Anwaltskanzlei Riesenkampff & Riesenkampff

Anwaltskanzlei Riesenkampff & Riesenkampff Die Anwaltskanzlei Riesenkampff & Riesenkampff ist eine seit vielen Jahren etablierte Rechtsvertretung mit Sitz in
Buchholz i. d. Nordheide.

Die Anwaltskanzlei Riesenkampff & Riesenkampff ist eine seit vielen Jahren etablierte Rechtsvertretung mit Sitz in Buchholz i. Als Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten wir unsere Mandanten bei vielfältigen Problemstellungen und können Sie vor jedem deutschen Amts-, Land- oder Oberlandesgericht, sowie vor allen Arbeitsgerichten, vertreten. Durch unsere vorrangige Tätigkeit im ländlichen Bereich si

nd wir mit den Problemen der Menschen aus Buchholz und der Nordheide-Umgebung vertraut. Wir verstehen uns als ein modernes Dienstleistungsunternehmen und bieten unseren Mandanten eine umfassende, persönliche anwaltliche Betreuung. Vom ersten Beratungsgespräch bis zur Vertretung im gerichtlichen Verfahren haben wir den Anspruch, effiziente und wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen.

27/08/2022

// "Der Letzte zahlt die Zeche" ist ein weit verbreiteter Rechtsirrtum. Eine derartige "Sippenhaft" gibt es in Gaststätten nicht. Restaurantbetreiber können nicht verlangen, dass Gäste ihr Geld für übrig gebliebene Beträge von anderen zusammenlegen. Im Zweifelsfall muss nachgewiesen werden können, dass ein Gast das Getränk oder die Speise auch wirklich bestellt hat. //

Na dann... Schönes Wochenende !
26/08/2022

Na dann... Schönes Wochenende !

// Im zugrunde liegenden Fall wollte ein Familienvater seine Schwiegermutter juristisch daran hindern, weiterhin innerhalb der Whatsapp-Familienchats zu behaupten, dass er seinen Sohn misshandelt habe. Das OLG Frankfurt am Main wies die Klage mit der Begründung ab, dass es sich beim Kreis der Familie um einen "ehrschutzfreien Raum" handle. In diesem geschützten Raum könne man sich jederzeit ohne juristische Konsequenzen mit Verwandten aussprechen. //

05/07/2022

// Dies hat das Bundesarbeitsgericht im September vergangenen Jahres entschieden und damit die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) ihrer Arbeitnehmer infrage zu stellen. Demnach kann der Beweiswert einer AU erschüttert werden, wenn diese noch am selben Tag der Kündigung eingereicht wird und sie zudem noch passgenau den Zeitraum der Kündigungsfrist abdeckt.

Im konkreten Fall hatte eine Angestellte zum Monatsende gekündigt und noch am selben Tag eine AU eingereicht. Ihrem Kollegen soll sie zuvor noch telefonisch angekündigt haben, nicht mehr zur Arbeit zu kommen. Nachdem das Landesarbeitsgericht Niedersachsen den Anspruch auf Lohnfortzahlung zunächst bestätigt hatte, gab das Bundesarbeitsgericht jedoch dem Arbeitgeber recht. Auch nach einem Hinweis des Gerichts konnte die Klägerin nicht ausreichend beweisen, dass sie für die Zeit tatsächlich arbeitsunfähig war. Für die Zeit musste ihr der Arbeitgeber somit auch kein Gehalt mehr zahlen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. September 2021, - 5 AZR 149/21 - //

24/06/2022

// Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main im Februar entschieden und damit zwei Klägerinnen Entschädigungen für zusätzliche Tickets und Übernachtungen zugesprochen. Die Frauen hatten ihren Fernflug verpasst, obwohl sie sich an die zeitlichen Vorgaben zur Ankunft am Flughafen gehalten hatten. Grund dafür waren Verzögerungen durch lange Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen.

