Rechtsanwalt Frank Lehnert, LL.M.

Rechtsanwalt Frank Lehnert, LL.M. RA Frank Lehnert, LL.M
Industriestr. 62, 89331 Burgau
Tel: 08222-4147500
[email protected] Die Seminare werden direkt vor Ort bei den Kunden durchgeführt.

Herr Rechtsanwalt Lehnert bietet neben der üblichen Rechtsanwaltätigkeit auch Seminare über Rechtsthemen für Vereine und Firmen an, wie etwa zum Thema „Vorsorge für Alter und krankheit oder rechtliche Probleme im Alltag der Altenpflege“. Zur näheren Information besuchen Sie unsere Homepage: www.seminare-lehnert.de . Zur Person des Rechtsanwalts Frank Lehnert:

Herr Lehnert wurde am 05.02.1977 in N

ürnberg geboren. Er machte sein Abitur am Helene-Lange-Gymnasium in Fürth im Jahr 1997. Mit Beginn des Wintersemenster 1997 begann Herr Lehnert sein Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen-Nürnberg. Neben seinem Studium leistete Herr Lehnert von August 1998 bis August 1999 seinen Zivildienst in der Altenpflege in der Nürnberger Einrichtung Wohnstift Hallerwiese der Diakonie Neuendettelsau. Herr Lehnert bleibt auch nach Ende des Zivildienstes der Altenpflege treu und arbeite bis Anfang 2006 (mit Ausnahme einiger Monate im Ende 2003 / Anfang 2004) als Aushilfe in den Nürnberger Einrichtungen der Diakonie Neuendettelsau Wohnstift Hallerwiese und Seniorenwohnpark Neulichtenhof. Das Erste Juristische Staatsexamen bestand Herr Lehnert im Jahr 2003. Anschließend wurde er Rechtsreferendar am OLG Nürnberg mit Stationen beim Landgericht Nürnberg-Fürth (Zivil- und Strafkammer), der Stadt Fürth und einer mittelständischen Nürnberger Anwaltskanzlei. Im Herbst 2005 bestand Herr Lehnert das Zweite Juristische Staatsexamen. Er erhielt nach Weihnachten 2005 von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg seine Zulassungsurkunde als Rechtsanwalt. Nach Mitarbeit in mittelständischen Kanzleien in Nürnberg, Ansbach und Gunzenhausen wechselte Herr Lehnert zum 01.07.2008 in den Bezirk der Rechtsanwaltskammer München und ist seitdem für die Augsburger Kanzlei Kiederle & Dr. Schulz tätig. Seit Dezember 2006 veranstaltet Seminare für Privatpersonen und Firmen zu Rechtsthemen

Der akademische Grad "Master of Laws (LL.M.)" wurde Herrn Rechtsanwalt Frank Lehnert durch die FernUniversität in Hagen mit Masterurkunde vom 20.01.2012 verliehen. Seit März 2013 ist Herr Rechtsanwalt Lehnert ehrenamtlicher Leiter des Fachbereichs 2 (Rechtsschutz, Vereinswesen, Versicherungsschutz, Steuern) des Kreisfeuerwehrverbandes Günzburg:
Homepage: www.kfv-guenzburg.de
Presse: www.augsburger-allgemeine.de/guenzburg/Silberne-Ehrennadel-fuer-Merz-id24470146.html

Zu Beginn des Jahres 2014 eröffnete Herr Lehnert eine Kanzlei in Röfingen, mit der Möglichkeit von Hausbesuchen direkt bei den Mandanten. Herr Lehnert ist seit 2002 verheiratet und lebt mit seiner Frau und drei Kindern in Röfingen. Kontaktdaten des Rechtsanwalts Frank Lehnert, LL.M. Augsburger Str. 52, 89365 Röfingen
Tel: 08222/4247938 Mobil: 0151 / 52423367
Fax: 08222 / 4147942
Termine nur nach Vereinbarung
E-Mail: [email protected]
www.ralehnert.de

Die Kanzlei ist wegen eines Trauerfalls am Montag, den 06.10.2025 ganztägig geschlossen.
03/10/2025

Die Kanzlei ist wegen eines Trauerfalls am Montag, den 06.10.2025 ganztägig geschlossen.

Der neue Besprechungs-/Seminarraum
08/09/2025

Der neue Besprechungs-/Seminarraum

22/04/2024

Ab sofort ist das Büro in der Augsburger Str. 52 in 89365 Röfingen dauerhaft geschlossen.

