c SGB VIII-E vor, dass im Rahmen einer Erprobung Jugendhilfeträger auf Antrag dafür zugelassen werden, Eingliederungshilfeleistungen für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen nach dem SGB VIII zu bearbeiten.

Im Klartext bedeutet das:
Es hängt zukünftig vom Zufall des Wohnortes ab, ob die Sozialgerichte oder die Verwaltungsgerichte für die Bearbeitung von Eingliederungshilfeverfahren für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen zuständig sind.

Wenn ich es nicht mit eigenen Augen gelesen hätte, hätte ich es für einen verspäteten Aprilscherz gehalten. Aber es ist leider alles andere als lustig...

Ich frage mich, ob bei der Erarbeitung dieses Entwurfs auch nur eine Fachanwältin für Sozialrecht/ein Fachanwalt für Sozialrecht beteiligt oder jedenfalls angehört worden ist.

Mal sehen ob im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren noch etwas zu retten ist.

Sprecht gern alle eure regionalen Bundestagsabgeordneten mal auf diese Thematik an.

Trotzdem wünsche ich euch ein schönes Wochenende.

Teilen ist wie immer erwünscht.

11/08/2026

Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe aufgepasst:

Am 3.9.26 gebe ich in Erfurt im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie des Freistaats Thüringen ein Seminar mit dem Titel "Teilhabeplanung in der Eingliederungshilfe - Grundlagenwissen zu Teil 1 SGB IX".

Es sind noch wenige Plätze frei. Es fallen für die Teilnehmenden keine Teilnahmegebühren an! Bitte beachtet, dass sich die Veranstaltung ausschließlich an Fachkräfte richtet.

Alle Infos zur Veranstaltung findet ihr hier: https://www.tmasgff.de/kinder-jugendliche/landesjugendamt/fortbildung/detailseite/01-30-2026-teilhabeplanung-in-der-eingliederungshilfe-grundlagenwissen-zu-teil-1-sgb-ix

07/08/2026

Ich unterstütze die BG Baskets Hamburg finanziell seit vielen Jahren. Seid auch ihr dabei.

Update: Leider gab es kein Angebot. Alles hat seine Zeit...Meine Zeit als Roll The Blue Line - Christian Au, Handbike-Ma...
01/08/2026

Update: Leider gab es kein Angebot.

Alles hat seine Zeit...

Meine Zeit als Roll The Blue Line - Christian Au, Handbike-Marathoni ist schon lange vorbei. Bislang konnte ich mich aber nicht von meinem Handbike-Rollstuhl-Gespann trennen, mit dem ich bundesweit bis ca. 2020 Marathon gefahren bin. Nun habe ich aber beschlossen, es in neue Hände zu geben.

Ich möchte es aber nicht einfach nur verkaufen, sondern meistbietend versteigern. Den Erlös werde ich komplett an den Verein Nicht Genesen Kids e.V. spenden.

Ich vertrete verschiedene Mitglieder dieses Vereins in verschiedenen Verfahren mit Kostenträgern.

Die Geschichten dieser Mandantinnen und Mandanten gehen mir oft besonders nah, weil es sich immer wieder um Jugendliche im Alter meiner Kinder handelt.

Der Verein organisiert nicht nur fortlaufend bundeweit Veranstaltungen, sondern setzt sich auch intensiv dafür ein, dass insbesondere die Situation von Patientinnen und Patienten mit ME/CFS in der Politik mehr Gehör erhält und dass die Anstrengungen in der Forschung intensiviert werden, wirksame Behandlungsmethoden zu entwickeln, die den Betroffenen einen Weg zurück zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen.

Das Gespann stand nun einige Jahre in der Garage, daher wird der neue Eigentümer/die neue Eigentümerin ggfs. eine Wartung durch ein Sanitätshaus durchführen lassen müssen. Der ehemalige Rollstuhl (Sitzbreite 40 cm) hat keine Lenkräder, er kann also nicht einzeln genutzt werden.

Ernstgemeinte Gebote sendet ihr bitte (mit Anschrift und Telefonnummer) bis Freitag, den 7.8.2026, 18 Uhr, ausschließlich an

[email protected]

Das Mindestgebot beträgt 500 EUR.

Der/Die Meistbietende müsste das Gespann im Raum Buxtehude abholen oder die Kosten eines von ihm/ihr zu benennenden Versands übernehmen.

Teilen ist für den guten Zweck besonders erwünscht.

Hier am Ende des Original-Beitrags halte ich euch über das aktuelle Höchstgebot auf dem Laufenden.

01/08/2026

Anlässlich der am 13.9. stattfindenden Kommunalwahlen in Niedersachsen, bei denen auch ich mich um eine dritte Amtszeit im Jorker Gemeinderat bewerbe, hat der SoVD Niedersachsen gemeinsam mit weiteren Partnern eine wunderbar informative Broschüre rund um das Thema Kommunalwahlen erstellt.
Ihr findet sie hier zum kostenlosen Download: 2026-07_Wahlhilfe_NDS-LEICHT_mit-Alttexten.pdf https://share.google/Z1jbwjoqo3UvMmVDv

Teilen wie immer erwünscht.

31/07/2026

Den habe ich heute meinem Team (und mir) spendiert, damit wir auch bei tropischen Temperaturen für euch einen kühlen Kopf bewahren können.
Sooooo gut!

23/07/2026

Vor dem Sozialgericht Regensburg konnten wir heute - wenige Stunden vor der mündlichen Verhandlung - ein Verfahren über ein Therapiefahrrad für eine zehnjährige Mandantin erfolgreich abschließen. Die Krankenkasse hat im letzten Moment anerkannt, dass sie die Kosten erstattet, die die Eltern vor 2 Jahren für die nach der Ablehnung erfolgte Anschaffung des Rades aufgewendet haben.

Insbesondere im Bereich der Hilfsmittelversorgung für Kinder und Jugendliche bin ich den Eltern immer außerordentlich dankbar, wenn sie während des Widerspruchs- oder Klageverfahren die Hilfsmittel bereits anschaffen.

Natürlich geht man damit privat ins Risiko, dass man die Kosten im Falle eines negativen Ausgangs des Verfahrens nicht erstattet bekommt.

Aber man klagt ja, weil man davon überzeugt ist, dass das eigene Kind dieses Hilfsmittel braucht. Und diese Überzeugung kann einem letztlich auch nicht dadurch genommen werden, dass man das Geld in die Entwicklung seines Kindes investiert hat.

Und wenn man am Ende gewinnt und das Geld erstattet bekommt, ist es natürlich um so schöner!

P.S.: Bei Hilfsmitteln ist die Rechtsgrundlage gegenüber Rehaträger wie GKV, DRV und BA für die Erstattung nach einer unrechtmäßigen Ablehnung üblicherweise § 18 Abs. 6 SGB IX.

22/07/2026

Vor dem Sozialgericht Potsdam geht es gleich in einer mündlichen Onlineverhandlung um den Grad der Behinderung meines Mandanten.

Adresse

Bahnhofstraße 28
Buxtehude
21614

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 14:00
Dienstag 09:00 - 14:00
Mittwoch 09:00 - 14:00
Donnerstag 09:00 - 14:00
Freitag 09:00 - 14:00

Telefon

+4941618665110

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