Jürgens & Mehrtens LL M Eur Rechtsanwälte

Jürgens & Mehrtens LL M Eur Rechtsanwälte Wir sind eine Sozietät von Rechtsanwälten mit Spezialisierung auf das Immobilienkaufrecht

Unsere Kanzlei verfügt über ein Team von zwei Rechtsanwälten und zwei weiteren Mitarbeitern, die Ihren Anruf, Ihre Email, oder Ihr Fax zeitnah beantworten. Wir führen für Sie Mandate in den Bereichen des Zivilrechts, des öffentlichen Rechts sowie des Strafrechts, wozu auch das Recht der Ordnungswidrigkeiten gehört. Insbesondere liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Beratung mittelständisc

her Unternehmen in den Gebieten des Bau- und Architektenrechts, des Mietrechts sowie des Steuerrechts und Bank- und Kapitalmarktrechts.

Ihr Grundstück steht bei Regen regelmäßig unter Wasser? Was auf den ersten Blick wie ein Wetterproblem wirkt, kann recht...
05/06/2026

Ihr Grundstück steht bei Regen regelmäßig unter Wasser?

Was auf den ersten Blick wie ein Wetterproblem wirkt, kann rechtlich deutlich schwerer wiegen. Gerade bei Immobilien spielt die Entwässerung eine entscheidende Rolle für die tatsächliche Nutzbarkeit des Grundstücks.

Wenn es bei stärkeren Niederschlägen immer wieder zu Wasseransammlungen oder Rückstau kommt, kann dies bereits einen Sachmangel darstellen - auch ohne sichtbare Schäden am Gebäude. Entscheidend ist dabei, ob das Problem schon beim Kauf bestanden hat und die Nutzung der Immobilie dadurch eingeschränkt wird.

Mehr dazu:
https://www.juergens-mehrtens.de/sachmaengelhaftung-entwaesserungsanlage-regelmaessige-wasserbelastung/

Mängel beim Immobilienkauf verschwiegen? Nicht jeder Gewährleistungsausschluss schützt den Verkäufer. Werden bekannte Sc...
04/06/2026

Mängel beim Immobilienkauf verschwiegen?

Nicht jeder Gewährleistungsausschluss schützt den Verkäufer. Werden bekannte Schäden oder erhebliche Probleme bewusst verschwiegen, kann eine arglistige Täuschung vorliegen.

Mögliche Folgen:
✔ Rücktritt vom Kaufvertrag
✔ Schadensersatz
✔ Kaufpreisminderung

Gerade bei Feuchtigkeit, Schimmel, Altlasten oder nicht genehmigten Umbauten sollten Käufer ihre Rechte prüfen lassen.

Mehr erfahren:
https://www.juergens-mehrtens.de/rechte-bei-arglistiger-taeuschung/

Rücktritt vom Hauskauf - geht das überhaupt? Viele Käufer glauben, man könne einfach „vom Kauf zurücktreten“, wenn Probl...
29/05/2026

Rücktritt vom Hauskauf - geht das überhaupt?

Viele Käufer glauben, man könne einfach „vom Kauf zurücktreten“, wenn Probleme auftauchen. Bei einem notariell beurkundeten Immobilienkauf ist das jedoch nur in Ausnahmefällen möglich.

Ein Rücktritt kommt in der Regel nur in Betracht, wenn:
❌ erhebliche Mängel vorliegen
❌ der Verkäufer seine Pflichten verletzt
❌ oder eine arglistige Täuschung nachweisbar ist

Wichtig: Kleine oder nachträglich entdeckte Mängel reichen meist nicht aus.

Mehr dazu:
https://www.juergens-mehrtens.de/ruecktritt-vom-hauskauf/

Wochenendhaus gekauft - und plötzlich treten versteckte Mängel auf? Feuchtigkeit, Schimmel oder verschwiegene Schäden ze...
28/05/2026

Wochenendhaus gekauft - und plötzlich treten versteckte Mängel auf?

Feuchtigkeit, Schimmel oder verschwiegene Schäden zeigen sich oft erst nach dem Kauf. Gerade bei älteren Wochenendhäusern sind verdeckte Baumängel keine Seltenheit. Doch nicht jeder Mangel muss hingenommen werden. Käufer haben unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz oder Kaufpreisminderung.

Mehr dazu:
https://www.juergens-mehrtens.de/maengel-im-wochenendhaus/

Welche Ansprüche stehen einem Käufer zu, der versteckte Mängel nach dem Hauskauf gefunden hat?Die Berechnung des Betrage...
09/08/2022

Welche Ansprüche stehen einem Käufer zu, der versteckte Mängel nach dem Hauskauf gefunden hat?

