www.verkehrsunfall-anwalt.net
Unsere Rechtsanwälte haben es sich zur Aufgabe gemacht, Ihren Verkehrsunfall schnell, unkompliziert und vor allem in vollem Umfang abzuwickeln. Unsere Kanzlei ermöglicht Ihnen eine vollständige Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls über email und Telefon. Kostenlose telefonische Erstberatung. Kontaktieren Sie unsere Hotline:
0421/7930-2819
Ein Unfall ist eine heikle Ang
elegenheit und mit vielen Rechten und Pflichten verbunden. Damit Ihnen eine Menge Ärger erspart bleibt, hat es sich unsere Kanzlei zur Aufgabe gemacht, die Abwicklung von Verkehrsunfällen für die Betroffenen möglichst unkompliziert und einfach zu gestalten. Wir konzentrieren uns dabei auf die wesentlichen, entscheidenden Angaben, welche wir von Ihnen weitgehend per E-Mail erlangen. Dies bedeutet für Sie, dass wir den Ablauf für Sie möglichst unkompliziert gestalten. Unsere Kanzlei bietet Ihnen des Weiteren eine kostenlose telefonische Erstberatung an. Hierzu ist es lediglich erforderlich, dass Sie uns die wesentlichen Informationen mitteilen. Auf unserer Webseite www.verkehrsunfall-anwalt.net stellen wir Ihnen ferner einen kostenlosen online Schadensrechner zur Verfügung. Unser Vorgehen:
1. Sie nutzen unseren Schadensrechner
2. Sie teilen uns über den Unfallfragebogen alle relevanten Informationen mit und beauftragen uns mit der rechtlichen Überprüfung Ihres Verkehrsunfalls
3. Wir prüfen und informieren Sie umfassend über alle Ihre Rechte
4. Wir setzten Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durch! Sobald wir die wesentlichen Angaben von Ihnen bekommen haben, werden wir zunächst anhand ihrer Angaben und unserer Erfahrung überprüfen, wie sich die Verschuldensquote darstellt und die Schadenshöhe ermitteln. Sollten wir zu dem Ergebnis gelangen, dass Ihnen durchsetzbare Ansprüche zustehen, werden wir Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten aufklären. Im Hinblick auf die Fahrzeugschäden werden von unseren Mandanten dabei vor allem zwei Wege gewählt:
1. Es wird in einer Fachwerkstatt repariert und die entstandenen Reparaturkosten über die gegnerische Haftpflichtversicherung abgerechnet. In diesem Fall sind ein paar Aspekte zu beachten, damit Sie wirklich alle entstandenen Kosten ersetzt bekommen und nicht auf einigen Kostenpunkten sitzen bleiben.
2. Es wird auf Gutachtenbasis abgerechnet. Dies bedeutet, dass man sich einen Geldbetrag von der gegnerischen Versicherung auszahlen lässt. Dies sind in der Regel die im Gutachten angeführten Reparaturkosten (allerdings ohne die aufgeführte Umsatzsteuer). Im Einzelfall kann diese Berechnung jedoch sehr kompliziert sein. In der Folge steht es einem frei, nicht zu reparieren oder günstiger zu reparieren. Sollten Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen, werden wir zunächst Ihre Ansprüche außergerichtlich bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. In vielen Fällen wird die Versicherung bereit sein, vollständig zu regulieren, sofern in einem Rechtsanwaltsschreiben der zugrundeliegende Anspruch umfassend und rechtlich einwandfrei dargelegt wird. Hierbei können Sie auf die Erfahrung unserer Rechtsanwälte vertrauen. Wenn die Versicherung nicht bereit ist, außergerichtlich zu regulieren, werden wir in Abstimmung mit Ihnen, Ihre Ansprüche für Sie in einem gerichtlichen Verfahren durchsetzen. Sofern der Unfallgegner den Unfall allein verschuldet hat, werden die Rechtsanwaltskosten komplett von der Gegenseite getragen. Daher sollten Sie möglichst früh einen Rechtsanwalt konsultieren, welcher Sie umfassend bei der Schadensregulierung berät.