Kanzlei Cramer & Laws

Kanzlei Cramer & Laws Die Sozietät Cramer & Laws besteht seit 1992. Sie verfügt über 9 Rechtsanwälte an 3 Standorten (Büren, Brilon und Olsberg). Die Berufsbezeichnung "Notar" bzw.

Zulassung/Aufsichtsbehörde
Die in der Kanzlei tätigen Gesellschafter und Mitarbeiter sind Mitglieder der nachfolgend genannten Rechtsanwaltskammer, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist:

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Ostenallee 18, D-59063 Hamm;

Tel.: 02381 9850-00
Fax: 02381 9850-50
www: www.rak-hamm.de

Die in der Kanzlei tätigen Notare sind Mitglieder der

nachfolgend genannten Notarkammer:
Westfälische Notarkammer Hamm, Ostenallee 18, D-59063 Hamm;

Tel.: 02381 9850-01
Fax: 02381 9850-51
www: www.notarkammer-hamm.de

zuständige Aufsichtsbehörde:
Präsident des Landgerichts Arnsberg, Brückenplatz 7, D-59821 Arnsberg

Berufsbezeichnungen/Berufsregeln
Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" (Bundesrepublik Deutschland) wurde den Mitgliedern der Sozietät aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderem Zulassungsverfahren zunächst von dem jeweilig zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils für ihren Sitz zuständigen Oberlandesgerichts bzw. aufgrund der ab dem 08.09.1998 geänderten Rechtslage von der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer (s.o. unter Rechtsanwaltskammern/Aufsichtsbehörden) zuerkannt. Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BORA und FAO) sowieder Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE - Berufsregeln). Die Berufsregeln für die Zulassung als "in Deutschland niedergelassene EU-Rechtsanwältin" sind in Art. 1 Teil 2 Abschnitt 1 ƒ 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Berufsrechts der Rechtsanwälte vom 09.03.2000 sowie im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland niedergelegt. "Notarin" wurde den Mitgliedern der Sozietät jeweils in dem Bundesland, in dem der Notar/die Notarin bestellt ist, aufgrund für Deutschland einheitlicher berufsrechtlicher Regelungen (Bundesnotarordnung (BNotO) verliehen. Sie unterliegen den Bestimmungen des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) sowie des Gesetzes über die Kosten in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenordnung, "KostO"). Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie unter der Rubrik "Texte Berufsrecht" auf der Homepage der BNotK. Die Berechung unserer Gebühren und Kosten richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für weitere Fragen oder ein konkretes Angebot auch für eine mögliche Honorarvereinbarung nehmen Sie bitte zu uns Kontakt (das Wort „Kontakt“ jetzt als Link auf die Kontaktseite) auf. Eine weitere Beschreibung zu dem System und der Höhe von Anwaltsgebühren finden Sie auf der Seite des DASD.

01/08/2022
12/08/2021

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Bewerbungen bitte an RA Brock.

Adresse

Keffelker Straße 10
Brilon
59929

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 13:00
14:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 13:00
14:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 13:00
14:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 13:00
14:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 13:00

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