Die Berechnung des Betrages der Kaufpreisminderung anhand von Kostenvoranschlägen und Sachverständigengutachten ist unzulässig, wenn ein geringerer Schaden durch Eigenleistung nachweisbar und im Übrigen der Sachwert des Hauses geringer ist – OLG Frankfurt a. M. (29. Zivilsenat), Urteil vom 21.01.2019 – 29 U 183/17

Das Oberlandesgericht hatte in einem Fall über die Schadenshöhe zu entscheiden, in dem der Sachwert der Immobilie aufgrund des Alters berechnet aus dem Grundstückswert in Differenz zum Kaufpreis besonders gering ist. Darüber hinaus hatten die Käufer bereits damit begonnen, in Eigenleistung die Schäden zu sanieren.

Nur tatsächliche Kosten der Mangelbeseitigung Schaden

Im Ergebnis ist das Gericht der Auffassung gefolgt, wie sie auch im Werkvertragsrecht besteht, dass lediglich die tatsächlichen Schadensbeseitigungskosten gefordert werden können. Die fiktiv berechneten Kosten der Mangelbeseitigung, beispielsweise aus einem Gutachten oder einem Kostenvoranschlag sind für die Berechnung der Minderung nicht heranzuziehen. Das treffe nach Auffassung des Gerichts insbesondere dann zu, wenn wie hier der Sachwert der Immobilie berechnet aus dem Kaufpreis abzüglich des Grundstückswerts äußerst gering ist und der Käufer den Schaden durch Eigenleistung zumindest in großen Teilen behoben hat.

Eigenleistung kommt dem Verkäufer zugute

Der Beginn mit der Mangelbeseitigung in Eigenregie schmälert dabei den Schaden des Käufers in Bezug auf sein Vermögen.

Dessen unbenommen stellt das Gericht klar, dass eine Wertminderung vorgetragen werden könne. Hierzu müsse jedoch berücksichtigt werden, dass der Sachwert der Immobilie an sich durch die Schadenskosten nicht überschritten werden kann.

Käufer sollte anstatt Kosten der Mangelbeseitigung Wertminderung fordern

Die Entscheidung ist insbesondere für Fälle erheblich, bei denen der Käufer nicht auch noch in Vorlage mit den Mangelbeseitigungskosten treten möchte. Er muss mithin anhand der Mängel die Wertminderung der Immobilie im Zeitpunkt des Kaufs vortragen und gegebenenfalls unter Beweis stellen. Es bietet sich also an, im Vorfeld eines streitigen Gerichtsverfahrens durch ein gerichtliches Sachverständigenverfahren neben den Kosten der Mangelbeseitigung auch den mangelbedingten Minderwert der Immobilie feststellen zu lassen.

Beitrag: https://www.juergens-mehrtens.de/immobilienrecht/immobilienkaufrecht/schadensersatz-ohne-ruecktritt-hauskauf

Foto: https://www.click-fotografie.de/

Versteckter Mangel beim Hauskauf – Gewährleistungsausschluss bei arglistigem Verschweigen.Versteckter Mangel beim Hauska...
09/08/2022

Versteckter Mangel beim Hauskauf – Gewährleistungsausschluss bei arglistigem Verschweigen.

Versteckter Mangel beim Hauskauf – OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 21.01.2019 29 U 183/17

Das Oberlandesgericht in Frankfurt hatte einen Fall zu entscheiden, in dem nach dem Kauf eines Grundstücks mit einem Haus aus den 1930er Jahren von den Käufern festgestellt wurde, dass verschiedene gravierende Mängel bestehen.

Das Haus war im Dachstuhl von Holzbock befallen. Im Keller und den darüber gelegenen Wänden befand sich brauner Holzschwamm infolge längere Zeit bestehenden Feuchtigkeitsschadens.

Beide Mängel sind durch den Verkäufer in der Vergangenheit nachweislich und erfolglos behandelt worden.

Erheblichkeit des Gewährleistungsausschlusses

Mit notariellem Kaufvertrag wurde ein zunächst wirksamer Gewährleistungsausschluss vereinbart.

Die Kaufvertragsverhandlungen führte der Sohn des Verkäufers, der den Mangel dem Käufer nicht mitgeteilt hat.