Neuer Hauptsitz der Kanzlei ist die bisherige Zweigstelle in der Stadtstr. 35 in 89331 Burgau.

Bitte nur noch die Burgauer Anschrift und die Telefonnummer 08222/4147500 verwenden. Die bisherige Röfinger Telefonnummer wird demnächst abgeschaltet.

Die Zweigstelle in Meitingen ist weiterhin in Betrieb, einschließlich der dortigen Telefonnummer 08271 / 427515.

Post bitte ausschließlich nach Burgau schicken.

21/03/2024

Seit ein paar Monaten arbeite ich an der Neustruktierung meiner drei Büros in Röfingen, Burgau und Leipheim. Nunmehr geht es in die "heiße Phase" und in den nächsten Wochen stehen einige durchaus gravierende Veränderungen an.

Für das Büro in Röfingen gelten ab sofort neue Telefonnummern:
Telefon 08222 / 414 75 00
Fax: 08222 / 414 75 01

Das Büro in Röfingen wird demnächst innerhalb des Gemeindegebiets von Röfingen umziehen. Die Verträge sind unterschrieben. Nach dem Umzug wird es zur Zweigstelle meiner Kanzlei

Das Büro in Burgau wird nach Abschluss des Umzugs des Röfinger Büros zum Hauptsitz der Kanzlei. Es wird auch intern aufgewertet und umgestaltet werden.

Das Büro in Meitingen wird nach Abschluss des Umzugs des Röfinger Büros und nach der Aufwertung des Burgauer Büros ebenfalls aufgewertet. Es bleibt eine Zweigstelle meiner Kanzlei, wo Besprechungen nach vorheriger Terminsvereinbarung möglich sind.

30/12/2023

Wichtiger Hinweis zum Thema Verjährung von Forderungen mit Ende des Jahres 2023

Da der 31.12.2023 auf einen Sonntag fällt und auch der 1.1.2024 ein bundesweit gesetzlicher Feiertag ist, tritt nach § 193 BGB die Verjährung erst mit Ablauf des 02.01.2024 ein. Wer also noch bis Montag, den 02.01.2024 Forderungen aus 2020 findet, so kann man noch rechtzeitig die Verjährung hemmen.

01/07/2021

schwäbische Rechtsprechung zur Frage, ob der Ausdruck "Leck mich am A***h" eine Beleidigung darstellt.

Amtsgericht Ehingen an der Donau, 24.06.2009, 2 Cs 36 Js 7167/09:

[...]
Der bekannte Ausspruch "Leck mich am bzw. im A***h" hat seinen literarischen Ursprung bei Johann Wolfgang von Goethe im Schauspiel "Götz von Berlichingen". Daher wird er häufig mit dem Euphemismus "Götz-Zitat" umschrieben. Auch Wolfgang Amadeus Mozart betitelte eines seiner Lieder mit "Leck mich im A***h" (Köchelverzeichnis Nr. 231).

"Leck mich am A***h" hat vielfältige Bedeutungen und Deutungsmöglichkeiten:

"Die Aussage reicht je nach Bildungsstand, Gepflogenheit, Herkunft, Landsmannschaft, Geschmack oder äußerem Anlass von der Ehrenkränkung und Beschimpfung über eine Verfluchung oder über Gefühlsausbrüche bei Schmerz, Freude oder Rührung bis hin zu einem Segensspruch."

Es gibt Gerichte, die in der Aussage "Leck mich am A***h" eine strafbare Beleidigung gesehen haben, so beispielsweise das Amtsgericht Berlin-Tiergarten (Berliner Zeitung, 14.09.1995) und das Amtsgericht Weiden

Dieser Auffassung schließt sich das Amtsgericht Ehingen jedenfalls für den vorliegenden Fall nicht an.

III.

Im vorliegenden Fall ist der Straftatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB nicht erfüllt.

Unter Beleidigung versteht man einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre eines anderen durch vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung.

In dem oben unter Nr. I geschilderten Sachverhalt hat der Angeschuldigte die G nicht in ihrer Ehre herabgesetzt. Im schwäbischen Sprachraum wird "Leck mich am A***h" alltäglich verwendet. Es handelt sich zwar um einen derben Ausspruch. Eine Herabwertung der Ehre des Gesprächspartners ist damit aber noch nicht verbunden.