Wie das OLG feststellte, hatten die Frauen drei Stunden vor ihrem geplanten Flug in die Dominikanische Republik am Schalter eingecheckt und kamen etwa 90 Minuten vor Schließung des Gates an der Sicherheitskontrolle an. Hier warteten sie jedoch so lange, dass der Zutritt zum Flugzeug bereits geschlossen war, als sie am Gate ankamen. Der Flughafen selbst hatte am besagten Tag empfohlen, zwei Stunden vor Abflug am Check-In zu sein. Weil sie diese Empfehlung eingehalten hatten, sprach Ihnen das OLG die Entschädigung zu. Im Urteil hieß es unter anderem, dass sich "Fluggäste nicht auf eine beliebige Dauer einstellen müssen, sondern sich nach den Empfehlungen des Flughafenbetreibers oder Vorgaben der Fluggesellschaft richten dürfen".

Was vor Gericht genau als rechtzeitige Ankunft gilt, ist somit eine Einzelfallentscheidung und hängt von den jeweiligen Empfehlungen zur Check-In-Zeit ab.

Die Fluggesellschaft oder der Flughafen haben mit den Entschädigungen im Übrigen recht wenig zu tun. Der Prozessgegner ist bei derartigen Klagen in den meisten Fällen die Bundesrepublik Deutschland selbst, da diese durch die Bundespolizei die Sicherheitskontrollen organisiert und somit für dabei auftretende Probleme haftet. Im besagten Urteil hatte das OLG eine Berufung der Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.01.2022 - 1 U 220/20 //

08/05/2022

// Fitnessstudios sind demnach verpflichtet, die während der Schließung per Lastschrift eingezogenen Beiträge zurückzuzahlen. Der BGH bestätigte mit dem aktuellen Urteil vorherige Urteile anderer Gerichte.

Begründet wurde die Entscheidung unter anderem damit, dass der Zweck eines Fitnessstudiovertrags in der regelmäßigen Nutzung liege. Bei mehrwöchiger Schließung sei es unmöglich gewesen, dass diese Leistung erbracht worden sei.

Viele Studios boten ihren Kunden in letzter Zeit an, die versäumten Monate kostenlos hinten an die Vertragslaufzeit anzuhängen. Dies sei nicht zulässig, so der BGH.

BGH Urteil vom 04.05.2022, Az.: XII ZR 64/21 //

27/10/2021

// Am 1. Dezember 2021 tritt in Deutschland eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft, die einige Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Provider mit sich bringt. Wie die Verbraucherzentrale mitteilte, können unter anderem Verträge bei schlechten Leistungen des Providers künftig fristlos gekündigt oder die Zahlungen gekürzt werden.

Bei längeren Internetausfällen können zudem künftig auch Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden. Ab dem 3. Tag nach dem Eingang der Störungsmeldung stehen den Kundinnen und Kunden demnach 10% des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts zu, mindestens aber fünf Euro. Ab dem. 5. Tag liegt die Entschädigung bei 20% des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts, mindestens aber bei 10 Euro. //

Soll kein Anreiz sein… 😉
19/10/2021

Soll kein Anreiz sein… 😉

// Dies hat das Landgericht Paderborn entschieden (Urteil vom 12.10.1989
- 1 S 197/89). In diesem Fall vermutete ein Ehemann, dass seine Frau ihn betrügt. Er täuschte eine Nachtschicht vor und kam nachts um drei Uhr unangekündigt nachhause. Wie vermutet, erwischte er seine Frau mit ihrem Liebhaber in flagranti im Ehebett. Daraufhin prügelte er den Mann krankenhausreif, verpasste ihm mehrere Platzwunden und Prellungen. Seinen einwöchigen Krankenhausaufenthalt wollte sich der Liebhaber schließlich in Form von mindestens 500 Euro Schmerzensgeld bezahlen lassen. Seine Forderung wurde jedoch von zwei Instanzen abgewiesen. Da der Kläger nicht nur mit der Ehefrau des Mannes geschlafen, sondern dies auch noch im Ehebett getan habe, sei ihm ein erhebliches Mitverschulden anzulasten. Eine derartige Provokation rechtfertige kein Schmerzensgeld.

Wichtig: Das Schmerzensgeld wurde lediglich im zivilrechtlichen Verfahren abgelehnt. Unabhängig davon musste sich der Ehemann strafrechtlich für die Körperverletzung verantworten. //

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