Unwirksamkeit des Gewährleistungssauschlusses bei arglistiger Täuschung

Das Oberlandesgericht in Frankfurt hatte vorliegend entschieden, dass der Gewährleistungsausschluss gemäß § 444 BGB unwirksam ist, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Das Gericht stellte dazu fest, dass der Käufer lediglich die objektiven Umstände darlegen und gegebenenfalls nachweisen müsse, die einen hinreichend sicheren Schluss auf arglistiges Verschweigen bekannter Umstände zulassen.

Es obliege dem Verkäufer, die für den Kaufentschluss des Käufers erheblichen Umstände von sich aus zu offenbaren, wenn er sie selber kennt oder zumindest für möglich hält. Das trifft insbesondere für Mängel zu, die einer Besichtigung nicht zu zugänglich und damit ohne weiteres auch nicht erkennbar sind.

Den Käufer trifft lediglich die Darlegungslast äußerer Umstände

Nicht nachzuweisen ist die konkrete Kenntnis des Verkäufers von den Mängeln. Diese sogenannte innere Tatsache kann lediglich durch die Würdigung des Gerichts ermittelt werden.

Im vorliegenden Fall sollte über die Vernahme von Zeugen ermittelt werden, ob der Verkäufer bereits Dritten gegenüber die Mängel mitgeteilt hatte. Darüber hinaus spricht auch das Schadensbild bestehend aus verschiedenen im Ergebnis erfolglosen Sanierungsversuchen des Wasserschadens und des Befalls mit Holzbock für die Kenntnis des Verkäufers. Diese Indizien reichen nach Auffassung des Gerichts dem Grunde nach aus.

Zusammenfassung

Mit dieser Entscheidung stellt das Gericht klar, dass Käufer die unter Gewährleistungsausschluss eine Immobilie erworben haben und sich sodann erheblichen verdeckten Mängeln ausgesetzt sehen, den Gewährleistungsausschluss in der Regel nicht zu fürchten haben. Es kommt vielmehr darauf an, mit vernünftiger Sachaufklärung die Kenntnisse des Verkäufers von den zumeist erheblichen Mängeln darzulegen.

Beitrag: https://www.juergens-mehrtens.de/immobilienrecht/immobilienkaufrecht/versteckter-mangel-hauskauf

Foto: https://www.click-fotografie.de/

Gewährleistung und arglistige Täuschung beim Immobilienkauf – wie Käufer ihr Geld zurückerhalten!Oftmals erweist sich de...
09/08/2022

Gewährleistung und arglistige Täuschung beim Immobilienkauf – wie Käufer ihr Geld zurückerhalten!

Oftmals erweist sich der Traum vom eigenen Haus als schwierig realisierbar. Bauland ist schnell vergeben. Umweltschutz und eine hohe Nachfrage lassen Bauland knapp werden.

Da ist es oftmals attraktiv, sich nach einer gebrauchten Immobilie umzusehen.

Kaufverträge über gebrauchte Immobilien sind jedoch in der Regel mit einem Gewährleistungsausschluss versehen. Versteckte Mängel beim Hauskauf, die erst im Nachhinein entdeckt werden, können jedoch die erwartungsfrohe Familie finanziell stark belasten. Da fragt es sich, ob gegebenenfalls ein Wasserschaden, ein Brandschaden oder andere versteckte Mängel nach deren Sanierung vom Verkäufer hätten angegeben werden müssen. Hat er diese verschwiegen? Wann verjähren solche Sachmängel? Liegt überhaupt ein Beschaffenheitsmangel vor? Der folgende Artikel soll Ihnen eine erste Orientierung geben.

1. Was ist ein Mangel der Beschaffenheit? Was ist ein Sachmangel?

Eine Immobilie als Kaufsache ist immer dann mangelhaft, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit nicht aufweist. Ohne hier zu sehr in die Fragen nach der gesetzlichen Regelung des Mangels einer Kaufsache nach Maßgabe des § 434 BGB einzugehen, lässt sich festhalten, dass eine gebrauchte Immobilie in der Regel mehrfach und häufig unter Hinzuziehung von sachverständigen Dritten besichtigt wird. Kaum eine gebrauchte Immobilie ist mangelfrei. Aus diesem Grunde werden die meisten Mängel, insbesondere offensichtliche Fehler, der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der gebrauchten Immobilie zugrunde gelegt. Solche Fehler sind in der Regel keine Mängel.

