24/06/2022
// Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main im Februar entschieden und damit zwei Klägerinnen Entschädigungen für zusätzliche Tickets und Übernachtungen zugesprochen. Die Frauen hatten ihren Fernflug verpasst, obwohl sie sich an die zeitlichen Vorgaben zur Ankunft am Flughafen gehalten hatten. Grund dafür waren Verzögerungen durch lange Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen.
Wie das OLG feststellte, hatten die Frauen drei Stunden vor ihrem geplanten Flug in die Dominikanische Republik am Schalter eingecheckt und kamen etwa 90 Minuten vor Schließung des Gates an der Sicherheitskontrolle an. Hier warteten sie jedoch so lange, dass der Zutritt zum Flugzeug bereits geschlossen war, als sie am Gate ankamen. Der Flughafen selbst hatte am besagten Tag empfohlen, zwei Stunden vor Abflug am Check-In zu sein. Weil sie diese Empfehlung eingehalten hatten, sprach Ihnen das OLG die Entschädigung zu. Im Urteil hieß es unter anderem, dass sich "Fluggäste nicht auf eine beliebige Dauer einstellen müssen, sondern sich nach den Empfehlungen des Flughafenbetreibers oder Vorgaben der Fluggesellschaft richten dürfen".
Was vor Gericht genau als rechtzeitige Ankunft gilt, ist somit eine Einzelfallentscheidung und hängt von den jeweiligen Empfehlungen zur Check-In-Zeit ab.
Die Fluggesellschaft oder der Flughafen haben mit den Entschädigungen im Übrigen recht wenig zu tun. Der Prozessgegner ist bei derartigen Klagen in den meisten Fällen die Bundesrepublik Deutschland selbst, da diese durch die Bundespolizei die Sicherheitskontrollen organisiert und somit für dabei auftretende Probleme haftet. Im besagten Urteil hatte das OLG eine Berufung der Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.01.2022 - 1 U 220/20 //