Thaddäus Troll (Preisend mit viel schönen Reden, S. 214, Hamburg 1972) legt dar, dass das Götz-Zitat im Schwäbischen den folgenden sozialadäquaten Zwecken dient:

1. ein Gespräch anzuknüpfen,

2. eine ins Stocken geratene Unterhaltung wieder in Fluß zu bringen,

3. einem Gespräch eine andere Wendung zu geben,

4. ein Gespräch endgültig abzubrechen,

5. eine Überraschung zu vermelden,

6. um der Freunde über ein unvermutetes Wiedersehen zweier Schwaben außerhalb des Ländles Ausdruck zu geben,

7. um eine als Zumutung empfundene Bitte zurückzuweisen.

Das Gericht schließt sich der Rechtsauffassung von Thaddäus Troll an.

Im vorliegenden Fall standen die Aspekte Nr. 4 und 7 im Vordergrund. Der Angeschuldigte wollte auf die Forderung von G nicht eingehen und das Gespräch beenden.

Strafbares Handeln des Angeschuldigten liegt nicht vor. Das Gericht lehnt den Erlaß eines Strafbefehls aus rechtlichen Gründen ab.

[...]

24/06/2021

Seit August 2014:
Hauptsitz der Kanzlei in der
Augsburger 52, 89365 Röfingen
Tel: +49 (0) 8222 414 79 38
Mobil: +49 (0) 151 5242 3367
Fax: +49 (0) 8222 414 79 42

Seit Juli 2017:
Zweigstelle in der
Stadtstr. 35, 89331 Burgau
Tel: +49 (0) 8222 414 75 00
Fax: +49 (0) 8222 414 75 01

Seit März 2020:
Zweigstelle in der
Hospitalstr. 1, 89340 Leipheim
(vormals Rechtsanwältin Ruth Müller)
Tel: +49 (0) 8221 / 710 18
Fax: +49 (0) 8222 / 414 75 01

Und nun ab 01.07.2021:
Zweigstelle in der
Römerstr. 10, 86405 Meitingen
(bisher Rechtsanwalt Matthias Mark)
Tel: +49 (0) 8271 / 42 75 15
Fax: +49 (0) 8222 / 414 75 01

E-Mail: [email protected]
Internet: www.ralehnert.de

27/10/2020

Aus einem Urteil des Amtsgerichts Leverkusen vom 27.05.2020, 27 C 135/19.

"...

Es kam einmal ein chinesischer Kaiser zu einem Maler in einem Bergdorf und bat ihn, darum, ihm einen Hahn zu malen. Der Kaiser reiste weiter und kam nach 30 Jahren wieder in das Dorf. Da erinnerte er sich an den Auftrag und fragte den Maler nach dem Bild. Der setzte sich hin, nahm ein Blatt und malte mit wenigen Pinselstrichen einen wunderschönen Hahn. "Wieviel kostet das?", fragte der Kaiser. "Drei Goldstücke", antwortete der Maler. "Findest Du das nicht ein wenig zu viel für fünf Minuten Malerei?". Da sprach der Maler: "Edler Kaiser, Du hast nur die fünf Minuten gesehen. Aber bedenke, dass ich 30 Jahre lang geübt habe für diesen Hahn."

So verhält es sich auch mit der Vergütung des Rechtsanwaltes, welcher nicht für die Zeit der Beratung sondern die Inanspruchnahme seines Wissens angemessen vergütet wird.
.."

Wollen Sie wissen, ob Sie auch davon betroffen sind? Dann nehmen Sie mit mir Kontakt auf:Augsburger Str. 52D-89365 Röfin...
26/03/2020

Wollen Sie wissen, ob Sie auch davon betroffen sind?

Dann nehmen Sie mit mir Kontakt auf:

Augsburger Str. 52
D-89365 Röfingen
Tel: +49 (0) 8222 / 414 79 38
Mobil: +49 (0) 151 / 5242 3367
Fax: +49 (0) 8222 / 414 79 42

E-Mail: [email protected]
Internet: www.ralehnert.de

Büro Burgau (Zweigstelle):
Stadtstr. 35
D-89331 Burgau
Tel: +49 (0) 8222 / 414 75 00
Fax: +49 (0) 8222 / 414 75 01

Büro Leipheim (Zweigstelle):
Hospitalstr. 1
D-89340 Leipheim
Tel: +49 (0) 8221 / 710 18
Fax: +49 (0) 8222 / 414 75 01

Mit einem wegweisenden Urteil stärkt der Europäische Gerichtshof die Rechte von Verbrauchern bei Kreditverträgen.

26/03/2020

Anwaltliche Empfehlungen für dubiose Telefonanrufe, die immer wieder auftauchen:

1.

Sie werden am Telefon an Bezahlung einer Vergütung aus einem angeblich (per Telefon oder im Internet) geschlossenen Vertrag erinnert, jedoch können Sie sich nicht daran erinnern.