Ein Mangel, der ihnen die im folgenden noch darzustellenden Rechte eröffnet, liegt hingegen dann vor, wenn die gebrauchte Immobilie erst nach dem Kauf Mängel zeigt, die bei einer üblichen Besichtigung nicht ersichtlich waren. Das können beispielsweise Fehler in der Heizungsanlage sein. Ebenso Hausschwamm oder Holzbock, Feuchtigkeitsschäden, Brandschäden und andere gegebenenfalls auch sanierte Mängel, die in einer Besichtigung nicht auffallen, dürften einen Sachmangel der gebraucht gekauften Immobilie ausmachen.

2. Gewährleistungsausschluss

Oftmals wird die Haftung für solche Mängel jedoch bereits im notariell geschlossenen Kaufvertrag ausgeschlossen. D. h., dass auch bei einem erst nach dem Kauf entstandenen Mangel, bei dem sich der Käufer zu Recht getäuscht fühlt, ein wirksam vereinbarter Gewährleistungsausschluss auch das Risiko für unbekannte Mängel dem Käufer auferlegt. Das Risiko also bei in der Regel notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen für eine gebrauchte Immobilie noch weitere Mängel zu entdecken liegt zunächst beim Käufer. Der Käufer kann hieraus keine Rechte gegenüber dem Verkäufer geltend machen.

3. Arglistige Täuschung

Erst wenn der Verkäufer einen Mangel im juristischen Fachjargon ausgedrückt arglistig verschwiegen hat, kann der Käufer seine Rechte beim Verkäufer geltend machen. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn der Verkäufer den Mangel kannte oder diesen zumindest für möglich hielt und den Käufer hierüber bei den üblicherweise stattfindenden diversen Begehungen hierüber nicht informiert hat. Nach der hier vertretenen Auffassung muss sich ein Verkäufer auch die Erklärungen entgegenhalten lassen, die ein Immobilienmakler in seinem Auftrag und nach seinen Angaben für ihn abgibt.

Häufig in unserer Kanzlei bearbeitete Mängel sind beispielsweise frisch gestrichene Feuchtigkeitserscheinungen im Keller, Abweichungen der beworbenen Wohnfläche von der baurechtlich tatsächlich genehmigten Wohnfläche unfachmännisch sanierte Brandschäden, selbst durchgeführte Ein- und Umbauten, die sich bei fachmännischer Begutachtung einerseits als mangelhaft herausstellen und andererseits schon erhebliche Folgeschäden nach sich gezogen haben.

4. Ihre Rechte

Wir haben uns durch eine Vielzahl von aktuell aufgetretenen Fällen arglistig verschwiegener Sachmängel bei gebrauchten Immobilien darauf spezialisiert, unsere Mandanten wirtschaftlich sinnvoll durch diese zumeist schwierige Zeit zu begleiten. Oftmals müssen Sie neben der unvorhergesehenen Sanierung der Immobilie nebenher noch Miete oder Zinsen für Ihre alte Immobilie bezahlen und auch gegebenenfalls zusätzliche Zinsen für unvorhergesehene Investitionen aufbringen.

Wir sehen uns daher gehalten, etwaige Streitigkeiten mit Ihrem Verkäufer möglichst effektiv zu bearbeiten und Ihnen durch unsere jahrelange Erfahrung im Baurecht Ihre Handlungsoptionen zwischen Minderung des Kaufpreises, Selbstvornahme und selbstständigem Beweisverfahren aufzuzeigen sowie Sie kompetent zu beraten.

Beitrag: https://www.juergens-mehrtens.de/immobilienrecht/immobilienkaufrecht/arglistige-taeuschung-immobilienkauf

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Mängel an der Fassade nach Immobilienkauf entdeckt?Treten nach einer Fassadenrenovierung erneut Wölbungen auf, die beim ...
09/08/2022

Mängel an der Fassade nach Immobilienkauf entdeckt?

Treten nach einer Fassadenrenovierung erneut Wölbungen auf, die beim ersten Mal auf Nässe in der Wandbekleidung zurückzuführen waren, ist der Grundstücksverkäufer verpflichtet, bei Vertragsschluss über diesen Umstand zu informieren.

Der BGH hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem der Hinweispflicht über mögliche Feuchtigkeitsschäden in der Wandbekleidung nicht nachgekommen wurde. In dem Fall wurde die Fassade des Hauses renoviert, nachdem Wölbungen und Flecken an den auf einer Balkenkonstruktion angebrachten verputzten Spanplatten entdeckt wurden. Ein Jahr später stellte die Verkäufer erneut auftretende Fassadenwölbungen fest. Über diesen Umstand informierte sie die Käufer fälschlicherweise nicht. (vgl. BGH, Urteil vom 05.03.1993 - V ZR 140/91 (Stuttgart))


1. Liegt ein Mangel vor?



Ein Mangel liegt immer vor, wenn die Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit abweicht. Das bedeutet, dass die Kaufsache im Sinne des § 434 BGB mangelhaft ist, wenn sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Beim Kauf einer Immobilie sollen grundsätzlich keine Feuchtigkeitsschäden vorliegen. Das Auftreten von Nässe in der Wandverkleidung stellt somit eindeutig einen Mangel dar.


2. Unwirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses bei arglistigem Verschweigen



Gemäß § 444 BGB ist ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss unwirksam, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Dabei muss der Käufer lediglich nachweisen, dass eine arglistige Täuschung seitens des Verkäufers vorliegt. Sie als Käufer trifft somit eine Nachweispflicht. Genau für diese Ermittlung, Bearbeitung und letztendlich auch Erbringung des glaubwürdigen Nachweises über die wahrscheinliche Kenntnis Ihres Verkäufers über den vorliegenden Mangel sind wir für Sie da.


3. Was ist eine arglistige Täuschung?



Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Verkäufer den Käufer über nicht nur unerhebliche und verdeckte Mängel nicht aufklärt, obwohl er von dem vorliegenden Mangel Kenntnis hat. Dabei muss der Verkäufer sogar offenlegen, wenn er einen Mangel lediglich für möglich hält. Mängel, die dem Käufer bei einer aufmerksamen Besichtigung selbst auffallen können und bei der nötigen Sorgfalt auch auffallen müssen, sind nicht hinweispflichtig.

In dem vom BGH zu entscheidenden Fall wurde erfolgreich auf die Kenntnis der Verkäufer abgestellt. Grundsätzlich stellen nicht ohne weiteres erkennbare Wölbungen in der Hausfassade noch kein Mangel dar. Vor dem Hintergrund, dass die Fassadenwölbung erneut auftrat, muss von einer Offenbarungspflicht vonseiten der Verkäufer ausgegangen werden. Da bei der durchgeführten Fassadenrenovierung Feuchtigkeitsschäden durch Nässe in der Wandbekleidung zum Vorschein kamen, war es offensichtlich, dass die ein gutes Jahr später erneut auftretenden Wölbungen ebenfalls im Zusammenhang mit möglichen Feuchtigkeitsschäden stehen. Über diesen Umstand hätten die Verkäufer die Käufer hinweisen müssen. In dem beschriebenen Fall hielten die Verkäufer die erneuten Wölbungen für bedeutsam. Somit war der Vorwurf der Arglist gerechtfertigt.


4. Ihre Rechte:



Sobald Sie über die Beschaffenheit der Immobilie arglistig getäuscht wurden oder eine arglistige Täuschung für möglich halten, wenden Sie sich an uns. Wir sind Experten im Bereich des Immobilienkaufrechts. Gerne prüfen wir Ihren Fall, beraten Sie für die bestmögliche Lösung und unterstützen Sie mit vollem Einsatz bei der Inanspruchnahme Ihres Verkäufers. Sofern Sie weiterhin am Kaufvertrag über die Immobilie festhalten wollen, bestehen Möglichkeiten zum Beispiel in Form von Nachfristsetzung für die Mangelbeseitigung oder Minderung des Kaufpreises. Ist das Vertrauen zum Verkäufer unzumutbar zerstört, wodurch Sie gehindert sind am Kaufvertrag weiterhin festzuhalten, übernehmen wir für Sie unverzüglich die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Dabei wird die Rückzahlung des Kaufpreises aber auch die Erstattung der geltend gemachten Makler- und Notarkosten sowie die Ihnen unnötig entstandene Aufwendungen in Form eines Schadensersatzanspruchs ausgedrückt und durch uns gegen ihren Verkäufer gerichtet.

Beitrag: https://www.juergens-mehrtens.de/maengel-an-der-fassade-nach-immobilienkauf-entdeckt

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Fehlende Baugenehmigung nach Hauskauf entdeckt?Welche Ansprüche bestehen, wenn eine Baugenehmigung nach dem Hauskauf feh...
09/08/2022

Fehlende Baugenehmigung nach Hauskauf entdeckt?

Welche Ansprüche bestehen, wenn eine Baugenehmigung nach dem Hauskauf fehlt?

