10/06/2026
Das LG Frankfurt verhängte Ende Mai 2026 ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 € gegen .
Gerichtliche Löschungsanordnungen bezüglich falscher Aussagen auf Online-Plattformen seien vom jeweiligenUnternehmen unverzüglich umzusetzen, so das Gericht. 15 bis 17 Tage seien zu lang. Mit seinem Verteidigungsversuch zu internen Abläufen schoss sich der -Konzern ein Eigentor. Dieser hatte im Verfahren vorgetragen, dass die Verzögerungen auf komplexe interne Prüfungsprozesse und bestehende Sprachhürden beruhe. Das Gericht wertete diesen Vortrag indes als schulderhöhend, denn der Konzern räume damit ein, eine strukturelle Fehlorganisation aufrechtzuerhalten, die eine unverzügliche Beachtung von Verboten unmöglich mache.
LG Frankfurt, Beschl. v. 28.05.2026, Az. 2-03 O 128/26
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/ordnungsgeld-von-100000-euro
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
https://anwalt-nord.de
Auf der von Meta betriebenen Plattform Facebook wurden falsche Behauptungen über einen im Gaza-Streifen eingesetzten Soldaten gepostet.