14/10/2026
Sieg vor dem OLG Köln: Warum eine Leistungsablehnung nicht das letzte Wort ist! ⚖️
Ein Versicherer darf sich nicht ohne tragfähige Grundlage aus der Leistungspflicht lösen. Dass das OLG Köln das so sieht, zeigt unser aktueller Erfolgssieg.
Trotz erstinstanzlicher Klageabweisung konnten wir für unseren Mandanten durchsetzen:
✔ Bestand des Versicherungsvertrags (unberechtigte Anfechtung/Kündigung durch Gothaer).
✔ Volle Leistungspflicht bei Berufsunfähigkeit (Depression).
✔ Ersatz des steuerlichen Progressionsschadens.
Fazit: Ein erstinstanzliches Urteil ist kein Grund zur Resignation. Mit fachlicher Spezialisierung lässt sich auch in komplexen Fällen (psychische Erkrankungen/Obliegenheiten) Erfolg erzielen.
👉 Mehr zu diesem Kanzleifall: https://www.versicherungsrecht-wittig.de/urteile-und-faelle/gothaer-erfolgreiche-berufung
Sie kämpfen gegen eine Leistungsablehnung? Wir unterstützen Sie bundesweit.