Das Fehlen einer notwendigen Baugenehmigung stellt grundsätzlich einen Fehler im Sinne von § 434 BGB dar. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob die Errichtung genehmigungsfähig ist, weil die Baubehörde die Nutzung bis zur Erteilung der Genehmigung untersagen kann. Bei einem Verkauf eines Gebäudegrundstücks besteht eine Pflicht zur Offenbarung verborgener Mängel. Bei der Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig, wer einen Fehler der Kaufsache kennt oder zumindest für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet, dass der Vertragspartner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte.

Im Urteil 22 U 145/07 entschied das OLG Hamm, dass eine fehlende Baugenehmigung oder eine fehlende Genehmigung bezüglich der beabsichtigten Nutzung einen verborgenen Mangel darstellt und somit eine Pflicht zur Offenbarung seitens des Verkäufers besteht. Sobald der Verkäufer den Fehler kennt oder ihn zumindest für möglich hält, besteht bei nicht unerheblichen Mängeln eine Aufklärungspflicht. Kommt der Verkäufer dieser Pflicht nicht nach, liegt eine arglistige Täuschung vor. (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. 2. 2008 - 22 U 145/07)

Bei Kaufverträgen über gebrauchte Gegenstände treten öfter unterschiedliche Ansichten bezüglich der Beschaffenheit auf. Sie können keinen neuwertigen Zustand erwarten. Sie können jedoch erwarten, dass das Preis-Leistungsverhältnis zwischen dem Kaufpreis und der Beschaffenheit stimmt. Ganz besonders dürfen Sie erwarten, dass alle Ihnen zugetragenen Angaben der Wahrheit entsprechen. Sie dürfen auf das Gesagte Vertrauen.


1. Wann liegt eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit vor?



Der Verkäufer sichert Ihnen eine große Wohnraumfläche zu, welche durch eine zu wohnzwecken und zur Vermietung geeigneten Dachgeschosswohnung erweitert wird. Diese Wohnung ist perfekt als Einnahmequelle in Form der Vermietung und bietet großartige Voraussetzungen, wenn Ihr Kind irgendwann groß ist und seinen eigenen Bereich haben möchte. Bezüglich dieser Nutzung liegt jedoch keine Baugenehmigung vor. Das Haus hat somit eine geringere Wohnnutzungsfläche sowie nicht die Möglichkeit der Teilvermietung und ist damit weniger wert.

Wenn die Wohnraumfläche kleiner ausfällt als besprochen, liegt unmissverständlich eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 1 BGB vor. Der kleinere Wohnraum ist nur ein Beispiel. Wir werden bei vielen unterschiedlichen Abweichungen kontaktiert. Vor allem bei Verwendung von anderen, billigeren Materialien, fehlenden Baugenehmigungen, Fehlen von versprochenen Sicherheitsvorkehrungen oder auftretenden Wasserschäden, die nicht mitgeteilt wurden. Bei Wasserschäden oder damit vergleichbaren Mängeln findet ein Rückgriff auf die übliche Beschaffenheit statt. Die übliche Beschaffenheit richtet sich nach der üblichen Beschaffenheit von Sachen der gleichen Art.

Bei einer kleineren Wohnfläche liegt unproblematisch ein Sachmangel vor. Durch die fehlende Genehmigung kann die Immobilie nicht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck genutzt werden.


2. Gewährleistungsausschluss



Da gebrauchte Immobilien ein Risiko des Verfalls innehaben, wird die Haftung des Verkäufers für auftretende Mängel häufig im Kaufvertrag ausgeschlossen. Dadurch haftet der Käufer weder für Mängel, welche ihren Ursprung erst nach Abschluss des Kaufvertrags vorweisen noch für welche, die ihre Ursache schon seit längerer Zeit haben und somit schon zum Zeitpunkt des Verkaufs. Es gibt jedoch eine Ausnahme, welche die Möglichkeit gewährt, Ihren Verkäufer trotz Gewährleistungsausschlusses fairerweise zur Haftung heranziehen zu können. Wenn Ihr Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat, um den Kaufvertrag zu den vereinbarten Bedingungen nicht zu gefährden, greift der Gewährleistungsausschluss nicht.


3. Wann spricht man von einer arglistigen Täuschung?



Ein arglistiges Verschweigen liegt vor, wenn der Verkäufer den vorliegenden Sachmangel kannte und diesen Ihnen bewusst nicht mitteilte, damit der Abschluss des Kaufvertrags mit dem vereinbarten Inhalt nicht gefährdet ist. Zudem muss hinsichtlich des Sachmangels eine Aufklärungspflicht bestehen.