Mein Rat: Telefonat wort- und grußlos beenden

Was Sie auf keinen Fall machen sollen: zahlen

2.

Ihnen wird am Telefon gedroht, dass, wenn Sie nicht zahlen werden, einen Schufa-Eintrag zu bekommen oder Ihr Lohn und Konto gepfändet wird.

Mein Rat: Telefonat wort- und grußlos beenden

Was Sie auf keinen Fall machen sollen: zahlen

3.

Der Anrufer fordert von Ihnen die Mitteilung Ihrer Bankverbindung oder Anschrift

Mein Rat: Telefonat wort- und grußlos beenden

Was Sie auf keinen Fall machensollen: Ihre Bankverbindung oder Ihre Anschrift nennen

4.

Der Anrufer spricht gebrochen Deutsch und gibt sich als Microsoft-Mitarbeiter aus. Er warnt Sie, dass Sie einen Virus auf Ihren PC haben.

Mein Rat: Telefonat wort- und grußlos beenden

Was Sie auf keinen Fall machen sollen: Den Anweisungen dieser Personen folgen!

5.

In allen Fällen sollten Sie Strafanzeige erstatten.

24/03/2020

Wer zufällig am 12.03. oder am 13.03. die Sender

Donau 3 FM
Top FM
Bayernwelle SüdOst
Radio Euroherz
extra-radio
das Funkhaus Aschaffenburg
das Funkhaus Würzburg
Gong München
die Inn-Salzach-Welle
Radio Charivari
Radio Oberland und
Radio Trausnitz

hörte,

dann ist es wahrscheinlich, dass man meine Stimme zum Thema Reiserecht und Corona lauschen durfte...

21/03/2020

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

ich bin auch während der derzeitigen Corona-Entwicklung für Sie da.

Über meine Telefonnummern meiner Büros in Röfingen, Burgau und Leipheim bin ich telefonisch erreichbar. Sie können sich auch per E-Mail an mich wenden.

Eine Terminsvergabe für eine Besprechung in meinem Büro in Burgau oder Leipheim ist möglich, wenn für Ihr Anliegen zur Wahrung Ihrer Interessen und/oder zur Vermeidung von Nachteilen für Sie zwingend eine persönliche Unterhaltung in meinen Kanzleiräumen erforderlich ist. In diesen Fälle wird auf die Einhaltung eines gebotenen infektionsschutzrechtlichen Abstandes geachtet. Erkennbar kranke Personen können nicht empfangen werden. Ebenfalls kann keine Person empfangen werden, wenn diese sich in den letzten vierzehn Tagen in Risikogebieten wie Österreich, Italien oder dem Landkreis Heinsberg aufhielt. Ich bitte hierfür um Verständnis.

Die am Freitag, den 20.03.2020, von der bayerischen Staatsregierung erlassenen Allgemeinverfügung ändert hieran nichts.

Wir Rechtsanwälte sind nach dem Gesetz Organe der Rechtspflege und damit stehen wir im System auf einer Stufe mit Gerichten, Staatsanwaltschaften und sonstigen Justizeinrichtungen. Die Allgemeinverfügung erklärt keinen Stillstand des Rechts, sondern die Rechtsordnung arbeitet auch in Krisenzeiten wie diesen. Auch die Gerichte sind derzeit handlungsfähig, auch wenn diese derzeit in einer Art Notbetrieb arbeiten und Termine / Verhandlungen in nicht eilbedürftigen Angelegenheiten absagen und verschieben. Deshalb ist meine Aufgabe als Rechtsanwalt, auch in dieser Zeit die Interessen meiner gegenwärtigen und zukünftigen Mandanten wahren muss.

Die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes werden durch die oben genannten Einschränkungen bei der Terminsvergabe eingehalten. Auch wenn wir alle in der jetzigen Situation der Eindämmung der Corona-Pandemie die höchste Priorität einzuräumen müssen, so darf eine funktionierende Rechtspflege nicht ausgehebelt werden.

Der Erlass der Allgemeinverfügung ist vor allem der Ignoranz und der Dummheit vieler Bürger geschuldet, die den Erst der heutigen Lage nicht erkennen wollen öder können. Wenn wir alle an einen Strang ziehen, dann werden wir auch diese Situation meistern.

Bleiben Sie gesund

Frank Oliver Lehnert, LL.M.
Rechtsanwalt

Adresse

IndustrieStr. 62
Burgau Kreis Günzburg
89331

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