4. Wann besteht eine Aufklärungspflicht über vorhandene Mängel?



Es besteht keine allgemeine Pflicht der Aufklärung. Die Aufklärungspflicht besteht aber insbesondere bei Umständen, die für die Willensbildung des anderen Teils offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind. Für den Kauf eines Hausgrundstücks bedeutet dies, dass eine Pflicht zur Offenbarung regelmäßig nur wegen verborgener, nicht nur unerheblicher Mängel anzunehmen ist. Das bedeutet, dass der Verkäufer Sie nicht auf offensichtliche, ohne Weiteres erkennbare Mängel hinweisen muss, da Sie diese bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt bei einer Besichtigung selbst wahrnehmen können.

Wenn Ihnen zugesichert wird, dass die Dachgeschosswohnung als eigenständige Wohnung zu Vermietungszwecken genutzt werden kann, dürfen Sie darauf vertrauen, dass eine Baugenehmigung bezüglich dieser Nutzung vorliegt. Sie trifft keine Nachforschungspflicht. Der Verkäufer musste davon ausgehen, dass die Möglichkeit der Vermietung der Dachgeschosswohnung ein ausschlaggebender Grund für das Zustandekommen des Kaufvertrags war. Sie haben mit den monatlichen Mieteinnahmen gerechnet und sind von einer nicht nur unerheblich größeren Wohnfläche ausgegangen.


5. Liegt Arglist auch bei einer Erklärung „ins Blaue“ hinein vor?



Auch bei einer “ins Blaue hinein“ abgegebenen objektiv unrichtigen Erklärung liegt bei gutem Glauben des Erklärenden Arglist vor, wenn der Handelnde das Fehlen einer zuverlässigen Beurteilungsgrundlage nicht offengelegt. In diesem Fall hätte der Verkäufer Sie auf seine Unkenntnis hinweisen müssen.


6. Was können Sie tun?



Sollte Ihnen die oben beschriebene Situation, welche unter dem 21.02.2008 in dem Urteil 22 U 145/07 vom OLG Hamm entschieden wurde bekannt vorkommen oder eine entfernte Ähnlichkeit mit Ihrer Situation mitbringen, kontaktieren Sie uns gerne. Sobald Ihr Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat, haben Sie Ansprüche. Da wir im Bereich der arglistigen Täuschung beim Hauskauf spezialisiert sind, bringen wir viel Erfahrung mit und können Ihre Ansprüche individuell nach Ihren Wünschen, zielorientiert verfolgen. Beim Vorliegen der arglistigen Täuschung besteht die Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag, der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen, der Kaufpreisminderung oder der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bezüglich Ihnen dadurch entstandenen Aufwendungen. Gerne prüfen wir Ihren Fall, beraten Sie für die effektivste und sinnvollste Lösung und begleiten Sie mit vollem Einsatz bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Beitrag: https://www.juergens-mehrtens.de/fehlende-baugenehmigung-hauskauf

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Schimmel und Feuchtigkeit nach Hauskauf entdeckt?Besteht arglistiges Verschweigen vonseiten des Verkäufers, wenn das Hau...
09/08/2022

Schimmel und Feuchtigkeit nach Hauskauf entdeckt?

Besteht arglistiges Verschweigen vonseiten des Verkäufers, wenn das Haus schon beim Verkauf mit Schimmel belastet ist?

Wird bei einem Hauskauf durch den Verkäufer auf die Vorbelastung in Bezug auf Schimmel und Durchfeuchtungen nicht angemessen hingewiesen, hat dies zur Folge, dass hierin ein arglistiges Verschweigen gesehen werden kann. Dies führt unter Annahme der Unwirksamkeit des Haftungsausschlusses gemäß § 446 BGB zur Anwendbarkeit der Vorschriften über die Sachmangelhaftung nach §§ 434 ff. BGB.

Die 4. Zivilkammer des LG Regensburg hatte im Jahr 2020 einen Fall zu entscheiden, bei welchem die Verkäuferin eines Grundstückskaufvertrages nicht auf die Vorbelastung in Form von Schimmel und Durchfeuchtungen hingewiesen hat. In dem Fall verneinte die Verkäuferin eine Vorbelastung mit Schimmel und Feuchtigkeitsschäden trotz direkter Nachfrage vonseiten der Käuferin bei einem der Besichtigungstermine. Aufgrund dessen ging das Gericht von einer arglistigen Täuschung aus und verurteilte die Verkäuferin in Form der Mangelhaftung nach den §§ 434 ff. BGB. (vgl. LG Regensburg Endurteil v. 8.12.2020 – 42 O 2327/17)


1. Wann liegt ein Mangel vor?



Eine Kaufsache ist mangelhaft, wenn sie gemäß § 434 Abs. 1 BGB nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Falls eine Beschaffenheit nicht ausdrücklich vereinbart wurde, wird auf die Beschaffenheit von Sachen der gleichen Art abgestellt.

Schimmelbelastungen sowie Feuchtigkeitsschäden an der Immobilie stellen einen klassischen Sachmangel gem. § 434 Abs. 1 BGB dar. Neben der mit Schimmel einhergehenden Gesundheitsgefahr, sorgt die ständige Feuchtigkeit zu Schäden am Mauerwerk. Wird gegen die Ursache der Feuchtigkeitsschäden nichts unternommen, folgt der Verlust der Bausubstanz. Eine Immobilie soll mit einer sichereren Bausubstanz, einem angenehmen Klima ausgestattet sein, sowie ein Leben ohne Gesundheitsgefährdung gewährleisten.


2. Gewährleistungsausschluss und arglistige Täuschung



Der häufig in Kaufvertragen über gebrauchte Kaufsachen festgehaltene Gewährleistungsausschluss greift nicht, sobald Sie als Käufer durch Ihren Verkäufer arglistig getäuscht wurden.

Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn der Verkäufer Sie nicht über vorliegende Mängel aufklärt. Dabei reicht bereits das für Möglichkeiten eines Mangels seitens des Verkäufers. Bei Mängeln, welche auch bei einer sehr sorgfältigen Besichtigung nicht auffallen, trifft den Verkäufer einer Offenbarungspflicht. Insbesondere bei Nachfragen des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet die Wahrheit zu sagen. Das bedeutet, dass es sich um einen nicht unerheblichen und verdeckten Mangel handeln muss und der Verkäufer den Mangel für möglich hält, es dennoch unterlässt die Käufer davon zu unterrichten.

In dem zu entscheidenden Fall erklärte die Immobilienverkäuferin die feuchten Flecken an der Wand mit einem leckenden Wasserhahn. Durch diese Aussage missachtete sie ihre Auskunftspflicht. Die Ursachen, insbesondere in Bezug auf nicht klar erkennbare Wärmebrücken, waren für die Käuferin nicht erkennbar. Deshalb gelangte das Gericht zur rechtlichen Bewertung, dass auf die Vorbelastung in Bezug auf Schimmel und Durchfeuchtungen nicht angemessen hingewiesen wurde mit der Folge, dass vonseiten der Verkäuferin ein arglistiges Verschweigen gesehen werden kann.


3. Was können Sie tun?



Falls sie durch Ihren Verkäufer arglistig getäuscht wurden oder vermuten, dass ein arglistiges Verschweigen eines Mangels seitens Ihres Verkäufers vorliegt, kontaktieren Sie uns gerne. Wir sind spezialisiert auf das Immobilienrecht, insbesondere auf die arglistige Täuschung beim Kaufvertrag. Aufgrund unserer zusätzlichen Stärke im Baurecht sind wir die perfekten Ansprechpartner für Ihren Fall. Uns sind sämtliche Mängel, von Feuchtigkeitsschäden über fehlende Baugenehmigungen bis hin zu nicht fachmännisch angebrachter Elektrizität bekannt.



4. Ihre Rechte:



Wenn Sie arglistig getäuscht wurden, haben Sie ein Recht auf die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Daneben haben Sie weitere Ansprüche bezogen auf die Beiträge für Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Maklerprovision und Kosten für das Grundbuchamt. Diese und eventuell noch weit angefallene Kosten werden als Nebenkosten im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Erwerb der Immobilie gesehen. Alle Kosten, die beim Nichterwerb der Immobilie nicht angefallen wären, stellen einen ersatzfähigen Schaden auf Grundlage des § 437 Nr. 3 i.V.m. § 280 BGB dar. Falls Sie trotz der vorliegenden Mängel weiterhin am Kaufvertag festhalten wollen, besteht die Möglichkeit der Aufforderung zur Mängelbeseitigung oder die Kaufpreisminderung. Egal welchen Wünsche Sie haben, wir machen Ihre Ansprüche beim Verkäufer geltend. Wir sind für Sie da, um in Ihrem individuellen Fall die Streitigkeit mit Ihrem Verkäufer zeitnah und bestmöglich zu beenden.

Beitrag: https://www.juergens-mehrtens.de/schimmel-und-feuchtigkeit-nach-hauskauf-entdeckt

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